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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Ablehnung EU-Rente endet Mitgliedschaft in KK?


katermann
15.05.2011, 07:55
Hallo, Mitglieder im Forum,
ich hatte meinen Fall schon einmal in Teilen hier vorgestellt. aber gerade wenn man neu in einem Forum ist, regiert auch die Vorsicht. Inzwischen habe ich festgestellt, das man den Teilnehmern vertrauen kann.
Mein Fall:
Ich habe vonm 17.12.2010 bis 15.3.2011 ALG I bezogen.
Am 30.08.2010 habe ich einen antrag auf EU-Rente gestellt.
Im Feb. 2011 habe ich mich bei der KK tel. gemeldet und ganz konkret gefragt: 1: stehen mir nach dem ALG I wieder alle Leistungen der KK voll ZU? 2: Welche Fristen/ Besonderheiten muß ich beachten?
Die Sachbearbeiterin beruhigte mich:Zitat: "Ihnen stehen natürlich danach wieder alle Leistungen voll zu. Besonderheiten gibt es in Ihrem Fall nicht. Melden Sie sich bei uns, wenn das ALG I ausgelaufen ist" Zitat Ende
(Name der Sachbearbeiterin habe ich notiert, Gesprächprotokoll erstellt)
Am 17.03.2011 wurde ich AU und teilte alle Infos der KK mit.
Jetzt hieß es auf einmal, mir würde kein KG zustehen. ich hätte mich entweder 6 Wochen vorher AU melden müssen oder aber noch innerhalb der Bezugszeit von ALG I. Jetzt würde ich als Rentenanwärter versichert.
Ich habe jetzt einen Antrag auf Überprüfung beim Bundesversicherungsamt
gestellt, da ich offensichtlich bewußt falsch informiert und beraten wurde.
Meine Antrag auf EU-Rente wurde am 02.05.2011 abgelehnt. Die KK teilte mir mit, damit ende auch die Mitgleidschaft in der KK. Sie könne mich aber über meine Frau in die Familienversicherung weiter versichern. (Natürlich ohne Anspruch auf KG)
Meine Fragen: Gibt es noch andee Möglichkeiten, gegen die KK und die Verweigerung von KG vorzugehen?
Endet mit der Ablehnung des Antrages der EU-Rente automatisch meine Mitgleidschaft in der KK?
Vielen Dank
Gruß Katermann

Helga40
15.05.2011, 11:03
Es bezahlt ja niemand mehr Beiträge für dich, also endet die gesetzliche Pflichtversicherung, da du vorrangig (sonst würdest du selbst die Beiträge zahlen müssen) familienversichert werden kannst (kostenlos).

Für Krankengeldanspruch hättest du wirklich während des ALG 1 Bezuges krank werden müssen.

Helga

Demian32
22.05.2011, 14:44
Bekommst Du denn nicht nun ALG II? Oder verdient Deine Frau so gut, dass Dir nichts zusteht?
Wenn Dir ALG II zustünde, dann denke ich, dass Dir auch Krankengeld zustünde. Aber wenn dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen ist und Deine Frau so gut verdient, dass sie für Euch beide aufkommen kann. Dann ist das korrekt so, dass Dir kein Krankengeld zusteht und Du über Deine Frau versichert bist.
Du zählst nun vermutlich als Hausfrau;-) Wenn der Mann arbeitet, die Frau daheim die Kinder erzieht. Dann steht der Frau ja auch kein Krankengeld zu oder so und sie ist über ihren Mann krankenversichert.

Anna B.
22.05.2011, 17:30
Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, dann war deine Versicherungspflicht mit Krankengeldanspruch (ALG I-Bezug) vor deiner offiziellen Krankmeldung bereits beendet.
...Zu Beginn der Krankmeldung bestand somit kein Anspruch auf krankengeld...
da der Rentenantrag noch lief, hat man dich als Rentenantragsteller versichert....
dieser Rentenantrag ist jetzt abgelehnt worden...entweder legst du Widerspruch ein...dann besteht auch die Krankenversicherung weiter fort...als Rentenantragsteller...
oder du mußt ggf. hartz IV beantragen? dann bist du mit Familie versichert
oder du mußt dich freiwillig bei deiner KK versichern..

Ich finde nicht, dass die Mitarbeiterin der KK dich falsch beraten hat..
hellsehen kann sie ja schließlich nicht und sie hat dir korrekt gesagt, dass du während der Zeit des ALG-Bezuges die normalen Ansprüche hast...
....den Beginn einer AU konnte keiner vorhersehen...und da warst du nun mal nicht als Versicherungspflichter ALG-Bezieher mehr versichert....

Gruß
Anna B.

katermann
28.05.2011, 13:31
Hallo Anna B, vielen Dank für Deine Antwort. Aber hier liegt wohl ein Mißverständnis vor. ich habe die Sachbearbeiterin bei der KK ganz konkret gefragt,ob mir n a c h dem Ablauf (nicht während) meines ALG I alle Leistungen der KK wieder voll zustehen würden. Und das hat sie ganz klar bejaht. Damit wurde ich bewußt und absichtlich falsch informiert und beraten. Mit der Absicht nicht, zahlen zu müssen.
Wie heißt es so schön: Fragt der Kunde ganz konkret nach, hat er Anspruch auf rechtsverbindliche Auskünfte.
ich habe jetzt alle Unterlagen beim Bundesversicherungsamt eingereicht, mit der Bitte um Überprüfung der Sachlage. Nach 3 Tagen kam die Nachricht von dort zurück, man werde alle Unterlagen von der KK anfordern und dann eine aufsichtrechliche Prüfung vornehmen. Eventuell bin ich ja nicht der Einzige, der falsch beraten wurde.
ich halte Euch auf dem Laufenden.
Gruß Katermann