Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbständig statt arbeitslos: Meldepflicht ?
Hubert_K
06.06.2011, 13:42
Hallo zusammen,
nachdem ich hier als Neuling so überaus freundlich empfangen worden bin ;-) ,
möchte ich mal gleich noch eine Frage los werden:
Ich werde zum Ende des Jahres meinen Arbeitsplatz verlieren (Aufhebungs-
vertrag mit Abfindung) und möchte mich dann selbständig machen.
1. Muss/Soll ich mich trotzdem beim AA arbeitslos melden ? Wann ?
2. Wenn ich mich freiwillig in der Arbeitslosenvers. versichern will, muss ich
das ja wohl in den ersten 3 Monaten machen, oder ?
3. Ich würde schon jetzt einige erste Vorbereitungen treffen. Das wäre wohl
aber im Hinblick auf Pkt. 2 eher schlecht, oder ?
4. Gibt es aus Sicht der Arbeitslosigkeit/Versicherung/Leistungen etc. noch
weiteres zu beachten ?
Gruß, Hubert
Hi,
jetzt mal Hand auf`s Herz: Was soll das mit der Selbstständigkeit werden ? Für alle die jetzt nicht wissen um was es geht ==> hier mal der alte Thread (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=174491) dazu.
Wäre es nicht Sinnvoller, vorausgesetzt das du wirklich dich Selbstständig machen willst, das du dich erstmal beim A-Amt Arbeitslos meldest und ggf eine Sperre in Kauf nimmst (die ich eh eher Ausschliessen würde, wegen deiner betrieblicher Kündigung, die du jetzt schon wieder evtl sogar absichtlich verschweigst) und dann erst ggf über eine Selbstständigkeit nachdenkst ?? Hintergrund ist ganz einfach ==> Zuschüsse, die man bei einer Selbstständigkeit von Null sicher sehr gut gebrauchen könnte, wenn man das wirklich ernsthaft vorhat .......
Und damit du nicht wieder der Meinung bist, dir beantwortet keiner deine Frage (wo man evtl vielleicht noch ergänzen sollte, das du hier keine Hilfe bekommen wirst, wenn du Besch**ßen willst) zu Punkt 1: Müssen tust du garnix. Keiner kann dich zu irgendwas zwingen. Nur kann das eben Nachteilig werden, wenn du dann doch mal irgendwann Leistungen haben willst.
Nimm`s mir nicht übel, aber solange du hier nur die Halbwahrheiten schreibst, solange wirst du wohl auch keine vernüftigen Antwort bekommen.
Hubert_K
06.06.2011, 20:08
Ach je...
...wo bin ich hier nur hin geraten ? :confused:
Pharao - Deine ganze Antwort besteht im Wesentlichen nur aus Vorwürfen
und Verdächtigungen. Der einzig erkennbare Tipp lautet demnach:
Müssen tust du garnix. Keiner kann dich zu irgendwas zwingen. Nur kann das eben Nachteilig werden...
:sensationell:
Den Spruch solltest Du Dir patentieren lassen. Wenn ich mal Experte werden
will, werde ich immer diesen Rat geben. Ich glaube, der passt zu jeder Frage.
Nun aber mal im Ernst:
jetzt mal Hand auf`s Herz: Was soll das mit der Selbstständigkeit werden ?
Ich wollte mich ja nur kurz fassen, aber wenn es denn sein soll:
1. Ich erhoffe mir, in der ersten Zeit (also ab Jan. 2012) nach meinem
Ausscheiden aus der jetzigen Firma, einige Restarbeiten für meinen
derzeitigen AG auf freiberuflicher Basis abwickeln zu können.
Bin aber Realist genug, dass dies nur von zeitlich begrenzter Dauer sein
wird, vielleicht ca. 1 Jahr (und ich denke, in diesem Jahr vielleicht das
verdienen zu können, was ich sonst an ALG I bekäme).
2. Ich auch bin Realist genug, um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt
als dann beinahe 57jähriger auf ca. 1:10000 einzuschätzen.
3. Meine Abfindung reicht, um einige Zeit zu überbrücken, dennoch
bin ich bis zur Rente auf weitere Einnahmen angewiesen.
Welche Möglichkeiten ergeben sich aus diesen Fakten ?
a) Erst mal arbeitslos melden, eine Sperrzeit (und Anspruchverminderung
von 4,5 Monaten zu kassieren), sich vom AA auf höchst anspruchsvolle
Weiterbildungen schicken zu lassen ("wie schalte ich einen Computer ein ?",
"Wie schreibe ich eine Bewerbung ? ", "Wie lese ich eine Zeitung ? " usw).
und jede Menge Zeit mit Behörden Schikane zu vertrödeln.
b) Auf's AA zu verzichten und erst mal als Selbständiger aktiv werden.
Zeit und Energie auf sinnvolle Dinge verwenden. Evtl. neue Standbeine
entwickeln. Wenn's dauerhaft klappt: Prima. Wenn nicht: Nach einem
Jahr die Reissleine ziehen und dann arbeitslos melden.
Variante a) führt am Ende dazu, dass ich mich nach 18 Monaten weder
auf meine Selbständigkeit, noch auf den Aktionismus des AA konzentrieren
konnte und nach 18 Monaten (davon 13,5 ALG I) für Hartz IV anmelden kann.
Variante b) hat die Chance, zunächst ein Jahr selber über die Runden zu
kommen, dann noch 18 Monate ALG I zu beziehen. Immerhin in der Summe
30 Monate mit einem "Einkommen". Mit der Chance auf mehr...
Ich finde gegenüber Variante a) klar im Vorteil, oder ?
Ich hoffe, damit jetzt alle "absichtlichen Verschweigungen" und "Halbwahrheiten"
aufgedeckt zu haben und hoffe nun mal auf kompetente Antworten !
Achja - noch was:
Hintergrund ist ganz einfach ==> Zuschüsse, die man bei einer Selbstständigkeit von Null sicher sehr gut gebrauchen könnte, wenn man das wirklich ernsthaft vorhat .......
Was heißt schon "ernsthaft" ?? Meine Idee habe ich oben beschrieben.
Für das AA und damit für eine Förderung reicht das Mass an "Ernsthaftigkeit"
sicher nicht aus. Und schließlich möchte ich mir ja nicht den Vorwurf
machen lassen, ich wolle besch**ßen...
So - jetzt haben inzwischen alle meine Fragen vergessen.
Es wäre also nett, nach diesen ausführlichen Erläuterungen vor dem
Antworten meine Fragen noch einmal zu lesen. Danke !
Gruß, Hubert
stummelbeinchen
06.06.2011, 20:13
Hi,
1. Muss/Soll ich mich trotzdem beim AA arbeitslos melden ? Wann ?
Wenn Du Dich nahtlos selbständig machst und dafür keine Förderung von der AA willst, musst Du Dich nicht melden. Ansonsten spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung.
2. Wenn ich mich freiwillig in der Arbeitslosenvers. versichern will, muss ich
das ja wohl in den ersten 3 Monaten machen, oder ?
Ja.
3. Ich würde schon jetzt einige erste Vorbereitungen treffen. Das wäre wohl
aber im Hinblick auf Pkt. 2 eher schlecht, oder ?
Nee. Vorbereitungen gelten nicht. Einen Umsetzungsplan oder Kosten-/Leistungsrechnung oder Bürosuche kannst Du jetzt auch schon machen.
4. Gibt es aus Sicht der Arbeitslosigkeit/Versicherung/Leistungen etc. noch
weiteres zu beachten ?
Spontan fällt mir nix ein.
LG
Bin aber Realist genug, dass dies nur von zeitlich begrenzter Dauer sein wird, vielleicht ca. 1 Jahr (und ich denke, in diesem Jahr vielleicht das verdienen...
Hi,
in einem ersten Beitrag klang das aber noch anders :
... und z.B. nach einem halben Jahr merke, dass sich die Selbständigkeit nicht lohnt und mich dann erst arbeitslos melde ?
Habe ich die Sperre (und Verkürzung der Leistung) damit umgangen ?
So ein Zufall das ich weis warum jetzt aus aus einem halben Jahr ein ganzes Jahr geworden ist. Wenn du auf Sprüche stehst, dann passt der ganz gut: Wer einmal lü.........
Ausscheiden aus der jetzigen Firma, einige Restarbeiten für meinen derzeitigen AG auf freiberuflicher Basis abwickeln zu können.
Sorry, aber wenn du aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden würdest bzw deswegen ja den Aufhebungsvertrag abgeschlossen hast, dann klingt "das" irgendwie ein bischen .... komisch bzw wiedersprüchlich.
Erst mal arbeitslos melden, eine Sperrzeit (und Anspruchverminderung von 4,5 Monaten zu kassieren),
Naja, dazu muss ich wohl nichts mehr sagen, ich wiederhole mich .....
Naja, ich bin dann hier auch mal :weg:
Hubert_K
08.06.2011, 10:57
stummelbeinchen - ich Danke Dir für Deine Antworten bzw. für die
Bestätigung meiner Vermutungen.
:danke:
Gruß, Hubert
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