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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienabbruch und Lehrstellensuche


Raschko
10.10.2005, 12:46
Hallo, mal eine ( oder mehrere) Frage/n.
Mein Sohn,bei mir lebend( bisher Student) erhielt eine Halbwaisenrente.
Seit der Exmatrikulation Ende September bekommt er die nicht mehr.
Er sucht schon länger intensiv eine Ausbildungsstelle, hat jedoch bisher noch kein Ausbildungsplatzangebot.
Nun steht er ganz ohne Einkommen da.
Er ist als Ausbildungssuchend und Arbeitslos gemeldet.
Bekommt keinen müden Cent mehr von irgendwo, ist auch nicht mehr Krankenversichert.
Er war neulich mit allen unseren Einkommensbescheiden ( von mir und seinem jüngeren Bruder, der auch noch hier bei mir lebt) beim Sozialamt.
Angeblich soll unser Familieneinkommen zu hoch sein, als dass er was vom Staat bekäme.
Unser Einkommen(meines) beträgt monatlich ca.1300 €.
Der Bruder erhält Ausbildungsvergütung von netto knapp 300 €.
Meine Eigentumswohnung ist seit genau diesem Monat endlich bezahlt, dafür sind also nur noch Nebenkosten zu zahlen.
Aber nun muss er sich selber bei der KK versichern, hat aber gar kein Einkommen.
Muss ich das alles tatsächlich bezahlen, oder gibt es von irgendwo noch was dazu ?
Bin dankbar für Informationen !!

StephanK
10.10.2005, 17:25
:welcome: Raschko,
das Sozialamt war wohl auch nicht die richtige Adresse, denn - abgebrochenes Studium hin oder her - Dein Sohn dürfte erwerbsfähig (das ist der Schlüsselbegriff) sein, so dass die für ihn in Frage kommende Sozialleistung das Arbeitslosengeld II ist. Träger des Alg II ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) (von Arbeitsagentur und Stadtverwaltung) Gelsenkirchen, Vattmannstr. 12.
Allerdings heisst das leider nicht, dass damit alles ganz einfach würde. Das Alg II ist, wie die Sozialhilfe, eine von der Bedürftigkeit abhängige Leistung. So lange Dein Sohn bei Dir/Euch wohnt, wird allein dieser Haushaltsgemeinschaft wegen unterstellt, dass Du ihn mit unterhältst, so weit das von Dir erwartet werden kann. Wie das im einzelnen ausgerechnet wird, kannst Du im entsprechenden Artikel bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25) nachlesen, wobei Du Dir den Abschnitt "Mechanismus 2" sparen kannst (trifft nicht zu). Der Text ist eher für die Perspektive Deines Sohnes geschrieben (einfach weil hier im Forum mehr Söhne und Töchter auftauchen als Väter :-) ), so dass Du bitte umdenken musst, aber das wird Dir gelingen. Allerdings ist bei Euch die Lage noch etwas komplizierter, weil Du ja zwei noch unterhaltsberechtigte Söhne hast. Deswegen bitte ich Dich, Dich mal in eine Beispielsberechnung für eine ähnliche Fallgestaltung zu vertiefen, die Du hier (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-9-20050816.pdf) auf den PDF-Seiten 13 und 14 findest. Dieser Text stammt aus den internen Durchführungshinweisen der Arbeitsagentur, ist also das Handwerkszeug, mit dem auch die Sachbearbeiter der ARGE arbeiten.
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