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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was muss ich im Antrag auf ALG2 bezgl. Mutter angeben?


SK1980
06.10.2005, 21:22
Hi,

ich wäre sehr dankbar für eine recht klare Antwort auf folgende Frage:

Ich bin 25, wohnhaft bei Mutter, abbezahltes Reihenhaus, Mutter alleinstehend.

Ich bin arbeitslos, habe abgeschlossene Berufsausbildung, übe zur Zeit keine Nebenbeschäftigung aus.

Mutter verdient normal, möchte keine näheren Angaben machen.

Ich war heute beim Amt und habe nun den Antrag auf ALG2 herumliegen - die entscheidende frage:

Muss meine Mutter ihre gesamten Vermögenswerte angeben? Also auch Hypotheken, Konten, Versicherungen etc.?

Muss ich meine Mutter unter der Rubrik "Im Hauhalt lebende weitere Personen" überhaupt angeben?

Definitionsfrage:

Es ist ja IHR Haushalt, nicht MEINER.

StephanK
07.10.2005, 07:22
Hallo SK,
hast Du schon den entsprechenden Abschnitt in http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25) gelesen?

Dein Argument "Es ist ja IHR Haushalt, nicht MEINER"ist nicht richtig, denn es ist ein gemeinsamer Haushalt.

Die Behörde will überprüfen können, ob von Deiner Mutter erwartet werden kann, dass sie Dir Unterhalt leistet. Dazu braucht sie diese Angaben. Der Umfang, in dem Daten abgefragt werden, ist zwar jedenfalls bei Leuten wie Dir (25, abgeschlossene Berufsausbildung) unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes problematisch, aber wenn sie Angaben komplett verweigert, kriegst Du ein Problem, weil Dein Antrag abgelehnt werden wird. Deswegen sollte sie diese Angaben schon liefern, auch wenn's ihr nicht gefällt.