Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übungsleiter und ALG II
Liebes Forum,
ich kriege gleich ne absolute Krise. Mein Freund ist ALG II - Bezieher und hat seit dem 26.09. 05 eine dreimonatige Umschulung angefangen. Nun hat er seit Oktober einen Vertrag mit dem Hochschulsport an der Humboldt-Universität zu Berlin als Übungsleiter. Wir haben uns im Vorfeld informiert, inwieweit er das darf, ohne seinen Anspruch auf ALG II zu verlieren. Die Tätigkeit umfasst 3 Stunden pro Woche und er kommt damit auf monatlich 180,- Euro. Allerdings nur für den Zeitraum, in dem er dort tätig ist, sprich nicht jeden Monat im Jahr. Normalerweise wird dies als Aufwandsentschädigung und nicht als Einkommen angerechnet und ist damit nach §3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Für ALGII - Empfänger heißt es, darf man mindestens die halbe monatliche Zuwendung dazuverdienen, ohne daß es auf das ALGII angerechnet wird (das sind in seinem Fall 172,5 Euro). Nun war er brav beim Arbeitsamt und gab den Vertrag dort ab und fragte, ob das Probleme gäbe und da wurde nur abgewunken und gut war.
Nun bekam er ab dem 01.10. kein Geld mehr!!!! Auf Nachfrage antwortete man ihm, daß da dieser Vertrag vorliegen würde und das würde aufs ALG II angerechnet werden.
Spinn ich???
1. 1. er verdient ganze 7,5 Euro mehr als die besagten 172,5 und wenn sie ihm die anrechnen, müßte er ja trotzdem das Restgeld (Miete, etc. erhalten)
2. wieso erzählen sie ihm, daß es keine Probleme gibt und stellen dann die Zahlung ein?
3. er arbeitet 3 Stunden pro Woche, überschreitet die 15 also ganz und gar nicht und sie zahlen gar kein Geld????
4. Wie soll er von 180,- Euro, die er noch nicht hat leben?
Die Sachbearbeiterin meinte nur, er müsse beweisen, daß er das dazuverdienen darf und müsse mit dem Vertrag und sämtlichen Unterlagen am Montag wiederkommen. Wie er das machen soll, weil er ja eine Umschulung hat, sei seine Sache. Also muß er da schwänzen, um zum Amt zu fahren??? Und bis dahin schon 10 Tage ohne Geld leben?
Ich versteh die Welt nicht mehr, kann mir jemand sagen, was wir tun sollen und wer im Recht ist?
Sorry, ist lang geworden-ich weiß nicht mehr weiter, von meinem halben Gehalt können wir kaum leben...
StephanK
06.10.2005, 21:02
Kannst Du bitte präziser angeben, in was für einer Maßnahme er da gerade steckt? Die meisten Leute nennen die ganzen (unterschiedlichen) Maßnahmen, die es an beruflicher Weiterbildung gibt, einheitlich "Umschulung" - aber es kommt darauf an, wie das Dings genau heisst. Am zuverlässigsten kann man das dem Bescheid von der Arbeitsagentur entnehmen, mit dem die Maßnahme genehmigt worden ist bzw. die laufende Leistung anstelle des "normalen" Arbeitslosengeldes.
Danke!
Es ist eine Weiterbildungsmaßnahme über 3 Monate, während der er normal ALG II weiter erhält. Selbst wenn nicht, ist es völlig egal, weil er ja weder über 15 Stunden kommt, noch mehr als 180,- Euro dazuverdient. Da können sie ihm nicht das komplette ALG II streichen. Im schlimmsten Fall können sie ihm die 180,- Euro abziehen von seinem Geld aber mehr nicht. ALs er am 04.10. da war, um nach dem Geld zu fragen, wurde er abgekanzelt mit den Worten, daß das bei Feiertagen zu Zahlungsverzögerungen kommen kann. Als er dann heute (06.10) da war, erzählte man ihm, daß er am 04.10. angeschrieben worden sei bezüglich der Angelegenheit...den Schrieb haben wir noch nicht. Tatsache ist, daß sie ab dem 01.10. die Zahlung eingestellt haben aber erst am 04.10. ein Anschreiben abschicken-das kann doch nicht sein! Normalerweise werden die Einnahmen dem Finanzamt von der Uni zwar gemeldet, aber erst ab Überschreiten des Freibetrages von ca. 1848 Euro pro Jahr wird das dann kontrolliert. Er war halt treudoof und ist zum AMt gelaufen, um es anzumelden...was ja kein Problem sein sollte-eigentlich...da weiß doch eine Hand nicht, was die andere tut. Die Uni hat jedenfalls herzlich über die tausend Formulare gelacht, die sie ihm jetzt ausfüllen soll, weil die das AMt auch nicht nachvollziehen können. Warten wir morgen ab und hoffen...
StephanK
06.10.2005, 23:12
Hmmm - das ist wirklich alles höchst seltsam, reichlich unverständlich und in jedem Fall fehlerhaft. Weil es so absurd ist, sieht es mir eher wie eine individuelle Fehlleistung einer sachbearbeitenden Person aus. Deswegen wäre es wohl das beste, die Sache persönlich - und notfalls mit dem Vorgesetzten - zu klären.
Er selbst wird dafür praktisch keine Zeit aufbringen können. Vielleicht kriegst Du (Halbtagsjob?) das ja hin - mit einer Vollmacht von ihm geht das durchaus.
Also, die erste leicht positive Antwort.Netterweise sind die Dozenten bei dieser Umschulungsmaßnahme sehr verständnisvoll und so konnte mein Freund heute nochmal zum Amt. Dort hat er heute eine andere Sachbearbeiterin gehabt, die ihm zumindest erstmal eine Abschlagszahlung gewährleistet hat. Sie überprüft jetzt konkret die Sachlage, was sie ihm anrechnen dürfen und was nicht und er muß dann sobald er die Abrechnung von der Hochschule über die geleisteten Stunden hat, mit dieser und dem Kontoauszug wieder hin und dann wird ihm hoffentlich der Restbetrag gezahlt. Momentan zahlen sie ihm erstmal bis zur Klärung nur den Differenzbetrag zwischen dem, was er "verdient" und dem ALG II. Zumindest ein Anfang, wenn auch trotzdem eine Frechheit.
Ich habe hier diverse Links zu dem Thema. Kann mir jemand sagen, wie das rechtlich nun aussieht mit den Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter?
Ich bin für Eure Hinweise wirklich sehr dankbar, man ist dem so hilflos ausgeliefert...
http://www.bbk-bundesverband.de/Beruf/algII.htm
http://www.sportberufe.de/aktuelles/
http://www.fau-bonn.de/arbeitsrecht/Einkommen
StephanK
07.10.2005, 14:00
Gut, wenn jetzt wenigstens mal der Knoten aufgedröselt ist und sich was bewegt! :-)
Auf der juristischen Ebene komme ich, nachdem ich mir das noch mal näher angeschaut habe, zu folgender Überlegung:
Wenn diese Zahlungen, die er für die Übungsleiter-Tätigkeit bekommt, ernstlich nur eine Aufwandsentschädigung sind, mit anderen Worten: wenn sie nicht so bemessen sind, dass "augenzwinkernd" ein Anteil "verkappter" Arbeitslohn darin steckt (und von den bescheidenen Beträgen her scheint mir das eher nicht so zu sein), dann sind das eigentlich Zuwendungen Dritter, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dienen,die in der beschriebenen Höhe die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären. Das Zitat stammt aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – Alg II-V (http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Gesetz/arbeitslosengeld2-sozialgeld-verordnung,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=tr ue.pdf)); dieser § 1 Abs. 1 beginnt mit den Worten Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:Etwas simpler formuliert: Weil dieses Geld wirklich nur zusätzlichen Aufwand abdeckt, den er durch die Übungsleitertätigkeit hat, ist es zweckgebundenes Geld, und zwar für andere Zwecke als den Lebensunterhalt.
Ich denke, so ließe sich auch im Streitfall argumentieren. Aber hoffentlich geht's ohne Streit!
Hallo,
ich wollte an dieser Stelle noch was Positives schreiben. :D
Die Übungsleitergeschichte scheint sich nach nun fast 3 Monaten geklärt zu haben. ..
Die abschliessende Krönung dieser Angelegenheit waren zwei neue Bewilligungsbescheide, in denen ihm irgendein Einkommen angerechnet wurde. Die Höhe dieses Einkommens war auch nach mehrmahligem Rechnen nicht logisch nachvollziehbar...zumal wir ja nun mehrfach betont hatten,daß es kein Einkommen sei....:-x
Diesmal bin ich als berufstätige Frau an meinem freien Tag mit einer Vollmacht von meinem Freund zum AA...und nach mehrfachen Versuchen, mich mit einem Termin in ferner Zukunft abzuspeisen (weil sie ab dem 1.11. zu den normalen Öffnungszeiten keine Auskünfte über finazielle Dinge mehr geben-ich war am 17.11. da), durfte ich tatsächlich zu einem Sachbearbeiter noch am selben Tag! Obwohl mir am Empfang gesagt wurde, daß ich mit 3-4 Stunden (!) Wartezeit zu rechnen hätte, wartete der Sachbearbeiter bereits auf mich, als ich die 3 Treppen geschafft hatte...
Dort schilderte ich die ganze Angelegenheit nochmal und er fing immer wieder an, mir erklären zu wollen, daß sie ein Einkommen anrechnen müssen...bis ich ihm die Gesetzestexte zeigte. Daraufhin war verdutztes Schweigen, die Frage, ob er sich die kopieren könne (ich hab sie ihm geschenkt) und dann ein wildes-durch-alle-Büros-nach-Kollegen-suchen-Gerenne.
Das Ende vom Lied-der Sachbearbeiter bedankte sich bei mir, daß ich ihn auf diesen außergwöhnlichen Fall aufmerksam gemacht habe, da ihm diese Gesetzestexte neu waren
:Respekt:
Er versprach mir, die Bescheide neu zu berechnen und das fehlende Geld dann auf den Weg zu bringen...ich hoffe, daß das bald passiert, sont besuche ich ihn wieder 8)
Ich frage mich nur, warum das alles soviel zeit und Nerven kosten muß-ist die Jobsuche nicht schon schwer genug?
Das wollte ich nur mal loswerden.
Hallo Butterfly,
das freut zu hören und Dir gebührt auch :Respekt: für Dein beharrliches Engagement!
Hoffe, dass die Bescheide richtig berechnet werden und das Geld auch „auf den Weg gebracht“ wird.
Gruss
:Respekt:
Die Bescheide wurden neu berechnet und am 29.11. abgeschickt!
Das heißt, der zuständige Sachbearbeiter hat es innerhalb von 12 Tagen geschafft, das neu zu berechnen-das nenne ich eine gute Leistung! Er kann leider nichts dafür, daß die Bescheide noch nicht angekommen sind und das Geld auch nicht, aber immerhin haben wir schon eine Bestätigung, daß die neuen und richtigen Bescheide auf dem Weg sind!!!!
Wir wachsen an unseren Aufgaben 8) !
Wie langweilig wäre es eigentlich, wenn man sich damit nicht auseinandersetzen müßte... :engel:
Betroffener
07.12.2005, 21:23
Hallo Butterfly,
auch von mir herzlichen Glückwunsch.
Es ist immer wieder erstaunlich dass die Sachbearbeiter die Durchführungshinweise der BA nicht kennen, nicht lesen und nicht beachten.
Auch gibt es gerade für die Sachbearbeiter bundesweite Netzwerke, wo die solche Fragen stellen und diskutieren können und auch eine täglich aktualisierte Datenbank wo die reingucken könnten.
Wir können nur in verschieden Handbücher und teilweise von freundlichen Sachbearbeitern bereitgestellten Durchführungshinweisen zehren.
Also weiterhin viel Erfolg
Erwähnte ich schon, dass die neu berechneten Bescheide beim zuständigen Sachbearbeiter bereits seit dem 29.11. raus sind, aber bislang noch nicht in unserer Post waren :patsch: ?
Die Wiederspruchsstelle erwähnte, daß wir auf die Nachzahlung des Geldes ca. 3- 4 Monate warten müssen...was würden die wohl sagen, wenn man denen das Gehalt um 15 % kürzt...?
Allerdings waren sie ultraschnell beim Zuschicken der Einkommensnachweiszettelchen, nachdem mein Freund Ihnen am 17.12. mitgeteilt hat, dass er nun eine Vollzeitarbeit hat. Mich täte es ja nicht wundern, wenn sie trotzdem das Geld für den ganzen Dezember überwiesen haben und jetzt im Januar gleich zurückmahnen :twisted:
Mann mann...wenn alle so verpeilt und langsam wären wie diese Leute in den Ämtern...man kriegt schon echt Magenschmerzen, wenn man Post von denen bekommt..
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.