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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsstellenvorschlag der BA


dolobernie
09.10.2005, 10:41
Hallo zusammen,
hoffe das ich hier richtig bin.
Nun bin ich auch einer der "Glücklichen" der nach 30 Jahren ununterbrochener Arbeit das Leben als Arbeitsloser kennen lernen darf.
Also folgendes, bin seit 01.07.05 arbeitslos und habe jetzt 3x Geld von der BA bezogen. Am 5.10. habe ich einen "Arbeitsstellenvorschlag"!!!!erhalten. Darin ist unter Lohn/Gehalt eine Summe eingetragen ,die um 10% unter der Summe ist, die mir im Bewilligungsbescheid zugestanden wurde. Muß ich das ggf. annehmen....?Wenn ja, könnte man mir ja auch einen Vorschlag machen der um 50% drunter liegt. Da wäre ich dann, obwohl man mir noch eine ganze Weile etwas zahlen muß, schon jetzt auf Sozialamtslevel.
Danke für Eure Infos

StephanK
09.10.2005, 11:04
:welcome: Dolobernie,
die Dir vorgeschlagene Stelle ist nicht zumutbar, weil der Arbeitslohn so niedrig liegt. Dazu gibt es eine klare gesetzliche Regelung nämlich den § 121 SGB III, dessen Absatz 3 sagt: Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.So lange Du also Arbeitslosengeld beziehst, ist der Betrag der Arbeitslosengeld-Zahlung gleichzeitig die Untergrenze dessen, was Du an Abstrichen beim Arbeitslohn hinnehmen musst, d.h. kein Job ist zumutbar, der Dir weniger als das Arbeitslosengeld einbringt. Das ändert sich erst, wenn Du in's Alg II rutschen solltest, was Dir aber hoffentlich erspart bleibt.
Vermutlich ist es sinnvoll, wenn Du das Deinem/r Ansprechpartner/in bei der BA auch ausdrücklich sagst, dass und warum Du diesen Vermittlungsvorschlag nicht annimmst. Schlichtes nicht-reagieren weckt schnell Zweifel an Deiner Verfügbarkeit und/oder Deinen Eigenbemühungen - und die lässt man besser erst gar nicht aufkommen.

dolobernie
09.10.2005, 17:29
Hallo,
vielen Dank für die Info, aber ich muß nochmal nachfragen. Im Zitat steht im zweiten Satz : In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20% und in den folgenden 3 Monaten um mehr als 30% dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar.
Ich bin jetzt in Monat 4 und im Vorschlag ist die Angabe bei Lohn/Gehalt um 10% niedriger als die im Bewilligungbescheid angegebene und bereits 3x gezahlte Summe.
Du schreibst "...kein Job ist zumutbar, der Dir weniger als das Arbeitslosengeld einbringt".
Lt. Zitat könnte die BA dann doch um 10% kürzen, weil ich schon in Monat 4 bin.
Brauche bitte nochmal eine Antwort darauf.Vielleicht kapier ich es dann.
1000Dank

StephanK
09.10.2005, 17:54
OK, das ist ein bisschen dicht gepackt im Gesetz, also dröseln wir's ein wenig auseinander, und Du bekommst ein wenig mehr Übung im Lesen von Gesetzen (das hilft auch bei der Steuererklärung... :wink:) Da heisst's:
... Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar.
Dieses Arbeitsentgelt ist das im vorhergehenden Satz angesprochene, nämlich das "der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt" - und dahinter verbirgt sich nix anderes als das, was Du zuletzt verdient hast (nicht genau der Nettobetrag, sondern Brutto minus pauschalierte Abzüge). Dieses "Bemessungsentgelt" ist auch in Deinem Arbeitslosengeld-Bescheid ausgewiesen - guck mal nach! Vom vierten bis einschließlich zum sechsten Monat der Arbeitslosigkeit musst Du also einen Lohn akzeptieren, der um 30 % unter diesem Bemessungsentgelt liegt. In gar keinem Fall aber einen, der unter dem derzeitigen Arbeitslosengeld liegt.
Alle Klarheiten beseitigt? :-)