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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bin ich auskunftspflichtig gegenüber der ARGE


Bomber28
09.05.2011, 15:13
Hallo,
meine Ex-Freundin und Ich leben getrennt, haben aber ein gutes freundschaftliches Verhältnis.
Meine Ex ist AlGII empfängerin und ich Berufstätig. Sie möchte demnächst aber die Schule nachholen.

Meine Frage ist, wir haben zusammen eine Tochter(3,im Mai 4) wir haben uns mit dem Unterhalt auf verschiedene art und weisen geinigt. Zum beispiel kümmer ich mich immer 2 wochen um meine Tochter, sie geht nur abens nach hause zum schlafen und gebe meiner ex aber immer noch 100€ und beteilige mich bei anschaffungen.

Jetzt will die Arge "alles" von mir wissen, meine kompletten finanzen alles. Mit androhung eines Bußgeldes!

Ich sehe das irgnendwo nicht ein, ich kümmer mich zu 50% um meine Tochter und unterstütze meine ex so gut wie ich kann. Hab nunmal auch schulden.

Bin ich überhaupt auskunftspflichtig? Meine ex hat keine Befugnis oder klage gegen mich eingereicht...


Ich bitte um hilfe... will mich hier auch nicht ********** lassen, weil ich mich immerhin mehr um meine Tochter kümmer als manch andere, ne wir teilen uns dies sogar!


Grüße
Sebastian

Helga40
09.05.2011, 15:59
Das Kind bezieht ALG 2 und demnach trägt das Amt den Unterhalt. Der Unterhaltsanspruch des Kindes ist auf das Amt übergegangen und du bist nunmal als Unterhaltspflichtiger zur Auskunft verpflichtet. Dass die Mutter des Kindes ggf. zu Unrecht für das Kind volle Leistungen bezieht, weil es zu 50% von dir betreut wird: das kannst du dann ja gern alles dem Amt darlegen.

Helga

Bomber28
09.05.2011, 21:19
Hallo,
okay das leuchtet ein, nur hat sich das Amt all die Jahre sich nicht drum gekümmert nun aber schon!

Wie sieht das eigentlich aus mit Unterhalt und der gleichen, meine ex und ich teilen uns das wirklich zu 50%


MfG
Sebastian

trinity4
09.05.2011, 23:52
Das Jobcenter wird höchstwahrscheinlich eine "offizielle" Umgangsvereinbarung verlangen als "Nachweis" der hälftigen Betreuung. Ein Knackpunkt könnte dabei sein, dass Deine Tochter keine Nacht bei Dir verbringt, bin mir aber nicht sicher. Ich denke, auch beim Jugendamt kann solch eine Vereinbarung getroffen werden.

Meine Kinder leben im Wechselmodell (eine Woche/eine Woche) bei mir und ihrem Vater. Hier bei uns in NRW ist es nach einem etwas älteren OLG-Beschluss so, dass noch Kindesunterhalt trotz Betreuung zu gleichen zeitlichen Anteilen gezahlt werden muss, was ja abhängig vom Einkommen beider Elternteile ist. Der in meinem Fall vom hiesigen Familiengericht errechnete Kindesunterhalt wurde dann natürlich halbiert. Der Vater meiner Kinder ist übrigens nicht hilfebedürftig nach dem SGB II.

Ich bekommen für die Kinder die hälftige Regelleistung. Dazu das volle Kindergeld von der Familienkasse, welches natürlich angerechnet wird auf den Alg-II-Bedarf des Kindes. Dann noch den halben Alleinerziehendenmehrbedarf. Kosten der Unterkunft und Heizung werde nicht gekürzt aufgrund des Wechselmodells.

Mein Exmann wurde ebenfalls von der Unterhaltsheranziehungsstelle angeschrieben und musste sein Einkommen offenlegen. Da die Unterhaltssache aber bereits gerade eben bei Familiengericht war, konnte das Jobcenter keinen Unterhaltsbetrag festlegen ... ich denke auch nicht, dass sie dazu befugt sind.

Gruß
Trinity