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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung und ALG2


moprivat
06.10.2005, 17:44
Hallo,

ich habe ein großes Problem und weiß nicht weiter.
Ich bin 27 Jahre alt und wohne neben meinen 2 älteren Geschwistern allein in Hamburg. Meine Eltern leben in Süddeutschland. Ich musste meine Arbeit als Friseur aufgrund diverser Hautallergien aufgeben. Dummerweise habe ich von mir aus gekündigt. Nun bin ich vor längerem nach Hamburg gekommen und habe eine Lehre als Hotelfachmann begonnen. Meine Miete liegt inkl. Strom bei ca. 350 Euro. Meine Ausbildungsvergütung liegt bei 380 Euro. Da das Arbeitsamt in Hamburg keine Fortbildungen mehr unterstützt, musste ich handeln, denn ich wollte beruflich eine Zukunft haben. Bis heute hat mich das Arbeitsamt finanziell unterstützt. Nun musste ich aber heute erfahren, dass ich kein Geld mehr erhalte. Ich habe keinen Anspruch auf ALG2 und auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Es ist meine zweite Ausbildung und ich bin im ersten Lehrjahr. Nun habe ich keine Möglichkeit mehr meine Ausbildung weiter zu verfolgen. Gerade jetzt, wo ich schulisch endlich Erfolge feiern kann und mein Chef sehr zufrieden mit meinen Leistungen ist. Kann es wirklich sein, dass aufgrund der neuen Regelungen jemand der Arbeiten will und viel dafür tut, nicht weiter gefördert wird? Was kann ich tun? Bei meinen Geschwistern kann ich nicht unterkommen. Meine Eltern sind finanziell leider nicht so stark. Ich wäre über eine Lösung sehr dankbar.

Viele Grüße

Mo

StephanK
06.10.2005, 23:07
:welcome: Mo,
das sieht verdammt danach aus, als ob Du durch die Maschen des "sozialen Netzes" fallen solltest.

Ein paar Probleme gibt's da wirklich, was die Förderungsmöglichkeiten durch Arbeitsagentur oder ARGE angeht: Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung. Deswegen kann die Arbeitsagentur jedenfalls mit den üblichen Leistungen für Azubis nix für Dich tun, denn das "Lehrlings-BaföG" (Berufsausbildungsbeihilfe) gibt's nur für eine berufliche Erstausbildung. Eine "richtige Lehre" wird aber nicht als Weiterbildungsmaßnahme gefördert.

Einen Anspruch auf Alg II hast Du natürlich im Prinzip schon, aber der würde voraussetzen, dass Du jede Dir angebotene Arbeit anzunehmen bereit wärest. Dir würde auch welche angeboten werden, und damit könntest Du die Ausbildung vergessen. Eine wirkliche Lösung ist das also auch nicht.

Sozialhilfe scheitert schon an Deiner Erwerbsfähigkeit, denn wenn diese gegeben ist, gibt's nur Alg II und keine Sozialhilfe.

Das einzige, was ich noch sehe, ist ein wahrscheinlich recht steiniger Weg, und er hat mit dem Grund zu tun, dessentwegen Du Deinen ersten erlernten Beruf an den Nagel hängen musstest. Du hast nix darüber geschrieben, wie das im einzelnen gelaufen ist und ob Du womöglich größere gesundheitliche Probleme damit hattest. Jedenfalls "riecht" das sehr nach Berufskrankheit ("Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können" - so die Berufskrankheitenverordnung). Ich weiss natürlich nicht, ob Deine Gesundheitsprobleme jemals von der Berufsgenossenschaft zur Kenntnis genommen oder gar begutachtet worden sind. Wenn ja, kennst Du Dich damit wahrscheinlich besser aus als ich. Jedenfalls wäre noch daran zu denken, ob diese Umschulung bzw. Dein Unterhalt während derselben nicht eigentlich von der BG bezahlt werden müsste. Das ist nur ein Gedanke - aber vielleicht magst Du ihn weiterverfolgen und Dich anderswo weitergehend schlau lesen, denn damit kennen wir uns leider so gut wie gar nicht aus.

Was immerhin geht (oder gehen könnte), weil Du kein Alg II bekommst, ist Wohngeld, das wenigstens einen Teil Deiner Miete abdeckt.

Ich finde diese Antwort reichlich unbefriedigend - aber das liegt an den immer größer werdenden Löchern im "sozialen Netz"...

moprivat
07.10.2005, 10:29
Vielen Dank für die kurze aber doch gut verständliche Erklärung.
Es erschreckt mich, mit welchen Maßstäben heute der Arbeitsmarkt bereinigt wird und die soziale Unterstützung bestimmte Zustände fördert. Eigeninitiative ist scheinbar nicht mehr gefragt.

In meinem Fall handelt es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit. Da ich aber von mir aus gekündigt habe und die Berufsgenopssenschaft erst im nachhinein informiert wurde, scheinen die Ansprüche anders zu sein. Man hat keine!

Ich weiß im Moment auch nicht was ich tun soll. Es gibt eine Infostelle der Diakonie in Hamburg. Diese werde ich aufsuchen. Es muss doch etwas geben, um mit etwas Unterstützung zu seinem Ziel zu kommen. Als ich arbeitslos war und das waren immerhin auch ein paar Jahre, habe ich keine Vermittlung erhalten. Das war auch der Grund eine Lehre zu beginnen. In Deutschland zählt leider immer das Papier.

Vielen Dank für die Info. Ich werde erstmal nicht aufgeben. Sollte ich tatsächlich eine Lücke in diesem System finden, werde ich diese posten.

Viele Grüße

Mo

StephanK
07.10.2005, 10:51
In meinem Fall handelt es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit. Da ich aber von mir aus gekündigt habe und die Berufsgenossenschaft erst im nachhinein informiert wurde, scheinen die Ansprüche anders zu sein. Man hat keine!Hmmm... blöd gelaufen. Aber ist das auch wirklich zuverlässig überprüft - oder "nur" eine Aussage der BG? Die BGen sind dafür bekannt, dass sie Ansprüche ebenso gekonnt abwimmeln wie private Versicherungsunternehmen.
Im Prinzip wäre es Sache der ARGE, da mal nachzuhaken ... (das hieße nämlich, sie könnten etwas auf einen anderen Kostenträger abwälzen, und darauf sind die normalerweise ziemlich wild).

Ich denke, die einzige Chance jenseits dieser Überlegung läge darin, mit einem verantwortlichen Mitarbeiter der ARGE die Gesamtsituation umfassend zu besprechen. Jedenfalls schriftlich kannst Du Dich gut ausdrücken, so dass Dir das wahrscheinlich auch im Gespräch gelingt. Vielleicht lässt die ARGE sich auf einen "Deal" ein, Dich während der Ausbildungszeit mit ihren Vermittlungsbemühungen und ihren 1-€-Jobs in Ruhe zu lassen. Im Prinzip müsste sich so was eigentlich sogar in eine Eingliederungsvereinbarung einbauen lassen: Du verpflichtest Dich zu der Ausbildung (einschließlich Nachweis von Ausbildungsfortschritten), die ARGE zahlt Alg II. Ein solches Arrangement würde ARGE-seitig etwas Mut zum Unkonventionellen verlangen - aber Du hast eigentlich völlig überzeugende Argumente dafür, dass (nur!) diese Ausbildung Chancen für Deine "dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt" bietet.

Lass nichts unversucht, und lass Dich nicht schnell entmutigen! Schließlich bist Du jemand, den man nicht erst anschubsen muss, sondern im Gegenteil jemand, der selbst aktiv werden und aus der gegebenen Situation das Beste machen will. Die ARGE sollte über solche Leute froh sein und ihnen jede mögliche Unterstützung geben. (Das kann man dort ruhig auch mal sagen - Eigenlob stinkt nicht immer... ;-) )

moprivat
07.10.2005, 11:02
Ein tolle Idee! Ich werde nichts unversucht lassen. Danke Dir nochmals. Es muss einfach klappen!

Gruß

Mo

StephanK
07.10.2005, 11:07
Ich drücke beide Daumen! :lol: