happy_kg
06.10.2005, 14:22
Hallo,
also meine Freundin 18 hat einen ALG II Antrag gestellt und ich 20 wurde mit in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen. Meine Freundin und ich wohnen zusammen.
Ich besuche zurzeit, die Fachoberschule und beziehe Bafög, Halbwaisenrente und Kindergeld.
So, aber zum Zeitpunkt, als meine Freundin den Antrag gestellt hat, hatte ich erst selber, die Anträge für das Bafög und die Halbweisenrente abgegeben. So, das ich zu diesem Zeitpunkt keinen Bescheid da hatte. Die einzigen Einkünfte, die ich hatte war mein Kindergeld in Höhe von 165,00 €.
Die Person, die den Antrag bearbeitet hat, hat mich mit in den ALG II Antrag meiner Freundin mit rein gerechnet. So, das meine Freundin um die 950,00 € monatlich bekam.
Ich hätte nie gedacht, dass ich Geld bekomme, ohne das ich einen Antrag gestellt habe. Dürfen die mich den mit in die Berechnung mit rein rechnen?
Jetzt, habe ich die Bescheide vom Bafög und meiner Weisenrente bekommen und meine Freundin hat Sie Nachgereicht. Heute haben wir einen Brief bekommen vom ALG II in dem Stand:
Das meine Freundin einen Betrag in Höhe von xxx,xx zu Unrecht bezogen hat, aufgrund meines Bafög Anspruches.
Aufgrund der Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.
Das meine Freundin die Überzahlung selbst verursacht hat.
Das Sie das Geld zurück haben wollen … usw.
Was soll den meine Freundin machen.
Nach meiner Meinung hätten Sie mir doch gleich bei der Antragstellung kein Geld zusprächen dürfen. Eigentlich ist es doch deren Schuld oder nicht.
Die wollen das sich meine Freundin dazu äussert ... ! Was soll Sie den schreiben ...?
also meine Freundin 18 hat einen ALG II Antrag gestellt und ich 20 wurde mit in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen. Meine Freundin und ich wohnen zusammen.
Ich besuche zurzeit, die Fachoberschule und beziehe Bafög, Halbwaisenrente und Kindergeld.
So, aber zum Zeitpunkt, als meine Freundin den Antrag gestellt hat, hatte ich erst selber, die Anträge für das Bafög und die Halbweisenrente abgegeben. So, das ich zu diesem Zeitpunkt keinen Bescheid da hatte. Die einzigen Einkünfte, die ich hatte war mein Kindergeld in Höhe von 165,00 €.
Die Person, die den Antrag bearbeitet hat, hat mich mit in den ALG II Antrag meiner Freundin mit rein gerechnet. So, das meine Freundin um die 950,00 € monatlich bekam.
Ich hätte nie gedacht, dass ich Geld bekomme, ohne das ich einen Antrag gestellt habe. Dürfen die mich den mit in die Berechnung mit rein rechnen?
Jetzt, habe ich die Bescheide vom Bafög und meiner Weisenrente bekommen und meine Freundin hat Sie Nachgereicht. Heute haben wir einen Brief bekommen vom ALG II in dem Stand:
Das meine Freundin einen Betrag in Höhe von xxx,xx zu Unrecht bezogen hat, aufgrund meines Bafög Anspruches.
Aufgrund der Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.
Das meine Freundin die Überzahlung selbst verursacht hat.
Das Sie das Geld zurück haben wollen … usw.
Was soll den meine Freundin machen.
Nach meiner Meinung hätten Sie mir doch gleich bei der Antragstellung kein Geld zusprächen dürfen. Eigentlich ist es doch deren Schuld oder nicht.
Die wollen das sich meine Freundin dazu äussert ... ! Was soll Sie den schreiben ...?