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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung Darlehen für Übergangsgeld


Blacktiger
28.05.2011, 19:21
Hallo zusammen.
Ich mache zur Zeit eine Umschulung über die deutsche Rentenversicherung. Hierfür bekomme ich Übergangsgeld von dieser. Da die Umstellung von ALG auf Übergangsgeld einen Moment dauerte habe ich ein Darlehen von meiner ARGE bekommen. Die sagten mir damals ich müsse das erst zurückzahlen wenn ich wieder sozialpflichtige Arbeit habe. Nun haben sie es aber an die Rentenversicherung weitergegeben und die ziehen mir monatlich 50 € ab. Mir wurde jetzt wiederum gesagt dies sei nach Bundessozialgesetz nicht rechtens. Stimmt das??

Helga40
28.05.2011, 21:51
Eine Aufrechnung ist durchaus möglich, wenn du dadurch nicht hilfebedürftig, also unter den ALG 2 Satz fällst. So du kein aufstockendes ALG 2 bekommst und nicht auch nur bis 50 Euro überm ALG 2 liegst, ist eine Aufrechnung möglich.

Helga

Blacktiger
29.05.2011, 10:21
Ich bekomme aber aufstockendes ALGII, da das Übergangsgeld nicht reicht. Somit liege ich jetzt 50 € unter dem ALGII Satz.

Helga40
29.05.2011, 10:46
Nun ja, dann ist die Aufrechnung über die RV eigentlich nicht möglich. Jedoch über ALG 2 selbst (bis 10 bzw. 30% der Regelleistung). Von daher dürfte es sich ja gleich bleiben, ob man dir nun Übergangsgeld einbehält oder ALG 2....

Helga

Blacktiger
29.05.2011, 12:28
Also ist die Aussage das sie mir das laut Bundessozialgesetz erst einbehalten können wenn ich sozialversicherungspflichtige Arbeit habe verkehrt??

Helga40
29.05.2011, 12:36
Jein.

Für die Aufrechnung beim Rentenversicherungsträger gilt § 51 Abs. 2 SGB I:

http://www.gesetze.juris.de/sgb_1/__51.html

Danach geht eine Aufrechnung nicht, da du hilfebedürftig im Sinne des SGB II bist.

ABER:

Das Jobcenter selbst könnte aber mit dem ALG 2 Anspruch aufrechnen:

http://www.gesetze.juris.de/sgb_2/__42a.html

Helga