Pappnase70
20.04.2011, 12:40
Moin, moin
event. kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Vorgeschichte: Ich habe den Termin zu einem Beratungsgespräch verpasst. Leider erlich gewesen und zugegeben, dass ich den Termin vergessen hatte. Ergebnis 1 Woche Sperrzeit. Einspruch eingelegt, aber der wurde abgelehnt.
Jetzt lese ich in der Ablehnungsbegründung u.a. "Sie wurden rechtzeitig eine Woche vorher von der AfA eingeladen." Gibt es tatsächlich Fristen für solche Einladungen bzw. was passiert wenn man solche Einladung erst 2 Tage vorm Termin erhält?
event. kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Vorgeschichte: Ich habe den Termin zu einem Beratungsgespräch verpasst. Leider erlich gewesen und zugegeben, dass ich den Termin vergessen hatte. Ergebnis 1 Woche Sperrzeit. Einspruch eingelegt, aber der wurde abgelehnt.
Jetzt lese ich in der Ablehnungsbegründung u.a. "Sie wurden rechtzeitig eine Woche vorher von der AfA eingeladen." Gibt es tatsächlich Fristen für solche Einladungen bzw. was passiert wenn man solche Einladung erst 2 Tage vorm Termin erhält?