deibel
23.05.2011, 18:11
Hallo,
mein Sohn hat einen Termin zum Berwerbungsgespräch verpasst!
Das Stellenangebot war ohne RFB.
Nun die Frage: Er hat mit der Zeitarbeitsfirma telefonisch einen Bewerbungstermin vereinbart ( war am 19.05.) und in schlicht vergessen!
Da er im Augenblick viele Bewerbungen schreibt und auch Bewerbungsgespräche hat, hat er diesen nicht wahrgenommen.
In seiner EGv steht , dass er sich innerhalb von drei Tagen nach Zustellung vom Vermittlungsvorschlägen zu bewerben hat, das hat er getan.
Nun hat er diesen einen Termin verpasst, kann sich dort aber wieder vorstellen. Man hat ihm am Telefon gesagt er solle ein neues Vorstellungsgespräch vereinbaren. Was er auch macht.
Nun meine Frage. Kann mein Sohn nun sanktioniert werden?
Was kann ihm nun passieren?
mein Sohn hat einen Termin zum Berwerbungsgespräch verpasst!
Das Stellenangebot war ohne RFB.
Nun die Frage: Er hat mit der Zeitarbeitsfirma telefonisch einen Bewerbungstermin vereinbart ( war am 19.05.) und in schlicht vergessen!
Da er im Augenblick viele Bewerbungen schreibt und auch Bewerbungsgespräche hat, hat er diesen nicht wahrgenommen.
In seiner EGv steht , dass er sich innerhalb von drei Tagen nach Zustellung vom Vermittlungsvorschlägen zu bewerben hat, das hat er getan.
Nun hat er diesen einen Termin verpasst, kann sich dort aber wieder vorstellen. Man hat ihm am Telefon gesagt er solle ein neues Vorstellungsgespräch vereinbaren. Was er auch macht.
Nun meine Frage. Kann mein Sohn nun sanktioniert werden?
Was kann ihm nun passieren?