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ALN - Robot
07.04.2005, 16:58
Bundesarbeitsgericht:
Keine Kündigung während der Elternzeit

Müttern und Vätern darf während der Elternzeit grundsätzlich nicht gekündigt werden.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 27. März 2003. Danach gilt der Kündigungsschutz auch dann, wenn der betreffende Elternteil das Arbeitsverhältnis erst während der Elternzeit neu aufgenommen hat und der Arbeitgeber von der Elternzeit wusste.

Im verhandelten Fall ging es um eine Notarfachangestellte aus Bayern, die direkt nach ihrer Ausbildung ein Kind bekam. Die junge Frau erhielt Erziehungsgeld und blieb zunächst ohne Arbeitsstelle ein gutes Jahr lang mit ihrem Baby zuhause. Nach dieser Zeit nahm sie bei einem Notar eine Teilzeitarbeit von 19 Wochenstunden auf.
Dort wurde ihr jedoch nach einigen Monaten gekündigt.

Dagegen klagte die junge Mutter unter Verweis auf den besonderen Kündigungsschutz während der 24-monatigen Elternzeit.

Die Richter des BAG gaben der Frau Recht. Der Kündigungsschutz diene dazu, dass Eltern sich ohne Arbeitsplatz-Sorgen um ihre Kinder kümmern können, heißt es in der Begründung.

Dieses Ziel und damit auch der Kündigungsschutz sei unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis schon vor der Geburt des Kindes bestand oder nicht.

Aktenzeichen:
2 AZR 627/01