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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch gegen Sperrzeit nach SGB III §§ 144, 128


dkunze
08.06.2011, 19:42
Hallo,
ich habe am 02.05. eine Arbeit auf der Insel Wangerooge aufgenommen. Am 07.05. habe ich mich entschlossen, dass hier nicht mehr arbeiten will und habe zum Restaurantchef gesagt "Ich will unten in der Küche nicht mehr arbeiten." Daraufhin sagte der Rest.Chef. "Dann verlassen Sie sofort das Zimmer und die Insel." Dann bin ich den selben tag noch nach hause gefahren.

Habe jetzt Bescheid vom AA:

Sehr geehrter Herr xxxxx,
in dem oben aufgeführten Zeitraum ist eine Sperrzeit eingetreten. Während dieser Zeit ruht ihr Anspruch auf ALGI.

Sie haben ihr Beschäftigungsverhältnis im Restaurant XXXXX GmbH durch eigene Kündigung selbst gelöst.

Sie mussten vorraussehen, dass Sie dadurch arbeitslos werden.

Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, dass Ihnen die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen, sowie aufgrund der bedenklichen Unterkunft, verschmutzter Badarmaturen, durchgelegener Matratze und zu hohem Stress in der Küche nicht zumutbar war. Diese Gründe konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Versicherungsgemeinschaft den Eintritt einer Sperrzeit nicht abwenden. Auch in den vorhandenen Unterlagen habe ich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Sperrzeitregelung erkennen können.


Ich will jetzt ein Widerspruch einreichen, aber wie schreibe ich den einen Widerspruch. Habe davon aber keine Ahnung.

Noch ne kleine Info: Ich leide unter Bluthochdruck, kann ich da noch ein Attest vom Arzt damit rein legen????

Helga40
08.06.2011, 19:58
Kannst du natürlich machen. Wird wohl zu nicht mehr als zur allgemeinen Belustigung beitragen, denn Bluthochdruck ist nun wirklich kein Kündigungsgrund. Für sowas gibts Medikamente. Und auch der Rest dürfte wohl kaum als wichtiger Grund herhalten. Dass man als Angestellter keine Gästesuite bekommt ist logisch und wenn man als Küchenhilfe o. ä. eingestellt ist, kann man nicht verlangen, als Bettentester zu arbeiten.

Helga

Pharao
08.06.2011, 21:32
Am 07.05. habe ich mich entschlossen, dass hier nicht mehr arbeiten will und habe zum Restaurantchef gesagt "Ich will unten in der Küche nicht mehr arbeiten."
Hi,

sorry, wenn ich das auch sage, aber du hast ja einfach auch hier gekündigt und somit ist die Sperre auch erstmal gerechtfertigt.
Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, dass Ihnen die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen, sowie aufgrund der bedenklichen Unterkunft, verschmutzter Badarmaturen, durchgelegener Matratze und zu hohem Stress in der Küche nicht zumutbar war.
Was jetzt die Unterkunft mit der eigentlichen Arbeit zu tun hat, sehe ich jetzt hier nicht. Natürlich verstehe ich das man in keiner verschmutzten Behausung wohnen will, aber normal zu Hause musst du ja auch selber putzen oder mal staub wischen, ect.

Bleibt also nur noch die gesundheitlichen Gründe und da hat ja Helga schon was dazu geschrieben, sodas ich hier auch keinen wichtigen Grund erkennen kann, warum diese Arbeit unzumutbar für dich gewesen wäre bzw eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

Und zu guter letzt, hättest du das ganze auch mal mit deinem Chef bereden können, vielleicht hätte es ja eine Lösung gegeben, den immerhin heißt es auch :

Die Anerkennung eines wichtigen Grundes setzt allerdings voraus, dass Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, den Grund zu beseitigen und Ihre Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder soweit wie möglich hinauszuschieben.


Ich will jetzt ein Widerspruch einreichen, aber wie schreibe ich den einen Widerspruch

Na ganz einfach: "Hier mit lege ich gegen den Bescheid vom x.x.xx Widerspruch ein". Und dann begründest du deinen Widerspruch.

Natürlich kannst du es probieren, kostet dich ja nur eine Briefmarkt & etwas Zeit. Ich allerdings denke auch das es wenig Erfolgreich seinen wird.

dkunze
09.06.2011, 07:09
Was jetzt die Unterkunft mit der eigentlichen Arbeit zu tun hat, sehe ich jetzt hier nicht. Natürlich verstehe ich das man in keiner verschmutzten Behausung wohnen will, aber normal zu Hause musst du ja auch selber putzen oder mal staub wischen, ect.

ja aber wenn ich meine unterkunft beziehe und sehe das noch haare an der toilette kleben, oder badarmaturen noch voll verkalkt sind, finde ich das ekelhaft.

dkunze
09.06.2011, 07:14
habe hier mal zwei bilder....

Pharao
09.06.2011, 09:24
ja aber wenn ich meine unterkunft beziehe und sehe das noch haare an der toilette kleben, oder badarmaturen noch voll verkalkt sind, finde ich das ekelhaft.
Das wird bei dir Zuhause in den eigenen vier Wänden nicht anderes sein das man sich da evt nicht wohl fühlt, nur hat das eben (meiner Meinung) nichts mit dem Job ansich zu tun, warum der unzumutbar deswegen gewesen wäre.

OK, auch wenn man das in dem Fall zu den Job zählen würde, auch dann rechtfertigt das (meiner Meinung nach) keine sofortige Kündigung, denn das Problem hätte man ggf beseitigen können. Wie schon gesagt heißt es: "Die Anerkennung eines wichtigen Grundes setzt allerdings voraus, dass Sie ....". Und das hast du schon mal nicht erfüllt.

dkunze
09.06.2011, 09:57
ist ja auch egal....will dochb bloss widerspruch einlegen....egal ob der abgelehnt wird oder nicht.....und wie man ein widerspruch korrekt schreibt...

Pharao
09.06.2011, 10:27
Hi,rein theoretisch reicht es völlig aus, wenn du einen Brief aufsetzt und hiermit legen ich gegen den Bescheid vom xx.xx.xxxx Widerspruch ein.Es wäre aber sehr Sinnvoll danach noch mal den Widerspruch zu begründen und ggf deine Foto`s beizulegen, ect. Darauf achten musst du nur noch, das dein Widerspruch rechtzeitig beim Amt ankommt, ggf per Einschreiben schicken oder persönlich abgeben und dann war`s das.

Machts Sinn
09.06.2011, 10:50
Wenn die Unterkunft nicht passt, ist der Satz "Ich will unten in der Küche nicht mehr arbeiten" nicht adäquat. Da müsste in der Widerspruchsbegründung "Butter bei die Fische" - sonst kannst du es gleich lassen.

Helga40
09.06.2011, 12:29
A) Die Bilder sind einfach nur lächerlich. Empfehlung für die Zukunft: frag mal Muttern, die erklärt dir, wie etwas geht, was man "Putzen" nennt. Ab und zu auch mal aufmerksam Werbung im Fernsehen gucken, da gibts durchaus auch Hinweise auf entsprechend zu verwendende Hilfsmittel.

B) Dein Grund ist wohl eher "ich will nicht mehr...". Problem: "Ich will nicht mehr" = Sperrzeit.

Du willst in Widerspruch gehen und für so eine glasklare Sache (berechtigte Sperrzeit) die Arbeitskraft der Behörde binden? Also von meiner Seite gibt es da garantiert keine Hilfe.

Helga

Pharao
09.06.2011, 14:11
.., da kann man doch erwarten das es sauber ist. Wär genauso, ich buche ein urlaub im hotel, und kaufe dann erstmal putzmittel um mein hotelzimmer zu putzen.
Hi,

also jetzt verwechselst du aber was gewaltig ! Du kannst eine Unterkunft von einem AG nicht mit einer privaten Buchung in einem Hotel vergleichen. Auch wenn du Umgezogen wärst, hätte deine neue Wohnung evtl nicht besser ausgesehen. Meiner Meinung nach spricht auch nichts dagegen bei einer gestellten Unterkunft selber mal den Putzlappen zu schwingen oder ggf sich wo anderes einquartieren zB Hotel. Außerdem geht es hier um die Arbeit ansich, ob diese Zumutbar ist und nicht um die Unterkunft !

Und zu Hause nimmst du doch auch selbstverständlich ggf mal den Putzlappen in die Hand, oder nicht ? Ich werd jetzt auch mal meinen Job Kündigen mit der Begründung, das meine Freundin nicht in der Lage ist unsere Wohnung sauber zu halten, schlecht kocht und der se* misserable ist und ich deswegen meinen Job nicht mehr machen kann .... :patsch:

Und langsam wird`s nervig: "Die Anerkennung eines wichtigen Grundes setzt allerdings voraus, dass Sie ...."
Du willst in Widerspruch gehen und für so eine glasklare Sache (berechtigte Sperrzeit) die Arbeitskraft der Behörde binden?
Ach Helga, meinst du das die vom Amt hierfür sehr viel Zeit brauchen werden ? Ich denke das wird gelesen und sofort abgelehnt innerhalb von ein paar wenigen Minuten.

@ dkunze
natürlich ist es dein Recht einen Widerspruch zu probieren (würde ich auch machen, egal wie lächerlich oder chancenlos das ist, den schlechter kanns nicht werden). Aber rechne lieber mal mit einer Ablehnung.

Helga40
09.06.2011, 15:01
Auch ein paar wenige Minuten sind für so einen Schmonsens zuviel.

Und wenn sich jemand, der zum ARBEITEN in einem Hotel aufschlägt mit einem GAST dort (Unterschied: Gast BEZAHLT, Arbeiter WIRD BEZAHLT) vergleicht, dann .... Äh, dazu sag ich nichts mehr. Müsste mich sonst selbst zensieren...

Helga

Butterbrot
09.06.2011, 15:37
Hallo, ich finde Ihr seid ja sowas von fies zu dem armen Jungen ! Alles was er wollte war doch nur eine saubere Unterkunft ! Ihr könnt doch von dem armen Jungen nicht verlangen , das er nach der harten Arbeit , auch noch seine Unterkunft selber sauber macht ! Was kann den der Junge dafür , das er keine Freundin hat die doof äh ich meinte fürsorglich genug ist , seine Bude zu putzen ! Ich meine was verlangt Ihr als nächstes , vielleicht das er auf der Arbeit auch selber arbeitet ? Ich finde es ist eine gute und wichtige Idee , das er Wiederspruch gegen diese ungerechte Sperre einlegt , denn wenn die seine Gründe lesen warum er gefeuert wurde , haben die zumindestens mal was zu lachen ! Und jetzt schämt euch ! :sensationell::sapplaus::-DD

Pharao
09.06.2011, 15:54
Auch ein paar wenige Minuten sind für so einen Schmonsens zuviel.

Das siehst du als SB vom A-Amt natürlich anders ...... Trotzdem ist es jedem sein gutes Recht einen Widerspruch einzulegen und ggf auch danach zu klagen. Egal wie Sinnlos das seinen mag, diese Regelung ist schon richtig so.

Helga40
09.06.2011, 16:25
Bin kein SB vom A-Amt...

Natürlich ist es sein gutes Recht. Und ich habe ja auch nur das hier:

Also von meiner Seite gibt es da garantiert keine Hilfe.

darauf geantwortet. Wenn du ihm eine 50seitige Widerspruchsbegründung schreiben willst, habe ich kein Problem damit :razz:...

Helga