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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : vorläufiger Erstattunganspruch ?


Tinchen85
28.04.2011, 16:43
Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Problem und hoffe das mir vielleicht jemand helfen kann in dem ganzen Wirrwarr durchzusehen.

Folgender Sachverhalt :

Ich ( Alleinerziehend ) habe 2007 meine Ausbildung beendet und im Anschluss gleich einen Job gefunden...habe leider zu wenig verdient sodass ich zusätzlich für mich und meine Tochter Hartz 4 bekommen habe.Leider war mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2010 beendet.Ich habe mich rechtzeitig bei der Agentur Alg 1 gemeldet und alles beantragt.Die Dame die mein Alg1 Antrag geprüft hat sagte mir noch das ich ab 1.1.2011 Anspruch habe,aber ich weiterhin zusätzlich Alg 2 bekomme und ich bräuchte beim Alg 2 nichts weiter abgeben da das alles intern weitergeleitet wird.Nun das eigentliche Problem...als ich den Bewilligungsbescheid vom Alg 1 bekam stand da das ich vom 1.1.2011-31.1.2011 0,00€ Alg 1 bekomme mit dem Vermerk ,,Vörläufger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers,, und erst ab ende Februar die berechneten 478€.Als ich da anrief wurde mir gesagt das das Geld für Januar zum Alg 2 geht und die mir das zusammen mit meinen sowieso zustehendem Alg 2 auszahlen.Also wartete ich und bekam für Januar wie immer 360€ Alg 2.Nach einem Anruf sagte man mir das ich den Bewilligungsbescheid vom Alg 1 abgeben soll und das es dann berechnet wird....also nix mit interner Weiterleitung.Ich gleich hin und alles abgegeben und wieder auf eine Berechnung gewartet...nach einer Weile hab ich nochmals angerufen und gefragt ob schon eine Berechnung vorliegt...da ich das Geld brauchte um meine Tochter zu versorgen und die 360€ reichten grad mal für die Miete.Wieder nix...nun wurde mir gesagt es sei im Computer nicht ersichtlich das ich arbeitslos gemeldet bin...ich soll eine Bestätigung von der Krankenkasse einreichen das mein Arbeitgeber mich zum 1.1.2011 abgemeldet hat...gut,hab ich solch ein Schreiben beim AA eingereicht...die Dame am Empfang war entsetzt das so etwas angefordert wird da die ja schon den Bewilligungsbescheid vom Alg 1 haben und damit klar ist das ich arbeitslos bin.Sie hat das dann an den Sachbearbeiter weiter geleitet.Mit der Weile war es schon Ende Februar...ab da bekam ich regulär die 478€ Alg 1 plus 360€ Alg 2.Aber von dem Geld für Januar keine Spur....Zwischendurch musst ich Alg 2 ab April neu beantragen aber auch in der Berechnung stand nix von einer Nachzahlung für Januar.Dann bekam ich ein Brief mit dem Text das ich doch für eine abschließende Berechnung noch meine letzten 3 Lohnscheine beim Alg 2 einreichen soll,auch das hab ich alles umgehend eingereicht und heut bekam ich Post das sich die Leistungen zum Lebensunterhalt und für Alleinerziehende ab Januar geändert haben und ich die Differenz für die letzten 4 Monate nachgezahlt bekomme ( ca 6-7€ pro Monat ) aber wieder nichts von den 478€ die ich noch für Januar bekommen müsste.Am Telefon erklärte ich wiedermal der Dame den Sachverhalt und heut bekam ich zu hören das keine Zahlung vom Alg 1 an das Alg 2 für Januar 2011 ersichtlich ist.Sie leitet das jetzt wohl weiter und ich solle doch warten,man ruft mich zurück.

Von wo bekomm ich denn nu das Geld und bekomm ich das überhaupt noch?
Ich habe mir im Januar Geld leihen müssen damit meine Tochter was zu essen hat und irgendwann muss ich ja meine Schulden auch mal zurück bezahlen.

Ich hoffe jemand kann mir einen Rat bzw Hinweis geben...ich bin mit meinem Latein am Ende.

Vielen lieben Dank schonmal im voraus...Christin

Helga40
28.04.2011, 17:44
Wann hast du denn deinen letzten Lohn erhalten?

Ab Februar muss sich doch ALG 2 verändert haben, wenn es mit Lohn 360 Euro waren, denn jetzt ist doch sicherlich ALG 1 angerechnet. Wie hoch ist das ALG 2 jetzt?

Helga

Tinchen85
28.04.2011, 19:37
Hallo Helga40,

meinen letzten Lohn habe ich mitte Dezember für Dezember bekommen.

Das Alg2 wurde weder für Januar noch ab Februar neu berechnet...lediglich ab April hat sich der Betrag geändert weil mein Bewilligungszeitraum zum 31 März ablief und da wurde dann das Alg1 mit angerechnet.

Bis März bekam ich 360€ Alg2...ab April 338€ und nach dem Schreiben von heute sind es jetzt monatlich 345€ Alg2.

Helga40
28.04.2011, 19:42
Also hast du jetzt mit ALG 1 sogar weniger Anspruch als mit Lohn? Dann wäre ja wirklich nur der Januar strittig, ansonsten müsstest du sogar Geld zurückzahlen...

Für Januar kannst du einen Überprüfungsantrag stellen. Ich gehe davon aus, dass das Amt im Januar noch den letzten Lohn eingerechnet hat und du deshalb keine Nachzahlung erhalten hast. Wenn das nachweislich nicht stimmt, müsstest du eigentlich eine Nachzahlung erhalten.

Helga

Tinchen85
28.04.2011, 20:11
Ja das hat mich auch schon gewundert das ich jetzt trotz Alg1 weniger Alg2 bekomme...mein Lohn lag immer um 520€ und das Alg1 nur bei 478€.

Eine eventuelle Zurückzahlung für Februar und März an das Arbeitsamt wäre nicht das Problem...mein Problem sind nur die Leistungen die mir für Januar hoffentlich noch zustehen.Den Lohn habe ich immer rückwirkend für den laufenden Monat bekommen und habe davon die Miete und Nebenkosten für den laufenden Monat bezahlt.

Ich werd das mal versuchen mit einem Überprüfungsantrag...ich hoffe das Amt hat den Lohn nicht auf Januar mit angerechnet.

Laut der Dame damals am Alg1-Telefon wird wohl immer erstmal das Alg1 für den ersten Monat an das Alg2 gezahlt,im Falle das das Alg2 schon vorraus bzw zuviel gezahlt hat und der Leistungsempfänger keine doppelten Zahlungen erhält und dann keine große Summe zurückzahlen muss.

Danke für deinen Tip mit dem Antrag.

Helga40
28.04.2011, 20:26
Dass du weniger bekommst, ist schon korrekt, da ja der hohe Freibetrag für Erwerbsstätigkeit weggefallen ist.

Helga