Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungskosten
rat-loser
08.10.2005, 14:45
hallo @ all,
ich bin gerade dabei, meinen 2. antrag für bewerbungskosten - erstattung zu stellen und habe versucht, mich auf den BA-seiten schlau zu machen.
nun ist es ja wohl offensichtlich so, dass das "nur" eine kann-leistung, gem. haushaltslage ist. demnach ist es wohl besser, wenn ich diese erst nächstes jahr einreiche?
interessant ist für mich die frage, wann und wie oft eingereicht werden kann. es ist die rede von max. 260,- pro jahr. bezieht sich das jahr auf den bewerbungszeitraum, abrechnungszeitraum oder kalenderjahr? ich würde mal vermuten, dass es sich auf den bewerbungszeitraum bezieht. hätte aber bedenken, dass die BA sagt: sie haben in den letzten 12 monaten schon diesbezügliche leistungen erhalten -> also "essig". vielleicht wäre es besser, noch länger als auf nächstes jahr, also so lange, bis ein jahr nach der letzten diesbezüglichen erstattung vergangen ist, zu warten???
stellt sich dann die frage, wie lange der zeitraum zwischen formular-zuteilung und einreichung sein darf, ggf. mehr als ein jahr?
grüße thilo
Betroffener
08.10.2005, 15:00
Hallo rat-loser Thilo,
vielleicht hilft Dir das weiter:
Presse Info 191/2004 vom 25/11/2004 / Presse Info 033/2005 vom 07/03/2005
Bewerbungskosten rechtzeitig beantragen / Agentur übernimmt Versand
Die Erstattung von Bewerbungskosten von Arbeit oder Ausbildung Suchenden muss bevor die Kosten entstehen bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wer sich arbeitslos oder als Schüler Ausbildung suchend meldet, sollte sofort einen entsprechenden Antrag stellen. „Dann können für einen Zeitraum von 12 Monaten die Bewerbungskosten bis zu 260 Euro als Zuschuss von der Arbeitsagentur übernommen werden“, so der Leiter der Agentur für Arbeit Leipzig, Dr. Lothar Meyer. Die Übernahme der Kosten sei jedoch eine haushaltsabhängige Kann-Leistung auf die kein Rechtsanspruch bestehe. Im Durchschnitt geht die Arbeitsagentur von ca. 5 Euro pro Bewerbungsunterlage aus. Weitgehend unbekannt sei, so Meyer weiter, dass die Bewerbungsunterlagen auch über die Arbeitsagentur verschickt werden. Die vorbereiteten Unterlagen können in der Arbeitsagentur abgegeben werden und diese verschickt sie auf Kosten der Agentur. Damit entstehen dem Bewerber um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle erst gar keine Auslagen für das Porto.
www.arbeitsagentur.de
Gefunden bei der Arbeitsagentur unter dem Suchbegriff "Bewerbungskosten".
Daraus lese ich, dass es nicht nach Kalenderjahren, sonder ab Antragsdatum geht und ab da 12 Monate.
Interessant auch der hier fett markierte Hinweis, die Bewerbungen von der Agentur versenden zu lassen.
StephanK
08.10.2005, 15:15
Hallo Thilo, bezieht sich das jahr auf den bewerbungszeitraum, abrechnungszeitraum oder kalenderjahr? ich würde mal vermuten, dass es sich auf den bewerbungszeitraum bezieht.Wenn im Gesetz - wie im einschlägigen § 46 SGB III - schlicht "jährlich" steht, ist das Kalenderjahr gemeint.
Der Schnitt ist also immer zum Jahreswechsel, weshalb ich annehme, dass man die Kostenübernahme auch immer im gleichen Jahr beantragen muss, in dem die Kosten entstanden sind, also tunlichst bis zum 22. oder 23. Dezember.
Es ist aber nicht so, dass man das nur einmal im Jahr einreichen könnte. Die Deckelung auf 260 € bedeutet zwar ein "Jahresbudget", über dessen Einhaltung zu wachen aber Aufgabe der Bundesagentur ist, nicht Deine.
Die Agenturen vor Ort dürfen das auch pauschalieren. Wie die Frankenthäler AA das handhabt, weiss ich halt nicht.
rat-loser
08.10.2005, 15:38
hallo ihr beiden profis,
zwei leute, zwei meinungen :D
@ betroffener: das habe ich auch gelesen und sehe es eigentlich so wie du, aber meine diesbezüglichen fragen bleiben eigentlich dennoch bestehen.
das mit den versandkosten ist war mir auch neu, genauso dass es eine kann-leistung ist.
@ stephanK: ich wage zu widersprechen ;-)
(auch wg. dem quoting von betroffener)
das würde ja bedeuten, dass wenn ich im november mir nen antrag abhole, ich den im dezember noch einreichen müßte und für januar wieder einen neuen holen müßte!?
mir geht es nur darum, dass ich nicht "wieder" auf meinen bewerbungskosten sitzenbleibe, wie beim ersten mal, nachdem ich den antrag erst nach -zig bewerbungen geholt hatte, da ich diese "vorher"-regelung nicht wußte.
StephanK
08.10.2005, 15:51
hallo ihr beiden profis,
zwei leute, zwei meinungen :D Tja, wir sind halt kein Zentralkommittee... :wink:
das würde ja bedeuten, dass wenn ich im november mir nen antrag abhole, ich den im dezember noch einreichen müßte und für januar wieder einen neuen holen müßte!? Genau das meine ich, ja.
Es gibt dazu wahrscheinlich irgendwelche internen Anweisungen der BA-Zentrale, die ich aber leider nicht kenne. Andererseits könnte es auch sein - weil man ja nicht mehr alles zentral von Nürnberg aus regeln will -, dass das inzwischen jede AA auf eigene Kapp' regelt. Bei solchen Einzelfragen ist die Lage inzwischen teilweise sehr unübersichtlich.
Mal sehen: vielleicht finde ich dazu noch ein bisschen mehr heraus...
rat-loser
08.10.2005, 16:31
kein allzugroßer aufwand, bitte - nur die ruhe!
ich kann ja auch bei der BA mal nachfragen.
bei meiner ersten "abrechung" war es jedenfalls so, dass ich diese letztes jahr geholt hatte und dann dieses jahr eingereicht und erstattet bekommen habe.
auf alle fälle werde ich die 2. nicht dieses jahr mehr einreichen, obwohl ich sie nach einreichung der ersten geholt hatte. so gehe ich zumindest der "mehr-als-260-euro-auszahlung-innerhalb-einem-kalenderjahr" aus den weg.
StephanK
08.10.2005, 16:42
kein allzugroßer aufwand, bitte - nur die ruhe!Keine Sorge - ich werde jetzt nicht die Bibliotheken stürmen. Das müsste ich wohl, denn die einschlägige "Anordnung des Verwaltungsrats der BA zur Förderung der Arbeitsaufnahme", die die Detailregelungen dazu enthält, scheint im Netz nicht zugänglich.
Das beste wird wirklich sein, wenn Du mal vor Ort nachfragst, wie die Handhabung genau ist.
rat-loser
08.10.2005, 17:13
aller da - so wird es sein.
ich wundere mich nur immer wieder, warum so dinge nicht eindeutig geklärt oder auf den seiten der BA und den infobroschüren so zweifelhaft erklärt sind.
nun gut - schönes wochenende noch.
StephanK
09.10.2005, 09:26
ich wundere mich nur immer wieder, warum so dinge nicht eindeutig geklärt oder auf den seiten der BA und den infobroschüren so zweifelhaft erklärt sind.Ganz einfach: Kunden, die man - ein Stück weit - im Zweifel über die geltenden Regelungen lässt, geben sich eher mit einem schlichten "Das geht nicht" zufrieden als solche, die umfassend über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt sind.
Außerdem ist es, wie erwähnt, inzwischen Geschäftspolitik der BA, weniger zentral zu regeln und mehr Entscheidungen den Agenturen vor Ort zu überlassen. Der Rechtssicherheit dient das nicht... :x
rat-loser
09.10.2005, 14:28
ja - leider, leider ist es so und die sache scheint wirklich schon system zu haben....
rat-loser
26.11.2005, 16:25
also, die lösung ist wie folgt, und ich kann nur jedem empfehlen, sich ggf. daran zu halten und die termine genau zu beachten:
1. erst mit dem tag, an dem der antrag auf bew.kosten abgeholt wird, können auch bew. kosten geltend gemacht werden. frühere bewerbungen zählen nicht.
2. der tag, an dem der antrag abgeholt wird, ist der "tag der antragstellung".
3. mit diesem tag beginnt die jahresfrist zu laufen.
4. in diesem jahr gibt es max. 260,- (also 5,- pro bewerbung, wenn pauschal abgerechnet wird).
5. d.h. ich kann einen zweiten antrag auf bew.kosten erst an dem tag stellen (+ 1 Jahr), an dem ich den ersten antrag geholt habe.
Aufpassen: Wenn man schon mal Bewerbungskosten bekommen hat, wird der nächste Zeitraum ab Abgabe des vorherigen Antrags gerechnet und nicht erst wenn ihr zum Beispiel zwei Wochen später den neuen Antrag abholt. Beim 2. Antrag ist das Datum was drauf steht uninteressant.
rat-loser
27.11.2005, 11:15
hi malawi,
nicht unbedingt. wenn der erste antrag innerhalb der ersten jahresfrist abgegeben wurde, dann würde ein zweiter antrag erst gelten, wenn die erste jahresfrist um ist. unabhänig, wann du den zweiten geholt hast und den ersten abgegeben hast, wobei das zweite holen erst passieren kann, wenn erste jahresfrist um ist, sonst hast du ihn zufrüh geholt und somit wird er abgelehnt.
insofern ist das datum des zweiten antrages nicht unwichtig, da es 1. die einhaltung der ersten jahresfrist dokumentiert, 2. ebenso den beginn der zweiten jahresfrist und 3. schließlich kann vor beginn der zweiten jahresfrist keine bew.kosten geltend gemacht werden.
ich hoffe, ich habe mich jetzt auf die schnelle nicht zu umständlich ausgedrückt.....
hallo,
Gibt es besondere Formulare die man ausfüllen muß um sog. Bewerbungskosten zu beantragen?
danke im voraus
jack
Du musst zu deinem Fallmanager gehen, der macht einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten fertig. Bei mir war noch ein Zettel dabei auf dem ich meine Bewerbungen mit Datum notieren muss.
Aber aufpassen, du musst den Antrag stellen bevor die Bewerbungen rausgeschickt werden.
Betroffener
06.12.2005, 20:17
Das geht abert ebenso gut formlos z.B. über eine Exceldatei oder vergleichbares.
Wichtig ist, dass eben alle benötigten Daten drauf stehen - und wie malawi schon schrieb - VOR dem Versnad der Bewerbungen anmelden.
rat-loser
08.12.2005, 17:40
Aber aufpassen, du musst den Antrag stellen bevor die Bewerbungen rausgeschickt werden.
genau - sehr wichtig.
ich habe den antrag allerdings auch direkt am empfang bekommen.
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