PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Lohn bekommen


Meier85
10.11.2006, 11:29
Hallo,

wollte mal nachfragen was ich machen kann
Ich bin Angestellt also Vollzeit 40Stunden pro Woche ABER eigentlich bekommen wir am 10. des folge monats den lohn doch seit par wochen/monaten gibts nur nen halben lohn und nun war mein letzter lohn den ich bekommen haben vom August und mittlerweile ist November also fehlt mir der Lohn vom August und September.
Nur selber kündigen darf ich ja nicht bin unter 25Jahren und ohne ALG1 bzw. ALG2 gehts halt nicht (weil ich würde ja dann die sperre bekommen oder)
Nur kann man überhaupt was machen?

Auf anfragen im Büro kommt nur "im moment siehts schlecht aus und es kommt bald wieder was" und dann auch immer nur nen halber lohn :(


DANKE!!

MFG

Die Ägypter
10.11.2006, 15:24
Wenn zwei Monate ausstehen würde ich auch nicht mehr Nachfragen, sondern die Firma per Einschreiben/Rückschein auffordern, die Rückstände binnen einer Frist von 2 Wochen auszuzahlen!

Dann - solltest du zum Arbeitsamt und dich vorsorglich arbeitssuchend melden und dort auch gleich mit einem Sachbearbeiter darüber sprechen, ob du kündigen darfst = lass dir das schriftlich geben, dass du keine Sperre erhältst!!!

Und nächster Schritt - bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen ob die Sozialversicherungsbeiträge wenigstens abgeführt worden sind.

Das Dumme ist - ohne Inso des Betriebes gibt es auch kein Insolvenzausfallgeld - ggf. solltest du zur ARGE gehen und ALG II für die Übergangszeit beantragen, denn wenn du kein Vermögen hast, bist du jetzt Hilfebedürftig.

Meier85
10.11.2006, 20:19
hi!

danke für die antwort wenn ich die frist stelle weiß ich jetzt schon dann bekomme ich nur wieder nen halben monats lohn :(

und laut arge soll ich der firma ne frist setzen mehr konnten sie mir net sagen (am tele)

und ja krankenkasse sagten die mir selbst wenn er nicht zahlen sollte bekommt die firma die eventuelle arzt rechnung weil sie als zahler eingetragen sind (da brauch ich mir keine sorgen machen sagten die)

Die Ägypter
10.11.2006, 20:38
hi!

danke für die antwort wenn ich die frist stelle weiß ich jetzt schon dann bekomme ich nur wieder nen halben monats lohn :(

Ja, dann schreibst du Brief 2 - wieder mit Frist - dieses Mal nur eine Woche - und dann verklagst du die Firma... Frist setzen: immer mit Angabe: ich erwarte ihre Zahlung bis zum: DATUM nennen....

Und wenn du nachgewiesen hast, das du dich bemüht hast, dein Geld zu erhalten (darum Einschreiben/Rückschein) darfst du auch kündigen - denn auch das SGB II sieht nicht vor, das wir unentgeltlich arbeiten müssen!!! = keine Sanktion!!!

Was die Krankenkasse angeht - diese hat die Pflicht die Sozialversicherungsbeiträge einzutreiben, denn die besteht zur Hälfte aus deinem Anteil - zur Not stellt die KV den Insolvenzantrag....

Meier85
11.11.2006, 09:30
DANKE erstmal für die schnelle Antwort!

hab nur noch eine frage wenn ich jetzt eine neue arbeit anfange und beim jetzigen kündige

1. der neue vertrag ist befristetet (der alte nicht) un wird nach der frist nicht verlängert bekomme ich dennnoch ALG ?


2. bei einer neuen firma wird mir während der probezeit gekündigt bekomme ich dann auch ALG ?


DANKE! & schönes we

Seebarsch
11.11.2006, 12:02
Hallo Meier85,
bevor wir hier Zeit verschwenden, sollten wir mal klären, was für Alg Du meinst.
Wie lange warst Du in den letzten 2 Jahren denn beschäftigt ?
Hattest Du schon mal einen Alg Anspruch gegen die Agentur ?
Wenn ja, wie lange ist das her ?
Ohne diese grundsätzliche Klärung können wir hier eigentlich immer nur vermuten und Dir eventuell sogar falsche Ratschläge geben.
Die rechtlichen Unterschiede zwischen Alg 1 von der Agentur und dem Alg 2 von der ARGE sind gross!

Meier85
11.11.2006, 23:39
hallo Seebarsch,

ja weiß ja nicht welches ALG ich dann bekomme

ich war ab 2003 bis mitte februar lehrling gewesen und mitte februar bis mitte märz war ich ALG 2 empfänger dann habe ich mitte märz die trainingsmaßnahme bei der firma hier für 2 wochen begonnen und seit dem bei der firma angestellt


reicht das?

mfg meier

Seebarsch
12.11.2006, 13:20
Hallo meier85,
aus Deinen vorherigen Threads bekomme ich nun ein klareres Bild. Nach dem was ich da sah, bekommst Du Alg 1 und weil das zu niedrig ist, bekommst Du ergänzend Alg 2.
Die Beurteilung, hinsichtlich der Arbeitsaufgabe ist also vorrangig für den Bereich Alg 1 = SGB III zu sehen.
Grundsätzlich tritt bei einer Arbeitsaufgabe eine Sperrzeit nach § 144 SGB III ein, es sei denn, dass ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber wiederholt den Lohn nicht zahlt und der Arbeitnehmer alles unternommen hat, um diesen zu erhalten.
Ich würde Dir empfehlen den ausstehenden Lohn bei dem Arbeitgeber schriftlich anzumahnen und eine Frist zu setzen. Ausserdem solltest Du durchblicken lassen, dass Du eventuell beim Arbeitsgericht eine Lohnklage machst. Das ganze sollte schnell gehen, da hier auch Fristen zur Geltendmachung des Lohnes vorliegen.
Wenn Du deinen dir ausstehenden Lohn bis zur Frist nicht vollständig erhalten hast, solltest Du kündigen und dich umgehend arbeitslos melden.
Wenn beim Alg 1 keine Sperrzeit eintritt, kann auch bei ergänzendem Alg 2 keine Sanktion eintreten.

Zusätzlich solltest Du dich schon mal nach einem anderen Job umschauen und dich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden !
8-)

Meier85
16.11.2006, 12:00
hallo,

also frist ist abgelaufen ohne einen cent zu bekommen zu haben
ich solle mich auch schon nach was andern umsehen sagte mir dann der chef und er könne nicht zahlen blabla wie immer

war heute aufm arbeitsamt und hab nächste woche termin beim arbeitsvermittler ,heute haben sie mich arbeitssuchend gemeldet und gesagt ich solle kündigen und mein geld zur not einklagen

NUR das ich kündigen soll/darf will mir keiner schriftlich bestätigung wegen der sperre :(
sagen zwar es solle kein problem sein aber sie kann es nicht garantieren :(


mh überlege nun is ja sonst mein risiko :(

Seebarsch
16.11.2006, 16:56
Hallo,
mein Tipp !
Geh mit einem Zeugen zur Agentur und verlange dort den Teamleiter des Leistungsbereiches zu sprechen.
Der ist zu einer Leistungsberatung verpflichtet.
Mit dem Zeugen kannst Du nach einer entsprechenden Aussage dann auch handeln.
Gruß

Meier85
17.11.2006, 13:08
hallo,

wollt mal den aktuellen stand mitteilen
ich war heute beim arbeitsgericht erstmal eine anklage erhoben so ein schreiben dort fertig gemacht wo er zur zahlung aufgeforert wird

desweiteren nochmal bei der arge wegen geld angerufen die sagten mir wenn ich kündige (kann ich erst leistungen beziehen) und ich würde keine sperre bekommen wenn ich den 1. Zettel mit der Frist setzung und noch die Kopie von der anklageschrift vom arbeitsgericht befüge
schriftlich gibt es mir niemand, es sei aber angeblicht mit diesen schreiben bewiesen das ich versucht habe mein geld zu erhalten und das genüge

ich werde nur am montag nochmal nachfragen wegen der kündigungsfrist von 4Wochen die ich habe, ob ich diese einhalten muss oder ein Sonderkündigungsrecht habe

ansonsten auf deutsch kündigen ALG2 beantragen und Klagen auf den Lohn



mfg

Seebarsch
17.11.2006, 13:25
So ist es richtig,
meiner Meinung nach hast Du das Recht zur fristlosen Kündigung, da Dein Arbeitgeber eklatant gegen seine vertraglichen Pflichten verstossen hat, da er den Lohn nicht zahlt.
Gruß und viel E:-P rfolg !

Meier85
08.12.2006, 00:00
hallo,

hab post bekommen hehe also am 12.12 hab ich termin beim arbeitsgericht zur "Güter Verhandlung" bin mal gespannt was da raus kommt.
Blöde nur muss ich wieder parkgebühren zahlen odrt :(

naja und nach dem ich nun endlich meine arbeitsunterlagen bekommen habe auch erst nach 1woche wo ich dann angedroht habe Schadensersatz einzuklagen kam ein tag später meine unterlagen (wie schnell es doch gehen kann)
und wie schnell erst die arge ist der früheste termin ist angeblich erst der 15.12 für alg1 antrag abgabe

naja egal mal sehen was raus kommt

ich würd es hier dann weiter berichten damit wenn jemand auch mal in der situation ist bescheid weiß

aber nur wenns recht ist, nicht das als spam angesehen wird


mfg

Seebarsch
08.12.2006, 10:42
Hallo Meier85,
soweit läuft dann ja alles.
Dass Du den Termin zur Abgabe des Antrages am 15.12.2006 erhältst, ist eigentlich normal.
Die Agentur hat nämlich System umgestellt.
Es wird nicht mehr der Antrag abgegeben und dann an einer anderen Stelle bearbeitet.
Vielmehr wird der Antrag bei dem Termin abschliessend bearbeitet so dass du im Termin alles notwendige über Beginn und Höhe erfahren kannst.
Gruß
:p