Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minijob 165,- Euro
querolant
10.11.2006, 12:54
:-x
Hallo liebe Leidensgenossen,
habe heute einen Vermittlungsvorschlag von meinem Arbeitsberater bekommen. Der übliche Text, wir freuen uns… eine geringfügige Beschäftigung/ Mini-Job anbieten zu können.
Arbeitgeber: Pizzeria …
Tätigkeit: Auslieferungsfahrer
Bewerben Sie sich bitte umgehend und so weiter…
Der Schlag traf mich direkt während des Telefonats: (Ausländischer Akzent!) „Du kannst arbeiten bei mir, für 165 Euro, 14,9 Stunden die Woche lang. Ich fragte: Das sind doch 59.6 Stunden im Monat, entspricht einem Stundenlohn von 2,76 Euro? Antwort: Ja, hat Arbeitsamt nix gesagt? Ich: Nein! Du müssen deinen Pizza allein ausfahren! Tschüß! Gereizt!
Nun mal meine Fragen. Ist es normal solche „Jobs“ angeboten zu bekommen. Wer hat noch solche Erfahrungen gemacht. Ich habe auch schon für 165,- Euro gejobbt, dann aber höchsten 30 Stunden im Monat. Wo ist eigentlich die Schmerzgrenze? Kann ich mich, und wenn ja, irgendwo beschweren und welche Erfolgschancen gäbe es?
Zu meiner Person: Ich beziehe keine Leistungen vom Amt, da meine Partnerin „zu viel“ verdient. Deshalb hoffe ich auch, dass mir daraus keine Nachteile entstehen. Ich bin arbeitswillig! Ich bin aber nicht gewillt, mich von „kleinen miesen „xxxxxx“ ausbeuten zu lassen und dieses mit Unterstützung des AA.
„xxxxxx“ = Kann jeder einen Begriff nach seinem Geschmack einsetzen… (Meiner steht fest!)
Würde gern noch die Gesichtszüge des Sachbearbeiters des AA beschreiben. Aber ich glaube Ihr kennt solche bestens, die sich das Grinsen fast nicht verkneifen können, weil sie wissen wieder was „Gutes“ getan zu haben… Und immer mit der Gewissheit „Ich bin unantastbar“ und „mein Geld stimmt und wird pünktlich gezahlt“.
Freue mich über viele aufmunternde Antworten
Euer Querolant.
Die Ägypter
10.11.2006, 15:12
Der Punkt ist nicht nur der Stundenlohn bei einem Auslieferungsfahrer, meistens soll noch das eigene Fahrzeug verschlissen werden - diese Einsätze lohnen sich allenfalls in Städten und bei guter Orga der Pizzeria (die auch gut nachgefragt sein muss!), sonst fährst du nämlich für eine Pizza 20 km hin und zurück, holst die nächste ab etc. und dann kommt auch kein Trinkgeld rein, weil auch in den Styroporverpackungen irgendwann Ende im Gelände ist, sprich - das "Teil" darin ist nur noch lauwarm....
Was die Lohnhöhe generell angeht - ich habe über 18 Monate in einer Spielhalle gearbeitet, weil es absolut nichts im Bürobereich gab. Stundenlohn brutto im ersten halben Jahr 6 Euro - hiernach 6,30 + Spätschicht, Nacht- Sonntags und Feiertagszuschläge - Wenn man bereit war Springerschichten und auch Doppelschichten zu machen, die Spielhalle nicht um Punkt 23 Uhr verlassen hat (räusper....) und insgesamt mehr als 40 Std. gearbeitet hat (60 Std.), konnte man von dem Nettogehalt leben (ca. 900 - 1000 Euro) - für mich sind seitdem diese 6 - 7 Euro per Stunde (inkl. Zuschläge) Messlatte, denn Spielhalle ist schon unterste Kategorie. 2 oder auch 3 Euro sind für mich auch indiskutabel!
Dabei sollte man sich auch überlegen, das es nicht nur um einen selbst geht, sondern das man mit solcher Jobaufnahme zum Lohndumping geradezu aufruft - es indirekt unterstützt und durch ggf. weitere Angewiesenheit von ArGe und Co nicht wirklich ein freier arbeitender Mensch wird.
querolant
12.11.2006, 11:51
Hallo liebe Gemeinde,
nur mal kurz die neusten Infos. Das Spiel geht weiter. Aus sicherer Quelle habe ich nun erfahren, dass in jedem Arbeitslosenprofil Freitexte eingegeben werden können. In meinem steht nun „patzig“ und „nicht genügend motiviert“. Wie ich nun dagegen vorgehen werde weiß ich noch nicht. Dies stellt ja nur die Meinung des Sachbearbeiters dar, welche ich nicht teilen kann. Beim Anruf der Hotline, um das Arbeitsangebot dankend abzulehnen wurde mir nochmals bestätigt, dass 2,75 Euro „normal“ wären! Sorry, ich glaube die Spinnen.
Da ich nun gestern erstmal einen Job als Krankheitsvertretung angenommen habe, (übrigens Eigeninitiative - soviel zu Motivation) ist meine Zeit etwas begrenzt. Bei Interesse halte ich euch aber gern auf dem laufendem.
Wer hat Erfahrungen mit gespeicherten Daten in den Profilen von Arbeitssuchenden?
Was kann man dagegen tun und sind die rechtens?
Wie wehrt man sich gegen Lohndumping (speziell 2-3 Euro Jobs)?
Mit freundlichen Grüßen Euer
Unmotivierter Querolant
Die Ägypter
12.11.2006, 12:07
Wie wehrt man sich gegen Lohndumping (speziell 2-3 Euro Jobs)?
Bei bestehendem ALG II-Bezug?
Gar nicht... du hast lt. SGB II alles zu tun um Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz zu vermeiden....
Tut mir leid....
Das mit dem Profil verstehe ich jetzt nicht - können Arbeitgeber öffentlich darauf zugreifen? Dann doch aber in anonymisierter Form - soweit ich informiert bin. Bitte erkläre das näher.
querolant
18.11.2006, 19:19
:confused: Mahlzeit...
Nein, ich beziehe kein ALG 2. Meine Partnerin verdient zu viel. Lol.
Zum Profil: Ob man öffentlich darauf zugreifen kann (Arbeitgeber) weiss ich noch nicht. Es gibt aber interne Vermerke auf welche mindestens die Vermittler zugreifen können. Ob es der "Arbeitgeber" auch kann bekomme ich noch raus (undichte Stelle beim AA, Lach).
Nun habe ich einen weiteren Eintrag dort stehen, dass mir 2,75 € zu wenig sind. Recht haben Sie! Habe ich denen ja auch per Mail geschrieben. Und schon ist es gespeichert... Da waren ja unsere DDR- Kaderakten harmlos dagegen.
So liebe Freunde der Arbeitslosigkeit, melde mich frühestens nächste Woche wieder. Man(n) versaut sich wirklich den ganzen Tag mit der Arbeit :razz:, wenn es dann eventuell neues gibt. Euer Querolant.
Seebarsch
18.11.2006, 20:26
Hallo querolant,
ich vermute mal, dass die Eintragungen nicht im öffentlichen Profil stehen, sondern in den internen Beratungsvermerken der ARGE bzw. der Arbeitsvermittlung.
Zur Vermittlung wird in der Regel in den ARGES das System VERBIS = Vermittlungs- und Beratungsinformationssystem, benutzt.
Hier werden alle persönlichen und fachlichen Daten niedergelegt.
In dem "Reiter" Kundenhistorie werden auch alle persönlichen, telefonischen Kontakte und sonstige Vermerke abgelegt. Diese Vermerke können übrigens durch das Amt nicht gelöscht werden und sind damit auch gerichtsverwertbar. In diesen Vermerken sind übrigens negative Kennzeichen verboten.
Nach § 25 SGB X -- Quelle (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm)-- hast Du das Recht zur Akteneinsicht in alle Vorgänge die das Verfahren betreffen.
Mit Akteneinsicht ist nicht nur die Einsicht in die papiermäßg geführte Akte gemeint, sondern auch in alle elektronisch gespeicherten Daten, da diese ebenfalls eine Akte im Sinne der Regelung nach § 25 SGB X darstellen.
Beantrage daher eine Akteneinsicht und fordere Einsicht in das vollständige System Verbis und lass Dir die betreffenden Seiten ausdrucken.
8)
geradeaus
18.11.2006, 20:38
Ich bin zwar kein Jurist,meine aber schon mal was von Sittenwiedrigkeit gehört zu haben ,
und Löhne zwischen 2 und 3 Euro sind eindeutig sittenwiedrig.
Da geht das auch nicht an ,sich auf die Präambel zu berufen,das man alles tun muss um seine Hilfsbedürftigkeit
zu beenden .
Ich meine ,das bei solchen sittenwiedrigen Löhnen gegen Gesetzte verstossen wird.
Und um die Bedürftigkeit zu beenden(was mit 2,70 Lohn bestimmt kaum der Fall sein wird),muss man nicht illegale lohndumping annehmen.
Im Gegenteil,dieser Pizzamensch würde ich anzeigen.
Noch ist es so, dass selbst ALG II - Empfänger/innen keine Arbeitsgelegenheit im sog. 1. Arbeitsmarkt angeboten werden dürfen, die nicht den tariflichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Tipp: Hier wäre auch ein Gespräch mit Vertretern der Gewerkschaft zu suchen (und dazu muss man nicht unbedingt Mitglied einer Gewerkschaft sein) um auf diese Praktiken aufmerksam zu machen
wertikus
20.11.2006, 10:20
Passt wohl nicht ganz hierher, dennoch: Bei uns ist es so das man in Praktika (meistens sinnlose) gesteckt wird, da bekommt man gar nix, da wären 2-3 Euro schon besser, als gar nix zu bekommen. Die Praktika sind zwar zeitlich begrenzt aber es reiht sich eins nach dem anderen, so das es arbeiten durch einen mit stattlicher Gewalt ausgestattem Drittanbieter für umsonst ist. Andere nennen es Personal-Leasing-Unternehmen zum Nulltarif. Ob wirklich "Humankapital" auf Bestellung zur Verfügung gestellt wird oder ob die einfach jemanden irgendwo hin zuweisen um die Arbeitssuchenden zu beschäfftigen, was in ihre Akten schreiben zu können und letztendlich auch aus der Statistik zu verdrängen lässt sich da schwer feststellen.
querolant
27.11.2006, 11:33
Hallo liebe Fans der Niedriglöhne,
leider habe ich es nicht geschafft mich eher zu melden. Vielen Dank für euer Interesse und die zahlreichen Tipps.
Nun zum Stand der Dinge:
Habe eben bei der Gewerkschaft angerufen. Das Interesse war sehr groß und die Mitarbeiterin auch sehr freundlich. Sie hat es umgehend notiert und mich befragt ob ich auch bereit wäre mit der Presse zusammen zu arbeiten. Schluck, bin ich jetzt im Fernsehen? Lach. Na, ins Fernsehen möchte ich wirklich nicht… Aber erstmal ja gesagt. Dann Telefonnummern ausgetauscht und bereit erklärt für weitere Rückfragen gern zur Verfügung zu stehen. Anschließend gab Sie mir noch den Tipp das Hauptzollamt zu informieren. Dort gibt es eine Abteilung „Schwarzarbeit“ die sich wohl auch mit so etwas beschäftigt. Habe ich natürlich auch gleich angerufen. Das Interesse dort schien mir nicht mehr so groß. Haben alle Daten aufgenommen und wollen es weiterleiten. Na mal sehen was passiert.
Sehr Interessant fand man auch die Aussage der Mitarbeiterin der Agentur, dass 2,75 Euro „normal“ sind, denn beide Eckpunkte (165,-Euro/ 14,9 Stunden) sind max. Werte und bedeuten nicht das man 14,9 Stunden die Woche arbeiten muss um dann 165 Euro zu bekommen!
So, dass ist erstmal der Stand der Dinge. Wenn weiterhin Interesse besteht halte ich euch gern auf dem laufendem.
Liebe Grüße vom Schrecken der Arbeitgeber, euer Querolant.
Werde wohl auf Grund meiner eigenen Rechtschreibreform meinen Nick mal auf Querulant ändern müssen. :D
Seebarsch
27.11.2006, 11:40
Hallo Querolant,
nach einem Urteil (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2006-4&nr=11176&pos=9&anz=38)des BAG vom 26.04.2006, Az.: AZR 549/05, sind Beschäftigungen, die mehr als 30 % vom ortsüblichen Entgelt abweichen, oder gegen gültige allgemeinverbindliche Tarifverträge (z.B. Baugewerbe) verstossen, sittenwidrig. #
:D 8) :D
Wenn weiterhin Interesse besteht halte ich euch gern auf dem laufendem.
Aber sicher besteht Interesse. Halte uns daher auf dem Laufenden. :)
querolant
29.11.2006, 13:18
Mahlzeit liebe Leidensgenossen,
morgen werde ich mal den Gang zum AA wagen, um unter anderem mal ein Blick in meine Akten zu werfen. Bin ja mal gespannt ob das problemlos funktioniert… So, habe aber auch noch eine Frage bezüglich der 30% (siehe Seebarsch). Gibt es denn überhaupt verbindliche Quellen zum Mindest-, Tarif- oder Ortsüblichen Lohn? Habe zwar mal bei „MeineStadt“ und einigen anderen was gefunden. Dies erscheint mir aber nicht sehr aussagekräftig. Was verdient z.B. ein Pizzafahrer „Ortsüblich“?
Und @wertikus…
Das Leid mit dem Praktikum kenne ich bestens. Hier wurden bis jetzt, nach meinem Kenntnisstand, nacheinander sechs „Weiterbildungen“ a ca. 20 Leute durchgeführt. Jedem Teilnehmer wurde gesagt dass die Übernahmechancen bei mind. 90% liegen. Und alle machten brav, nach der Theorie, sechs Wochen ein unentgeltliches Praktikum. Und nun darfst du mal raten wie viele übernommen wurden (von ca. 120 hoffenden Menschen). Übrigens im 4 Schicht System (auch Ostern, Weihnachten und so weiter). Und nicht mal einen Schichtzuschlag gab es. Gefreut haben sich nur der Bildungsträger und die Firmen in denen die Praktikanten eingesetzt wurden. Sponsored bei AA! Das ist auch nur „ein“ Fall der mich selbst betroffen hat. Und zur Weiterbildung kann ich nur sagen: Für den Job war es absolut überflüssig! Ein dressierter Affe hätte die 2 Knöpfe genauso bedienen können. Lach und Heul!
Na wenigstens konnte sich der Chef des Bildungszentrums mal wieder einen neuen Daimler kaufen (CLS-Coupé). Hatte ich schon gute Fahrt gewünscht?
Ganz schön weit weg vom Thema… Erwartungsvoll und voller Vorfreude auf ein nettes Kaffeekränzchen bei meinem zuständigem Arbeitsamt, euer Quero(u)lant.
Hatte ich schon erwähnt "Ich hasse Rechtschreibung"....
Seebarsch
29.11.2006, 15:07
Hallo Querolant,
mit Deiner Frage fängt das Problem an!
Mit Sicherheit wird für Pizzataxifahrer kein Tarifvertrag bestehen.
Den ortsüblichen Lohn für vergleichbare Tätigkeiten müsstest Du unter Umständen mit Hilfe der Gewerkschaft ermitteln.
Allerdings kannst Du ja den Spiess umdrehen.
Der Vermittler muss vor dem Vermittlungsvorschlag ja die Zumutbarkeit prüfen, da es ansonsten ein sanktionsfreier Vorschlag ist.
Wenn Du eine Sanktion bekommst, begründest Du deinen Widerspruch genau damit, dass der Vorschlag hinsichtlich der Zumutbarkeit nicht geprüft würde, bzw. deiner Meinung nach nicht zumutbar ist.
Dann ist der Vermittler in der Beweispflicht Dir zu beweisen, dass Zumutbarkeit vorlag!
Gruß
und Erfolg!
:lol: 8-)
wertikus
29.11.2006, 19:46
Anscheinend ist das mit den Praktika überall so.. Schon konfuses vorgehen.. Wer stellt schon AN's ein wenn gewisse Maßnahmeträger den Markt mit Zwangspraktikannten flutet.. @Seebarsch Das ist mal eine Aussage zum Spiess umdrehen. Der Grundgedanke dabei gefällt mir.
Seebarsch
29.11.2006, 20:24
Hallo wertikus,
ein alter Grundsatz aus dem GG: Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden!
Das hat die Verwaltung dem Bürger gegenüber dann im Zweifel auch zu beweisen!
Fleissiges lesen der eingestellten Weisungen hilft dann oftmals.
Ist doch immer wieder schön, wenn man dem SB oder Vermittler sagen kann, dass er nicht nach seinen eigenen Weisungen arbeitet!
8-) :lol: 8-)
querolant
30.11.2006, 19:56
Da bin ich wieder, :patsch:
und wie zu erwarten natürlich ohne eine Einsicht/ Ausdruck meiner gespeicherten Daten erhalten zu haben. Die Bearbeiterin will mein Ersuchen an den zuständigen Vermittler und Gruppenleiter weiterleiten. Sehr schön. Auch auf mehrmaliges Nachfragen weigerte (Wort wörtlich oder wie das heisst...) Sie sich, mir Einsicht zu gewähren. Nun sehe ich mich gezwungen ein nettes Briefchen zu schreiben. Nur zum Empfänger bin ich mir noch unschlüssig (Gruppenleiter, Direktor oder an wen auch immer). Bei dieser Gelegenheit werde ich wohl auch gleich mal die Zumutbarkeit/ Sittenwidrigkeit von 2,76 Euro Jobs und noch ein weiteres ungeklärtes Anliegen vorbringen. Sonst nix neues von der Front, Lach.
Ein schönes Wochenende an alle,
Euer nerviger Quero(u)lant
Wieso gibt es hier eigentlich keine Rechtschreibprüfung?
Ein schönes Wochenende an alle,
Euer nerviger Quero(u)lant
Wieso gibt es hier eigentlich keine Rechtschreibprüfung?
Nee, nervig bist Du doch nicht. :)
Und zum Thema Rechtschreibprüfung: Seit der letzten Rechtschreibrevorm haben wir unser Programm "Rechtschreibung leichtgemacht" gelöscht bzw. versenkt. ;-)
wertikus
01.12.2006, 02:17
Fleissiges lesen der eingestellten Weisungen hilft dann oftmals.
Ist doch immer wieder schön, wenn man dem SB oder Vermittler sagen kann, dass er nicht nach seinen eigenen Weisungen arbeitet!
Hallo Seebarsch,
wo kann man diese Weisungen eigentlich nachlesen?
Ich habe die Weisungen für die Agentur für Arbeit hier bereits gefunden, allerdings ist bei uns die (Options-)Kommune für das SGB II zuständig.
Jeder Verweis auf die Durchführungsanweisungen der Agentur für Arbeit würden da nicht fruchten..
Auf der Homepage der Stadt habe ich bereits geschaut, dort gibt es keinerlei Infos die über einen Ansprechpartner und Telefonnummer in Sachen SGB II hinausgehen.
Seebarsch
01.12.2006, 08:49
Hallo wertikus,
mein aufrichtiges Beileid zur Betreuung durch die O-Kommune.
Sicherlich ist es so, dass die O-Kommunen nicht an die Weisungen der BA gebunden sind. Man kann dem dortigen Sachbearbeiter/in dann natürlich auch nicht mit den Weisungen kommen.
Nun sind die Weisungen der BA Ausfluss der ständigen Rechtssprechung.
Da kann man zumindest von der Argumentation her in Widerspruchs-, Klage- oder auch Beschwerdeverfahren gute Munition auffahren.
Ob die O-Kommunen überhaupt Weisungen haben, ist mir nicht bekannt.
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die SG sehr wohl die Weisungen der BA selbst als Argumentationshilfe sehen und diese auch bewusst anwenden.
Allerdings hat der BRH in seinem Bericht an den Bundestag angegeben, dass ja die ARGES und O-Kommunen den gesetzlichen Auftrag der BA aus dem SGB II übernehmen und daher die Weisungen schon relevant sein müssten.
Gruß
:p
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