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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nicht-eheliche Wohngemeinschaft -> nach Hause geschickt!


Mancubus
07.10.2005, 11:34
Hallo an alle!

Kurze Situationserklärung:
Seit dem 13.09.2005 ist Arbeitslosengeld I bei mir abgelaufen. Habe mich somit bei der ARGE gemeldet und den Antrag ausgefüllt und gestern (07.Okt.2005) abgegeben. Meine Freundin und ich sind seit 01.08.2005 zusammengezogen - nicht-eheliches Verhältnis. Sie hat schon längere Zeit Arbeitslosengeld II bezogen. Da sie allerdings in einen anderen Landkreis gezogen ist, muss Sie sich ja neu melden bei der hier zuständigen ARGE. Gesagt, getan. Sie hat einen neuen Antrag auf ALII ausgefüllt (laut Auskunft eines Sachbearbeiters der ARGE solle sie dies tun) und wollte diesen Antrag heute abgeben. Allerdings meinte der "freundliche" Herr, dass das nicht gehe!!!!! Er meinte zur Ihr, das ICH einen neuen Antrag ausfüllen müsse, in welchem ich meine Freundin erwähne. Aber es geht ja nicht um mich, da ich ja meinen Antrag gestern schon abgegeben habe! Ich habe bereits in meinem Antrag alle nötigen Daten über meine Freundin geschrieben - nun weiss ich nicht was der überhaupt von uns will?!

Es geht viemehr um meine Freundin; damit Sie auch Unterstützung bekommt und überhaupt versichert ist! Ich weiss nun nicht wie ich das machen soll!!? :(

Soll ich nun nochmals einen Antrag ausfüllen? Oder muss meine Freundin einen ausfüllen? (letzteres würde wohl nix bringen, da sie ja heute schon nach Hause geschickt worden ist!? oder gibt es dafür Argumente!?). Ich verstehe die Logik von denen nicht!

Wie sollen wir das nun lösen? Wir haben ehrlichgesagt keine Ahnung was die von der ARGE nun wollen :(

Bitte um Hilfe!

Gruß
Mancubus

StephanK
07.10.2005, 13:01
:welcome: Mancubus,
nun weiss ich nicht was der überhaupt von uns will?!Das ist nicht schwer zu erraten: Euch als "eheähnliche Gemeinschaft" behandeln und dadurch Geld sparen, auch wenn das bei frisch Zusammengezogenen ziemlicher Unsinn ist. Lies Dir bitte mal den entsprechenden Abschnitt in http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22) durch.

Allerdings könnte es sein, dass Du der ARGE auch eine Steilvorlage geliefert hast: Ich habe bereits in meinem Antrag alle nötigen Daten über meine Freundin geschrieben ...Ich weiss nicht genau, was Du damit meinst. Sie hat lediglich bei den "Kosten der Unterkunft" als WG-Mitglied aufzutauchen nebst dem Vermerk "Kosten werden nach Kopfzahl, also hälftig geteilt." (Vorausgesetzt natürlich, Ihr habt das nicht anders vereinbart.) Mehr nicht, wenn Ihr - wie ich annehme - einander keinen Unterhalt leistet.

Wenn Du in Deinem Antrag die kompletten Kosten der Unterkunft angegeben hast, musst Du das schon entsprechend korrigieren, also das entsprechende Formular am besten noch mal mit den halbierten Beträgen ausfüllen und darauf auffällig vermerken: "Korrekturmitteilung zum Antrag vom ..."

Sie muss einen eigenen Antrag mit ebenfalls hälftigen Kosten der Unterkunft ausfüllen, und die ARGE darf dessen Annahme auch nicht verweigern. Gemeinsame Anträge gibt es nur für Ehepaare, Familien und eheähnliche Gemeinschaften. Da Ihr keine seit, gibt's auch keinen gemeinsamen Antrag. Das gilt auch in Bayern... :wink:

Mancubus
08.10.2005, 14:24
Hallo StephanK

Hast mir aufjedenfall schonmal weitergeholfen - großes DANKE dafür! :)

Also das mit der Steilvorlage für die ARGE bezüglich meiner erwähnten Freundin in meinem Antrag:
Ich habe Sie insofern erwähnt, das ich geschrieben habe, dass Sie mit im Haushalt wohnt (als nicht-eheähnliche Gemeinschaft). Mehr hab ich über meine Freundin nicht erwähnt. Doch, öhm ... das die Kosten der Miete geteilt werden und jeder die Hälfte bezahlt. (haben auch gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben). Das wars dann aber auch schon.

Wichtig für mich war jedenfalls zu wissen, ob wir in unserem Falle einen EINZIGEN Antrag brauchen; oder jeder von uns einen einzelnen! Diese Frage hast Du mir beantwortet. *freu* Das wäre ja auch sehr suspekt wenn normale 'Partner' einen einzigen Antrag bräuchten...

Tjo am Montag werden wir dann mal sehen, ob die sich von der ARGE immernoch quer stellen.

Ich halt Euch auf dem laufenden....

cu + thx
Mancubus

StephanK
08.10.2005, 14:27
Gut, dann war ja antragsmäßig alles richtig - das war mir nämlich nicht so klar geworden... :lol:
Also hilft nur nachhaken! Dafür wünsche ich gute Nerven. 8)