Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos und schwanger, was nun?
Hallo,
seit 01.09.2005 bin ich arbeitslos und erhalte ALG1.
Nun bin ich schwanger und befinde mich in der 12.SSW.
Habe ich weiterhin Anspruch auf ALG1 und ab wann muß ich dies der Arbeitsagentur mitteilen?
Wer weiß was, vielen Dank im voraus!!!
StephanK
10.10.2005, 14:56
:welcome: Paula,
keine Sorge: Dein Arbeitslosengeld läuft normal weiter.
Der Arbeitsagentur solltest Du das spätestens vier Wochen vor der Entbindung mitteilen, denn ab dann gilt (bis sechs Wochen nach der Entbindung) ein gesetzliches Beschäftigungsverbot, so dass die Arbeitsagentur Dich mit ihren Vermittlungsbemühungen für diesen Zeitraum in Ruhe lassen muss.
Früher müsstest Du das nur mitteilen, falls für Dich vielleicht weiterreichende Beschäftigungsverbote gelten, die es in manchen Bereichen gibt (Chemieindustrie, Röntgenärzte u.ä., was Dich und/oder Dein Kind gefährden kann).
Gute Wünsche!
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Info. Dennoch schließt sich hier eine neue Frage an: Um meinen Anspruch auf ALG1 auch als Schwangere aufrecht zu erhalten, bin ich lt. AA angehalten weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen; und das nachweislich (Vorlage der bisherigen Bewerbungsaktivitäten). Wer hat hier einen Rat, wie ich hinsichtlich meiner Bewerbungen "in diesen Umständen" weiter vorgehen soll. Habe ich überhaupt eine Chance bis zum Entbindungstermin noch auf Vermittlung?
StephanK
11.10.2005, 11:44
Hallo Paula,
natürlich stellt kaum ein Arbeitgeber gerne eine Bewerberin ein, von der er weiss, dass sie in absehbarer Zeit mindestens zehn Wochen fehlen wird - das muss man wohl schon einfach sehen. Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen.
Andererseits bist Du nicht verpflichtet, bei einem Bewerbungsgespräch die Schwangerschaft mitzuteilen (momentan sieht man ja noch nix...) und darfst, wenn danach gefragt wird, sogar lügen. Diese Sache ist sehr umstritten: Die einen sagen, dass Frauen aus ihrer Fähigkeit, Kinder zu gebären, kein Nachteil erwachsen dürfe; die anderen sagen, man könne damit den Arbeitgeber quasi reinlegen und das sei übel. Ich will das nicht bewerten, aber doch darauf aufmerksam machen, dass Du in einem solchen Fall unter Umständen vom Arbeitgeber ziemlich schräg angeschaut werden könntest.
Auf der anderen Seite wäre es natürlich sinnvoll, die Berufspause so kurz wie möglich zu halten, damit Du auf dem Laufenden bleibst.
Das ist eine nicht ganz einfache Entscheidung, die nur Du selbst treffen kannst, und zu der ich Dir nur gute Entschlüsse wünschen kann.
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