Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG im krankheitsfall
hallo!
meine elternzeit ist am 29.10.05 zu ende....ich werde eine kündigung zum 30.11.05 erhalten.
d.h ich bin ab dem 30.11.05 arbeitslos erstmal
allerdings werde ich noch bis voraussichtlich mitte februar, wenn nicht länger krankgeschrieben sein.
kriege ich für diesen zeitraum trotzdem arbeitslosengeld?
eigentlich nicht oder? weil ich ja für den arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
weches amt ist dann für mich zuständig? habe ich dann trotzdem anspruch auf irgendwelche gelder?
lg kirsche
StephanK
06.10.2005, 20:48
Vorausgesetzt, Du hast Anspruch auf das "normale" Arbeitslosengeld: Keine Sorge, sechs Wochen lang wird das Arbeitslosengeld weiter gezahlt, und danach setzt das Krankengeld von der Krankenkasse ein (wenn Du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist). Es ist also nicht wesentlich anders wie bei einem Arbeitsverhältnis auch.
vorausgesetzt ich habe anspruch auf normales ALG?
was meinst du damit?
also ende elternzeit und erster arbeitstag 29.10.05
kündigung zum 30.11.05, d.h ich bekomme einen monatslohn.
von diesem lohn nehme ich an wird mir das alg berechnet, oder?
vom 29.10.05 bis 30.11.05 werde ich wie es aussieht krankgeschrieben sein.
ende november werde ich das alg beantragen....
hm...der rechnung nach müsste ich dann noch 2 wochen anspruch aufs alg haben, oder (insgesamt 6 wochen lohnfortzahlung...vier wochen davon kündigungsfrist...2 wochen arbeitslos)? und dann würde ich...bis ich wieder gesund bin krankengeld bekommen?
und dann würde ich wieder anspruch aufs normale alg haben?
oder 6 wochen ALG und dann krankengeld?
ich finde das ganz schön kompliziert....*heul*
vor meiner elternzeit war alles irgendwie einfacher *seufz*
lg kirsche
StephanK
06.10.2005, 23:01
vorausgesetzt ich habe anspruch auf normales ALG?
was meinst du damit?Nur, dass ich nicht weiss, wie lange Du beim bisherigen Arbeitgeber schon gearbeitet hast und ob das lang genug war, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben.
von diesem lohn nehme ich an wird mir das alg berechnet, oder?ja, so ungefähr (d.h. auf Basis eines pauschalierten, nicht des tatsächlichen Nettolohns).
ende november werde ich das alg beantragen.... (...)
und dann würde ich...bis ich wieder gesund bin krankengeld bekommen?
und dann würde ich wieder anspruch aufs normale alg haben?Ja.
ich finde das ganz schön kompliziert....*heul*
vor meiner elternzeit war alles irgendwie einfacher *seufz*Nicht weinen - sooo schlimm ist das nun auch wieder nicht...
Nur so am Rande: Der zeitliche Zusammenhang von Kündigung und Krankheit legt die Annahme nahe, das eine hätte mit dem anderen zu tun. Falls das so ist, empfiehlt es sich, genau zu überprüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder vielleicht nicht - und zwar schon wegen der Arbeitsagentur. Wenn Du nämlich eine rechtswidrige Kündigung hinnimmst und Dich nicht dagegen wehrst, kann das Ärger mit der Arbeitsagentur zur Folge haben.
Ich hoffe natürlich, dass das nicht so ist und will Dich damit auch nicht irritieren, aber zumindest als Hintergrundwissen solltest Du das im Kopf haben.
ich habe bei meinem AG vor dem erziurlaub 6 jahre lang gearbeitet.
das ich zuerst fälschlicherweise schon während meines erziurlaub gekündigt worden bin hat nichts mit meiner krankheit zu tun, denn davon weiss mein AG nichts. wie bereits erwähnt ist ihm dieser "fehler" aufgefallen und er hat vor mich ( so wie es sich gehört) zum 30.11.05 zu kündigen.
von daher denke ich dass er mich sowieso am ersten arbeitstag nach dem erziurlaub gekündigt hätte.
ich bekomme also eine stinknormale betriebsbedingte kündigung zum 30.11.05.
ähm...moment mal...angenommen ich bringe meinem chef am ersten arbeitstag eine krankmeldung, kann er mich trotzdem an dem gleichen tag kündigen?
bzw. es ist alles doch komplizierter als ich denke...
lg kirsche
StephanK
07.10.2005, 07:04
ich habe bei meinem AG vor dem erziurlaub 6 jahre lang gearbeitet.ok, das reicht locker für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld "I" :-)
(...) von daher denke ich dass er mich sowieso am ersten arbeitstag nach dem erziurlaub gekündigt hätte.
ich bekomme also eine stinknormale betriebsbedingte kündigung zum 30.11.05.Das war mir halt nicht so ganz klar. Es ist also keine individuell gegen Dich zielende Sache - das wollte ich ausschließen.
ähm...moment mal...angenommen ich bringe meinem chef am ersten arbeitstag eine krankmeldung, kann er mich trotzdem an dem gleichen tag kündigen?Ich bin kein Arbeitsrechts-Experte, denke aber schon.
bzw. es ist alles doch komplizierter als ich denke...Nun ja - es ist besser, vorher abzuchecken, wo es Probleme geben könnte statt uninformiert in Probleme reinzurasseln und dann irgendwelche unangenehmen Überraschungen zu erleben. Gerade wenn man krank ist und schon deswegen genug andere Sorgen hat. Aber Du wirst keine jedenfalls in puncto Arbeitsagentur keine größeren Probleme haben.
In diesem Sinne: Gute Besserung! :lol:
erstmal vielen lieben dank für deine antworten :)
was das arbeitsrecht angeht bin ich schon dabei genaustens zu informieren.
eine frag belibt für mich noch offen:
angenommen ich bekomme eine sperre vom AA, wer zahlt mir dann die krankenversicherung? trotzdem das AA?
lg kirsche
StephanK
07.10.2005, 09:06
angenommen ich bekomme eine sperre vom AA, wer zahlt mir dann die krankenversicherung? trotzdem das AA?Ich wüsste zwar nicht, warum Du eine Sperrzeit aufgebrummt bekommen könntest, aber auch in diesem Fall wärest Du krankenversichert (wenn es um eine gesetzliche Krankenkasse geht).
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