Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3 Wochen Sperrzeit wegen nicht passendem Beruf
Hallo Leute
bin durch zufall auf diesem Forum gestoßen und hoffe es kann mir weiter helfen.
Ich bin gelernter Anlagenmechaniker Sanitär Heizung Klima und siet dem 1.1.2011 arbeits suchent
Ich habe vom Amt eine Spärrzeit von 3 wochen bekommen weil ich ein Jobangebot das nicht zu mein Beruf passt abgelehnt habe und habe auch eine Schriftliche Stellungnahme vorgereicht ohne positiven ergebnis.
Hab geschrieben:
-Daher mein Berufsprofil nicht für diese Tätigkeit als Kamin und Lüftungsbauer passt, daher ich Anlagenmecheniker Sanitär Heizung Klima im schwerpunkt Sanitärinstalltion ist, Sehe ich keine Passende verbindung. Durch keine kenntisse und erfahrungen in dem Beruf als Kamin und Lüftugsbauer habe ich im wirtschaflichen intresse der Firma XY den Termin nicht warnehem aus Lukrativen und bestens geeigeneten vorstellungs gespräch Termine die zum mein Berufsprofil bestens geeignet sind.
Ich verstehe nicht das so einer wie ich der sehr eigen intiative durch berwerbungen,persönilches vorstell, telefonisch usw. wegen ein jobangebot was garnicht passt mir einfach 3 wochen spärre zu geben. Da durch bin ich jetzt behindert weiter auf andere stellen mich zu bewerben da ich finanziel keine mitteln zur verfühgung abe um die kosten zu leben und bewerbungs material zu deken habe....
kann ich mit ein wiederspruch was erreichen??? und was kann ich Dahin schreiben...
LG
bockenlg
06.05.2011, 13:04
Ein Widerspruch wird dir nichts bringen, wenn eine RFB dabei war.
Sie es als Lehrgeld für nächstes Mal an. :(
Du mußt dich bewerben, ob sinnvoll oder nicht. Man hätte z.B. auch anrufen können, um nachzufragen, ob du trotz deinem artfremden Beruf eine Chance hast, genommen zu werden. Bei einem Nein, kann man das so weitergeben, mit Vermerk von Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner. Aber einfach nicht bewerben geht halt nicht.
Hi Beppo,
evtl hättest du die Stelle ja Ablehnen können und zwar ganz offizell, wenn was aus dem §121 SBG IIII zugetroffen hätte, aber dazu bräuchtest du genauere Info`s über das Jobangebot. Zb: was hättest du dort verdient, wie lange wäre die Fahrzeit, was genau wären deine Aufgaben dort, ect.
Ohne eine Bewerbung bzw Vorstellungsgespräch geht das leider oft nicht aus den Stellenangeboten hervor, somit kannst du erstmal garnicht Wissen, ob die Stelle Zumutbar für dich gewesen wäre oder nicht.
Auch wenn die Stelle nicht ganz genau deiner erlernten Berufbezeichnung entspricht, so so hättest du evtl den Beruf dort trotzdem mit deinen Kenntnissen ausüben können & dürfen.
Von demher ist die Sperre meiner Meinung nach gerechtfertigt und für`s nächste mal ==> einfach Bewerben auf Stellenangebote vom A-Amt mit RFB. Ob die Firma sich dann für sich entscheidet, das steht auch auf einen anderen Blatt.
Natürlich kannst du gegen den Bescheid einen Widerspruch versuchen, aber ohne genauere belegbare Daten das das Jobangebot unzumutbar laut §121 für dich gewesen wäre, hast du kaum Chancen auf Erfolg. :(
Hallo Leute
bin durch zufall auf diesem Forum gestoßen und hoffe es kann mir weiter helfen.
Ich bin gelernter Anlagenmechaniker Sanitär Heizung Klima und siet dem 1.1.2011 arbeits suchent
Ich habe vom Amt eine Spärrzeit von 3 wochen bekommen weil ich ein Jobangebot das nicht zu mein Beruf passt abgelehnt habe und habe auch eine Schriftliche Stellungnahme vorgereicht ohne positiven ergebnis.
Hab geschrieben:
-Daher mein Berufsprofil nicht für diese Tätigkeit als Kamin und Lüftungsbauer passt, daher ich Anlagenmecheniker Sanitär Heizung Klima im schwerpunkt Sanitärinstalltion ist, Sehe ich keine Passende verbindung. Durch keine kenntisse und erfahrungen in dem Beruf als Kamin und Lüftugsbauer habe ich im wirtschaflichen intresse der Firma XY den Termin nicht warnehem aus Lukrativen und bestens geeigeneten vorstellungs gespräch Termine die zum mein Berufsprofil bestens geeignet sind.
Ich verstehe nicht das so einer wie ich der sehr eigen intiative durch berwerbungen,persönilches vorstell, telefonisch usw. wegen ein jobangebot was garnicht passt mir einfach 3 wochen spärre zu geben. Da durch bin ich jetzt behindert weiter auf andere stellen mich zu bewerben da ich finanziel keine mitteln zur verfühgung abe um die kosten zu leben und bewerbungs material zu deken habe....
kann ich mit ein wiederspruch was erreichen??? und was kann ich Dahin schreiben...
LG
Meiner Erfahrung nach, ist das häufiger so. Ohne böses unterstellen zu wollen, auf zwei halbwegs passende Vermittlungsvorschläge kommt bei mir immer einer, der fachlich überhaupt nicht geht. Ich nehme das einfach immer als Versuch mich mal aufs Glatteis zu führen. Dann ist nur noch die Frage, wie formuliert man das Anschreiben so, das man zwar sagt, dass man den Blödsinn darin selbst erkennt, ohne es zu deutlich schreiben.
Die Sperrzeit ist nur die konsequente Folge dieser Systematik und wohl nicht zu ändern.
Ich nehme das einfach immer als Versuch mich mal aufs Glatteis zu führen.
Und woher willst du das Wissen ? Nur aus dem Stellenvorschlag ? Schon mal daran gedacht, das man nicht immer alle Voraussetzungen Tiptop erfüllen muss ?
Sorry, aber bei manchen AG bräuchte man schon 2-3 Berufe um das dann zu erfüllen. Aber vielleicht reicht dem AG ja auch das man nur in einem Beruf gut ist oder wie hier, das der erlernte Beruf nicht weit von dem angebotenem Job weg ist. Und ja, mit manchen Berufen kann man auch in ähnlichen Job`s problemlos arbeiten bzw anlernen, evtl weiterbilden muss man sich überall.
Letztlich kannst du das aber erst feststellen, wenn du dich eben mal Beworben hast (wo du im übrigen auch noch die Kosten für die Bewerbung & evtl zu Vorstellungsgespräch erstattet bekommst vom Amt !!!).
Hallo Unholdi,
bei ALG1 gibt es keinen Berufsschutz. Es wird nur zwischen zumutbaren und unzumutbaren Tätigkeiten unterschieden.
Was unzumutbar ist wird abschließend in § 121 SGB III geregelt.
Alles was da nicht steht ist zumutbar.
Gruß
bockenlg
02.10.2011, 22:56
Ihr wollt jetzt nicht wirklich einen Thread aus Mai wieder aufleben lassen, oder?
Ihr wollt jetzt nicht wirklich einen Thread aus Mai wieder aufleben lassen, oder?
Hi,
eigentlich nicht, aber so eine falsche Aussage kann man ja nicht stehen lassen, oder ?
Hi,
eigentlich nicht, aber so eine falsche Aussage kann man ja nicht stehen lassen, oder ?
Schön Dich hier wieder zu treffen - ich hab nach einerm anderen Thread geschaut um das auszutragen, aber nix passendes gefunden. Die älteren Äußerungen zu diesem Thema und meien eigenen Erfahrungen + die im Austausch mit anderen Arbeitslosen erfahrenen Fakten, scheinen mir als Beleg aber ausreichend. Dieses Problem existiert durchgängig (zumindest in HH) und das wird ja wohl keine Zufall sein.
(eigentlich stehe ich ja nicht auf Verschwörungstheorien, aber hier scheint mir das angemessen.)
Gruß, U.
..... und das wird ja wohl keine Zufall sein.
(eigentlich stehe ich ja nicht auf Verschwörungstheorien, aber hier scheint mir das angemessen.)
Die Mitarbeiter vom A-Amt haben ja nur eine Aufgabe: Den Arbeitslosen so weit es geht zu unterdrücken, eins reinzuwürden und niederzumachen .... :patsch:
Wenn du dir mal die Gesetze durchlesen würdest, dann verstehst du evtl auch die ein oder andere Aussage dazu V-)
stummelbeinchen
04.10.2011, 20:30
Die älteren Äußerungen zu diesem Thema und meien eigenen Erfahrungen + die im Austausch mit anderen Arbeitslosen erfahrenen Fakten, scheinen mir als Beleg aber ausreichend.
Sieht ein Richter bestimmt auch so. *Ironie aus*
Das kann ja noch heiter werden.
Das ist kein Verschwörungsforum, sondern ein Beratungsforum. Das fußt auf Gesetzen, Handlungs- und Geschäftsanweisungen und ermessenslenkenden Weisungen. Du kannst gern glauben, was Du willst, aber die Leute, die hier Fragen stellen, wollen eine fundierte und rechtlich saubere Antwort. Ich seh jetzt schon die Widerspruchbescheide auf Sperrzeiten, in denen Dein Satz oben zitiert wird.
Ich denke aber trotz allem, dass es nicht die Aufgabe eines Arbeitslosen sein kann, sich auf alle Vorschläge dwes jobcenters zu bewerben.
Ich bewerbe mich zB. nicht um die Stelle eines Buchhalters, eines Arztes oder eines Handwerkers.
Als Arbeitsloser bin ich doch auch verpflichtet, ein Stellenangebot zu lesen und zu VERSTEHEN.
Ich bekomme ALGII und muss alles tun, um wieder in Arbeit zu kommen. Meine Arbeit besteht aber nicht darauf zig Bewerbungen zu schreiben, wenn schon im Vorfeld feststeht, dass ich aufgrund meiner Kenntnisse nicht genommen werden.
So habe ich auch gegenüber einer Fallmanagerin argumentiert, die von mir mal MINDESTENS 20 Bewerbungen pro WOCHE sehen wollte.
Ich habe sie gefragt, ob es ihr darum geht, dass ich eine passende Arbeitsstelle finde oder ob es ihr nur um die ANZAHL der Bewerbungen geht.
Wenn es ihr nur um die Anzahl gehen würde, dürfe sie auch 100 pro Woche reinschreiben. Sie müsse mir dann aber die Kosten erstatten und dann würde ich mich bewerben, was das Zeug hält.
Ich würde mich dann als Fallmanagerin bewerben, obwohl ich kein Sozialpädagoge bin. Arzt wäre auch ein Beruf, der mich interessieren würde. LKW kann ich auch fahren, obwohl ich keinen Führerschein dafür habe. Schade für die Firma, die mich als Finanzbuchhalterin einstellt oder die Firma, die verhandlungssichere Englischkenntnisse verlangt.
Somit war das Thema vom Tisch und eine Zahl kam nicht in die EGV. Es stand dann wunschgemäß, dass ich mich auf geeignete Stellen bewerbe.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2013, vBulletin Solutions, Inc.