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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeit auf Honorarbasis - selbständige Tätigkeit?


mohnblume
16.05.2011, 12:58
Hallo,
ich bin in meinem Vorhaben gerade etwas planlos:confused: und hoffe, dass mir hier der eine o. andere ein paar Informationen geben kann.
Zu meiner Situation: ich beziehe seit 09/10 ALG 1, bin verheiratet (Steuerklasse 4) und beende im Herbst meine Weiterbildung als Kursleiterin für Eltern-Kind-Kurse, Rückbildung, Babymassage etc. Seit kurzem leite ich ehrenamtlich eine offene Eltern-Kind-Gruppe, dies soll aber in Zukunft auf Honorarbasis vergütet werden. Ich hatte eigentlich mit dem Gedanken gespielt, ab Sommer selbständig bzw. freiberuflich zu arbeiten (auch um noch in den Genuß der Fördergelder zu kommen), aber irgendwie hat mich nach und nach der Mut verlasssen, da ich Bedenken habe (auch wegen der großen Konkurrenz ringsherum), dass die Kurse gut anlaufen bzw. voll werden.
Nun habe ich von einer Sportlehrerin,die Bewegungskurse u. Krabbelgruppen anbietet, das Angebot bekommen, ein paar Stunden (wahrscheinlich nicht mehr als 6 pro Woche)als Kursleiter bei Ihr (insbesondere als Schwangerschaftsvertretung) auf Honorarbasis zu arbeiten bzw. auch 1 o. 2 Babymassagekurse in ihren Räumen anzubieten.
Was müßte ich nun beachten? Muß ich mich dafür auf alle Fälle selbständig machen bzw. beim Finanzamt anmelden? Ist dafür dann auch ein Businessplan notwendig? Was gäbe es zu beachten, wenn ich nebenher noch eine Festanstellung (von min. 15 Wochenstunden) o. einen Minijob antrete?

Vielen Dank im voraus für Eure Infos!

stummelbeinchen
17.05.2011, 21:04
Hallo,


Was müßte ich nun beachten?
Das rechtzeitig der Agentur für Arbeit zu melden. Spätestens am 1. Tag, an dem Du den Kurs machst.

Muß ich mich dafür auf alle Fälle selbständig machen bzw. beim Finanzamt anmelden?
Ja. Du übst eine selbständige Tätigkeit aus. Erkundige Dich, ob Du nicht sogar eine Gewerbeanmeldung tätigen musst. Glaube ich zwar nicht, aber geh lieber auf Nummer sicher.

Ist dafür dann auch ein Businessplan notwendig?
Solang Du die Selbständigkeit mit weniger als 15 Wochenstunden ausübst und auch nicht auf Dauer selbständig sein willst, bekommst Du dafür keine Fördergelder. Falls Du nach ein paar Monaten nebenberuflicher Selbständigkeit doch noch hauptberuflich selbständig sein willst, kannst Du trotzdem noch Gründungszuschuss beantragen.

Was gäbe es zu beachten, wenn ich nebenher noch eine Festanstellung (von min. 15 Wochenstunden) o. einen Minijob antrete?
Wenn Du Dich hauptberuflich mit Gründungszuschuss selbständig machen willst und nebenbei eine Nebentätigkeit aufnimmst, musst Du beachten, dass die Nebentätigkeit immer mit weniger Aufwand (Stundenzahl) betrieben wird.


P.S. Auch eine nebenberufliche Selbständigkeit will vorbereitet sein. Also besser mal ein Gründungszentrum aufsuchen, bei der IHK einen Kurs zur Selbständigkeit machen und sich etwas mehr belesen. Sonst kannst Du auch hier viel falsch machen.