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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungstermin verpasst - Sanktion ALG II ?


deibel
23.05.2011, 18:11
Hallo,
mein Sohn hat einen Termin zum Berwerbungsgespräch verpasst!
Das Stellenangebot war ohne RFB.
Nun die Frage: Er hat mit der Zeitarbeitsfirma telefonisch einen Bewerbungstermin vereinbart ( war am 19.05.) und in schlicht vergessen!
Da er im Augenblick viele Bewerbungen schreibt und auch Bewerbungsgespräche hat, hat er diesen nicht wahrgenommen.
In seiner EGv steht , dass er sich innerhalb von drei Tagen nach Zustellung vom Vermittlungsvorschlägen zu bewerben hat, das hat er getan.
Nun hat er diesen einen Termin verpasst, kann sich dort aber wieder vorstellen. Man hat ihm am Telefon gesagt er solle ein neues Vorstellungsgespräch vereinbaren. Was er auch macht.
Nun meine Frage. Kann mein Sohn nun sanktioniert werden?
Was kann ihm nun passieren?

Butterbrot
23.05.2011, 19:15
Nein kann man nicht ! Ohne Rechtsfolgenbelehrung keine Rechtsfolgen !:)

deibel
23.05.2011, 21:11
Hallo,

hier ein Auszug aus der EGV:

Pflichtverletzungen können sein:
Verletzung einer Pflicht aus der abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung ohne wichtigen Grund (hier insb. fehlende oder geringere (6 Bewerbungen im Monat) Eigenbemühungen als hier vereinbart wurde), fehlende Bereitschaft und fehlende Bemühungen (z.B. bei einem zumutbaren Arbeitsplatzangeboten nicht alle Mittel einzusetzen, die zu einer Arbeitsaufnahme führen).
Dies hat zur Folge, dass eine Sanktion in Höhe von 30% der maßgebenden Regelleistung für 3Monate eingeleitet werden kann. Bei einem wiederholten Verstoß erhöht sich die Sanktion auf60%, beim dritten Verstoß auf 100%.


Kann immer noch nicht sanktioniert werden?

Step
23.05.2011, 21:17
Auch wenn man hier häufig anderer Meinung ist, teile ich die Auffassung, daß eine entsprechende Klausel in einer EGV eine Rechtsfolgenbelehrung auf einem Vermittlungsvorschlag durchaus ersetzen kann.

Wenn aus dem Vermittlungsvorschlag wegen fehlender RFB keine Sanktionen begründet werden können, dann halt "hintenrum" über die EGV.

deibel
23.05.2011, 21:34
Hallo Step,

ist dass hier schon hintenrum?

Kann nun doch eine Sanktion erfolgen oder reichen diese Sätze in der EGV noch nicht?

Step
23.05.2011, 21:45
Du schreibst ja, daß er sich rechtzeitig beworben hat, und damit ist er ja dem nachgekommen, was im Vermittlungsvorschlag und in der EGV gefordert wird. Von der Seite her könnte also nichts passieren.

Jetzt hat er doch einen neuen Termin und den sollte man erstmal wahrnehmen.

M.E. machst Du Dir schon viel zuviele Gedanken um ungelegte Eier.