katermann
15.05.2011, 07:55
Hallo, Mitglieder im Forum,
ich hatte meinen Fall schon einmal in Teilen hier vorgestellt. aber gerade wenn man neu in einem Forum ist, regiert auch die Vorsicht. Inzwischen habe ich festgestellt, das man den Teilnehmern vertrauen kann.
Mein Fall:
Ich habe vonm 17.12.2010 bis 15.3.2011 ALG I bezogen.
Am 30.08.2010 habe ich einen antrag auf EU-Rente gestellt.
Im Feb. 2011 habe ich mich bei der KK tel. gemeldet und ganz konkret gefragt: 1: stehen mir nach dem ALG I wieder alle Leistungen der KK voll ZU? 2: Welche Fristen/ Besonderheiten muß ich beachten?
Die Sachbearbeiterin beruhigte mich:Zitat: "Ihnen stehen natürlich danach wieder alle Leistungen voll zu. Besonderheiten gibt es in Ihrem Fall nicht. Melden Sie sich bei uns, wenn das ALG I ausgelaufen ist" Zitat Ende
(Name der Sachbearbeiterin habe ich notiert, Gesprächprotokoll erstellt)
Am 17.03.2011 wurde ich AU und teilte alle Infos der KK mit.
Jetzt hieß es auf einmal, mir würde kein KG zustehen. ich hätte mich entweder 6 Wochen vorher AU melden müssen oder aber noch innerhalb der Bezugszeit von ALG I. Jetzt würde ich als Rentenanwärter versichert.
Ich habe jetzt einen Antrag auf Überprüfung beim Bundesversicherungsamt
gestellt, da ich offensichtlich bewußt falsch informiert und beraten wurde.
Meine Antrag auf EU-Rente wurde am 02.05.2011 abgelehnt. Die KK teilte mir mit, damit ende auch die Mitgleidschaft in der KK. Sie könne mich aber über meine Frau in die Familienversicherung weiter versichern. (Natürlich ohne Anspruch auf KG)
Meine Fragen: Gibt es noch andee Möglichkeiten, gegen die KK und die Verweigerung von KG vorzugehen?
Endet mit der Ablehnung des Antrages der EU-Rente automatisch meine Mitgleidschaft in der KK?
Vielen Dank
Gruß Katermann
ich hatte meinen Fall schon einmal in Teilen hier vorgestellt. aber gerade wenn man neu in einem Forum ist, regiert auch die Vorsicht. Inzwischen habe ich festgestellt, das man den Teilnehmern vertrauen kann.
Mein Fall:
Ich habe vonm 17.12.2010 bis 15.3.2011 ALG I bezogen.
Am 30.08.2010 habe ich einen antrag auf EU-Rente gestellt.
Im Feb. 2011 habe ich mich bei der KK tel. gemeldet und ganz konkret gefragt: 1: stehen mir nach dem ALG I wieder alle Leistungen der KK voll ZU? 2: Welche Fristen/ Besonderheiten muß ich beachten?
Die Sachbearbeiterin beruhigte mich:Zitat: "Ihnen stehen natürlich danach wieder alle Leistungen voll zu. Besonderheiten gibt es in Ihrem Fall nicht. Melden Sie sich bei uns, wenn das ALG I ausgelaufen ist" Zitat Ende
(Name der Sachbearbeiterin habe ich notiert, Gesprächprotokoll erstellt)
Am 17.03.2011 wurde ich AU und teilte alle Infos der KK mit.
Jetzt hieß es auf einmal, mir würde kein KG zustehen. ich hätte mich entweder 6 Wochen vorher AU melden müssen oder aber noch innerhalb der Bezugszeit von ALG I. Jetzt würde ich als Rentenanwärter versichert.
Ich habe jetzt einen Antrag auf Überprüfung beim Bundesversicherungsamt
gestellt, da ich offensichtlich bewußt falsch informiert und beraten wurde.
Meine Antrag auf EU-Rente wurde am 02.05.2011 abgelehnt. Die KK teilte mir mit, damit ende auch die Mitgleidschaft in der KK. Sie könne mich aber über meine Frau in die Familienversicherung weiter versichern. (Natürlich ohne Anspruch auf KG)
Meine Fragen: Gibt es noch andee Möglichkeiten, gegen die KK und die Verweigerung von KG vorzugehen?
Endet mit der Ablehnung des Antrages der EU-Rente automatisch meine Mitgleidschaft in der KK?
Vielen Dank
Gruß Katermann