ExJek
20.04.2011, 17:47
Hi.
Ich habe studiert und bin jetzt seid ein Monat arbeitslos/arbeitsuchend. Ich bin in Norddeutschland aufgewachsen, aber in Süddeutschland studiert. Ich lebe mit Hauptsitz in Süddeutschland und bewerbe mich in Norddeutschland dieses hab ich auch bei meiner Jobberaterin angegeben.
Jetzt hab ich Ende April ein Vorstellungsgespräch in Norddeutschland (auf Eigene hinarbeite gefunden). Die Entfernung beträgt 680km zum potenziellen Arbeitgeber. Da ich aber heute (20 April) nur noch ca. 100€ insgesamt habe, wollte ich einen Fahrtkostenerstattung beantragen.
Die Fahrtkostenerstattung wurde mir aber heute verweigert, da der Verdacht besteht für eine private Fahrt im Vordergrund, über die Ostern zu meinen Verwandten. Tatsächlich stimmt das auch, nur währ ich ohne dieses Vorstellungsgespräch nicht dahin gefahren. Vorstellungsgespräch liegt deutlich im Vordergrund, das Datum hat auch der Arbeitgeber bestimmt. Durch diese Entfernung kommt man ohne mindestens eine Übernachtung nicht aus und diese hatte ich (jetzt in diesem Beispiel) vor bei meinen Verwandten zu übernachten. Ich könnte natürlich auch komplett nur für dieses Vorstellungsgespräch hinfahren und im Hotel übernachten. Doch das zieht mehr Kosten nach sich.
Jetzt ist es so, dass, das gleiche Problem bei jedem folgenden Vorstellungsgespräch immer wieder auftreten wird. Wie in diesem Beispiel leben die Verwandten ca. 140Km vom potenziellen Arbeitgeber (diese Kosten tragen ich natürlich selbst). Daraus ergibt sich ja das man keine Fahrkostenerstattung in einem Umkreis von 140km jeglicher Verwandten bekommt.
Da mein Bewerbungsgebiet, sich fast auf ganz Niedersachsen ausdehnt, ist ein Umzug ohne einen Job irrsinnig.
Bis jetzt wurde unter anderem die Anreise Möglichkeit erwähnt mit eigenem Fahrzeug und Übernachtung beim Verwandten. (ca. 280€)
Jede andere Möglichkeit zieht mehr kosten nach sich und sind umständlicher.
Die zweite Möglichkeit ist, eine eigene Anfahrt mit dem eigenen Fahrzeug und einer Übernachtung im Hotel. (ca. 320€)
Die dritte und teuerste Möglichkeit ist, eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln die eine anfahrt Dauer von ca. 10h haben (laut DB), was eine zweinächtliche Übernachtung im Hotel und Taxi Fahrten zwischen dem Hotel und potenziellen Arbeitgeber nachziehen. (ca. 370€)
Es stellt sich für mich die Frage, sind die Fahrkostenerstattung für mich wirklich zu verweigern?
Sind die Anfahrten mit Übernachtungen gesetzlich geregelt bzw. was ist nicht erlaubt oder verboten?
Jetzt will ich Morgen wieder zum Arbeitsamt da ich ohne eine Unterstützung es mir nicht leisten kann zu diesem Vorstellungsgespräch hinzufahren. Wie soll ich dabei kommentieren oder was sollte ich machen?
Danke im Voraus
Ich habe studiert und bin jetzt seid ein Monat arbeitslos/arbeitsuchend. Ich bin in Norddeutschland aufgewachsen, aber in Süddeutschland studiert. Ich lebe mit Hauptsitz in Süddeutschland und bewerbe mich in Norddeutschland dieses hab ich auch bei meiner Jobberaterin angegeben.
Jetzt hab ich Ende April ein Vorstellungsgespräch in Norddeutschland (auf Eigene hinarbeite gefunden). Die Entfernung beträgt 680km zum potenziellen Arbeitgeber. Da ich aber heute (20 April) nur noch ca. 100€ insgesamt habe, wollte ich einen Fahrtkostenerstattung beantragen.
Die Fahrtkostenerstattung wurde mir aber heute verweigert, da der Verdacht besteht für eine private Fahrt im Vordergrund, über die Ostern zu meinen Verwandten. Tatsächlich stimmt das auch, nur währ ich ohne dieses Vorstellungsgespräch nicht dahin gefahren. Vorstellungsgespräch liegt deutlich im Vordergrund, das Datum hat auch der Arbeitgeber bestimmt. Durch diese Entfernung kommt man ohne mindestens eine Übernachtung nicht aus und diese hatte ich (jetzt in diesem Beispiel) vor bei meinen Verwandten zu übernachten. Ich könnte natürlich auch komplett nur für dieses Vorstellungsgespräch hinfahren und im Hotel übernachten. Doch das zieht mehr Kosten nach sich.
Jetzt ist es so, dass, das gleiche Problem bei jedem folgenden Vorstellungsgespräch immer wieder auftreten wird. Wie in diesem Beispiel leben die Verwandten ca. 140Km vom potenziellen Arbeitgeber (diese Kosten tragen ich natürlich selbst). Daraus ergibt sich ja das man keine Fahrkostenerstattung in einem Umkreis von 140km jeglicher Verwandten bekommt.
Da mein Bewerbungsgebiet, sich fast auf ganz Niedersachsen ausdehnt, ist ein Umzug ohne einen Job irrsinnig.
Bis jetzt wurde unter anderem die Anreise Möglichkeit erwähnt mit eigenem Fahrzeug und Übernachtung beim Verwandten. (ca. 280€)
Jede andere Möglichkeit zieht mehr kosten nach sich und sind umständlicher.
Die zweite Möglichkeit ist, eine eigene Anfahrt mit dem eigenen Fahrzeug und einer Übernachtung im Hotel. (ca. 320€)
Die dritte und teuerste Möglichkeit ist, eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln die eine anfahrt Dauer von ca. 10h haben (laut DB), was eine zweinächtliche Übernachtung im Hotel und Taxi Fahrten zwischen dem Hotel und potenziellen Arbeitgeber nachziehen. (ca. 370€)
Es stellt sich für mich die Frage, sind die Fahrkostenerstattung für mich wirklich zu verweigern?
Sind die Anfahrten mit Übernachtungen gesetzlich geregelt bzw. was ist nicht erlaubt oder verboten?
Jetzt will ich Morgen wieder zum Arbeitsamt da ich ohne eine Unterstützung es mir nicht leisten kann zu diesem Vorstellungsgespräch hinzufahren. Wie soll ich dabei kommentieren oder was sollte ich machen?
Danke im Voraus