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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heizkosten II


Propper
09.10.2005, 15:58
Hallo,
ich komme irgendwie mit der Heizkostenpolitik der ARGE/Kommune nicht zurecht.Zuerst wollten sie meine Heizkosten nicht übernehmen(siehe Beitrag:"Antrag auf Heizkostenerstattung wurde abgelehnt").Nach einer Rücksprache mit dem SB der ARGE stellte sich heraus,dass ich dem Antrag auf Heizkostenerstattung,die Rechnung der Heizkosten beigelegt habe,sie aber nur Pauschalbeträge zahlen.Er sagte weiterhin,dass sie eine Pauschale von 540€ erstatten.Gekostet hat mich 1000l Heizöl 512€.Auf sein Anraten habe ich einen neuen Antrag auf Heizkostenbeihilfe gestellt.Diesmal habe ich die Rechnung weggelassen.Nach dem Telefonat dachte ich wahrlich,dass sie die tatsächlichen Kosten übernehmen würden und sogar ein paar Euro draufschlagen würden.Die ARGE hat mich eines Besseren belehrt.Mit dem Bescheid vom 06.10.05 haben sie mir mitgeteilt,dass "ich anteilig einen Pauschalbetrag von 162,50 erhalte,da die Wohnung von zwei Personen bewohnt wird(BG)."Es soll sich bei dieser Heizkostenpauschale um eine einmalige Leistung handeln.
Es ist klar,dass ich gegen diesen Bescheid einen Widerspruch einlegen werde.Die Frage ist nur,welche Argumente soll ich vorbringen?Soll ich darauf beharren,dass sie mir die tatsächlichen Kosten übernehmen?

Wäre nett,wenn mir jemand weiterhelfen könnte. :danke:

StephanK
09.10.2005, 16:56
Mit dem Bescheid vom 06.10.05 haben sie mir mitgeteilt,dass "ich anteilig einen Pauschalbetrag von 162,50 erhalte, da die Wohnung von zwei Personen bewohnt wird (BG)."Es soll sich bei dieser Heizkostenpauschale um eine einmalige Leistung handelnZunächst mal: Sind diese Voraussetzungen denn richtig, lebst Du also in einer Bedarfsgemeinschaft mit jemand anderem und erhältst folglich "gemeinsames" Alg II? Falls nicht, müssen die Heiz(öl)kosten natürlich unter Euch aufgeteilt werden. Wenn die Hälfte, also 256 € auf Dich entfallen, hast Du noch "Deckungslücke" von € 93,50.

Ganz allgemein nur Pauschalsätze für Heizkosten zu zahlen halte ich für rechtswidrig. Die Kommunen können zwar wohl für ihr Gebiet Höchstsätze der anerkennungsfähigen Heizkosten pro m² Wohnfläche festlegen, aber eine komplette Pauschalierung unabhängig von Wohnungsgröße und vor allem Heizungsart würde ich für unzulässig halten, weil das Gesetz nun mal vorsieht, dass Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht [werden], soweit diese angemessen sind. Diese Angemessenheit muss aber für eine Neubauwohnung mit Top-Wärmedämmung und Fernheizung anders aussehen als vielleicht für einen nicht sanierten Altbau mit Einzel-Ölöfen und Fenstern, durch die der Wind pfeift.

An Deiner Stelle würde ich zunächst mal im persönlichen Gespräch mit der ARGE versuchen zu klären, ob die Basis der Berechnung überhaupt richtig ist (also die Geschichte mit Bedarfsgemeinschaft und Aufteilung) und wie diese Pauschal-Regelung genau aussieht. Die gibt's bestimmt auch schriftlich, und man sollte Dir auf Verlangen schon eine Kopie davon aushändigen können, damit Du beurteilen kannst, ob die darin enthaltenen Regelungen auch richtig angewendet worden sind. Erst wenn Du die Entscheidungsgrundlagen gut kennst und die Sache sich nicht gesprächsweise klären lässt, solltest Du darauf aufbauend Widerspruch einlegen. Du hast dafür ja immerhin vier Wochen ab Erhalt des Bescheides Zeit (der Heizöllieferant wird freilich weniger Geduld haben).
Gutes Gelingen!

Propper
10.10.2005, 16:56
Zunächst einmal möchte ich dir für deine schnelle Antwort danken.


"Zunächst mal: Sind diese Voraussetzungen denn richtig, lebst Du also in einer Bedarfsgemeinschaft mit jemand anderem und erhältst folglich "gemeinsames" Alg II? Falls nicht, müssen die Heiz(öl)kosten natürlich unter Euch aufgeteilt werden. Wenn die Hälfte, also 256 € auf Dich entfallen, hast Du noch "Deckungslücke" von € 93,50."
Ich lebe in einer BG mit meiner Freundin zusammen.Sie bezieht auch AlgII(hat ihre eigene BG-NR.).
Ich habe mich mit der SB der ARGE telefonisch in Verbindung gesetzt.Sie meinte meine Freundin müsse gesondert einen Antrag stellen,wenn sie an der Heizkostenbeihilfe beteiligt werden möchte.Die Sachlage war ja,dass man mir einen Pauschalbetrag von 162,50€ zahlen wollte.Nachdem Telefonat mit der SB hat sich der Betrag jetzt verdoppelt,also 325€ anteilig.
Nach der Aussage der SB kann sich der Betrag nochmal erhöhen(aber höchstens bis 430€,wenn man beide Anteile zusammenrechnet),wenn meine Freundin gesondert einen Antrag stellt.Es wäre da immer noch eine Differenz von 82€,weil die Heizölrechnung ja 512€ beträgt,die ich schon beglichen habe.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage,ob ich wegen dem Differenzbetrag von 82€ einen Widerspruch einlegen soll.Zumal sie mir nicht versichern konnte,dass wir den Höchsbetrag(430€) erstattet bekommen,wenn beide Personen im Haushalt gesondert einen Antrag stellen.Überhaupt hatte ich bei der SB das Gefühl,dass sie über die Pauschal-Regelung nicht genau bescheid gewusst hat.
"Da steh ich nun,ich armer Tor,weiss so wenig wie zuvor."
Was ratet ihr mir,wie soll ich vorgehen?

StephanK
12.10.2005, 17:37
Sie meinte meine Freundin müsse gesondert einen Antrag stellen,wenn sie an der Heizkostenbeihilfe beteiligt werden möchte.
Hmm - also dazu kann ich Dir leider nur sagen, dass das für mich genau so wenig nachvollziehbar ist wie für Dich.
Bedarfsgemeinschaft heisst nun mal: es wird zusammengerechnet, auch bei den Kosten der Unterkunft, zu denen die Heizkosten gehören.
Außerdem sieht das Gesetz (§ 38 SGB II) vor, dass eine/r die Bedarfsgemeinschaft gegenüber den Behörden vertritt: Soweit Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten desjenigen, der die Leistungen beantragt.Das gilt auch für Euch, und das gilt auch in Augsburg.
Je einen Antrag pro Person zu stellen (bzw. stellen zu sollen) halte ich deswegen einfach für Unsinn.
Wegen des fehlenden Betrages bleibt nur der übliche Weg: Widerspruch einlegen.
Im übrigen kann leider ich nicht weiterhelfen, weil ich diese kuriose Augsburger Regelung nicht im einzelnen kenne. Versuch am besten mal, Dir das bei der ARGE zeigen zu lassen, oder suche in der städtischen website oder frag bei einer örtlichen Erwerbsloseninitiative nach.