Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktion bei Abbruch eines Maßnahmeprojektes ?
Earl Wickey
10.06.2011, 17:29
Hallo Gemeinde,
würde mich gerne vorstellen, aber leider habe ich kein passendes Forum hier gefunden.
vielleicht kann es mir ja jemand nennen?
Jetzt zu meiner eigentlichen frage.
Bei uns im Saarland gibt es dieses Projekt Primus für Langzeitarbeitslose.
Die in dem Projekt Primus kümmern sich mehr und länger um einen als die eigentlichen Jobvermittler.
Meine Freundin ist in diesem Projekt.
Ihr wurde von Anfang an gesagt, das dieses Projekt kein muss ist und sie es jederzeit beenden kann.
Das heist auch ohne Sanktionen zu bekommen.Nur dann wird sie halt wieder zur eigentlichen Jobvermittlung geschickt.
Uns wurde auch gesagt, das diese von dem Projekt keine Sanktionen verhängen dürfen.
Trotzdem haben wir jetzt Angst ob sie es vielleicht trotzdem machen können.
Denn meine Freundin hat einen Termin gehabt, aber an dem Tag per Email abgesagt und es ist nichts zurück gekommen.
Davor hat die von dem Projekt geschrieben das sie ihr einen Termin zu kommen lässt mit Rechtsfolge.
Kann es also jetzt sein, das sie ihr jetzt doch was kürzen oder bleibt es dabei das sie es nicht dürfen und sie halt jetzt wieder zur eigentlichen Jobvermittlung geschickt wird?
Die Rechtsfolge hing an dem Termin mit dran.
Womit muss Sie jetzt rechnen?
Hoffe es kann uns jemand weiter helfen.
Schon mal danke
http://www.bundesagenturfuerarbeit.de/Dienststellen/RD-RPS/Saarbruecken/AA/02-Buerger/AMP-2011.pdfSeite 96
Die Massnahme basiert offensichtlich auf Freiwilligkeit.
Man sollte aber trotzdem mal in die Eingliederungsvereinbarung schauen, ob dort hinsichtlich PRIMUS etwas vereinbart wurde.
Davor hat [die von dem Projekt] geschrieben das sie ihr einen Termin zu kommen lässt mit Rechtsfolge.
Wenn das als Einladung zu verstehen war, könnte man ein Meldeversäumnis vermuten.
(Kürzung 1o%).
Earl Wickey
10.06.2011, 19:38
Wenn das als Einladung zu verstehen war, könnte man ein Meldeversäumnis vermuten.
(Kürzung 1o%).
Es war eine Einladung und es war die Rechtsfolgebelehrung dabei.
Es es hieße aber ja von vorne rein, das es Freiwillig ist und es keine Sanktionen geben würde.
Und die eigentliche vom Jobcenter meinte auch das die vom Primus keine Sanktionen verhängen dürften.
Deshalb wissen wir jetzt nicht ob sie es machen kann, oder doch nur gedroht hat?
Falls aber doch jetzt eine 10 % Sanktion kommt.Wie lange hält die an und was könnte man dagegen tun das es Rückgängig gemacht wird?
Kannst du die Einladung mal anonymisiert hier einstellen? Damit man sieht, ob sie vom JC kam oder von irgendeinem Dritten?
Helga
Earl Wickey
10.06.2011, 20:20
Es war eine Einladung und es war die Rechtsfolgebelehrung dabei.
Es es hieße aber ja von vorne rein, das es Freiwillig ist und es keine Sanktionen geben würde.
Und die eigentliche vom Jobcenter meinte auch das die vom Primus keine Sanktionen verhängen dürften.
Deshalb wissen wir jetzt nicht ob sie es machen kann, oder doch nur gedroht hat?
Falls aber doch jetzt eine 10 % Sanktion kommt.Wie lange hält die an und was könnte man dagegen tun das es Rückgängig gemacht wird?
Ps: Haben grade in der EGV geschaut.Da steht.
(Da ihre Teilnahme im Projekt Primus auf Freiwilligkeit basiert, erheben wir keine Sanktionen bei fehlender Mitwirkung.
In diesem Falle werden sie in die Regelarbeitsvermittlung zurück geführt, daher sie scheiden aus unserem Projekt aus.)
Earl Wickey
10.06.2011, 20:26
Kannst du die Einladung mal anonymisiert hier einstellen? Damit man sieht, ob sie vom JC kam oder von irgendeinem Dritten?
Helga
Was ist JC? Jobcenter? Wenn ja es kam nicht von Zuständigen Jobcenter, sondern von dem Primus selber.Also von Riegelsberg.
Habe auch grade nochmal meinen Text Zitiert vielleicht hilft das ja?
In der Einladung steht selber auch was von den 10 %.
Unter anderem noch.
Frau XY möchte mit ihnen über ihr Bewerberangebot sprechen.?
Die Frage ist doch, inwieweit die Meldung an sich überhaupt konkret nur mit dem Projekt zusammenhing. Die Teilnahme an sich kann ja freiwillig sein, zum Meldetermin waren aber ggf. noch andere Sachen zu klären und deshalb war es u. U. kein Meldetermin im Rahmen des Projektes, sondern ein allgemeiner Meldetermin.
Deshalb solltest du bitte mal die Einladung hochladen.
Helga
Earl Wickey
10.06.2011, 21:31
Die Frage ist doch, inwieweit die Meldung an sich überhaupt konkret nur mit dem Projekt zusammenhing. Die Teilnahme an sich kann ja freiwillig sein, zum Meldetermin waren aber ggf. noch andere Sachen zu klären und deshalb war es u. U. kein Meldetermin im Rahmen des Projektes, sondern ein allgemeiner Meldetermin.
Deshalb solltest du bitte mal die Einladung hochladen.
Helga
Es steht sonst nichts weiteres dabei.Nur der Termin und wo Sie hin kommen soll und anschließend halt die Rechtsfolgebelehrung.
Sie hatten auch des öfteren Email Verkehr.Und da hat meine Freundin immer abgesagt, mit Begründung und da wollte die vom Primus sie schon an die Reguläre Vermittlung wieder weiter geben.
Nur jetzt bei dem letzten Termin, da Schreibte sie das mit der Rechtsfolge dazu.
Es war auch nur ein Termin wegen dem Projekt her.Also nur rein wegen dem Primus.
Kann das Schreiben nicht hochladen da es Zerrissen war und wir es nur ein wenig zusammen setzen konnten um es einigermaßen zu entziffern.
Earl Wickey
10.06.2011, 21:46
Haben es doch hin bekommen es zu flicken.War doch nur einmal Zerrissen.
Hier das Schreiben
(http://www.dreamies.de)
Aber da steht doch deutlich lesbar "Jobcenter" und es handelt sich eindeutig um eine Einladung zum Gespräch mit der SB.Damit ist die Sanktion natürlich möglich... Ist ja sogar mit Jobcenter unterschrieben, nicht mit Primus....
Vielleicht das nächste Mal vorm Zerreißen erst einmal lesen?
Na, ich schätze mal, die Maßnahme wird auch vom JC selbst gemacht, nicht von Dritten.
Aber das ist egal. In der Einladung steht nichts von Primus. Sie hätte also erscheinen müssen. Nicht umsonst steht drin, was passiert, wenn sie nicht kommt.
Wenn es die Reaktion auf so eine Einladung ist, sie zu zerreißen, dann ist m. E. n. 10% Sanktion mehr als angebracht. Denn das zeigt ja, was der Postempfänger möchte: bloß nicht "belästigt" werden.
Helga
Falls aber doch jetzt eine 10 % Sanktion kommt.
Wie lange hält die an
und was könnte man dagegen tun das es Rückgängig gemacht wird?
...........3 Monate
..............nichts
Earl Wickey
11.06.2011, 10:10
Aber da steht doch deutlich lesbar "Jobcenter" und es handelt sich eindeutig um eine Einladung zum Gespräch mit der SB.Damit ist die Sanktion natürlich möglich... Ist ja sogar mit Jobcenter unterschrieben, nicht mit Primus....
Vielleicht das nächste Mal vorm Zerreißen erst einmal lesen?
Das steht aber immer dabei.Da diese Projekte ja vom Jobcenter kommen.Primus hat keine extra Schriftstücke sondern es steht immer Jobcenter drauf.
Das sind solche vorgedruckte Schriftstücke.
Der oder die eigentlich Vermittlerin sitzt in Saarbrücken beim Haupt Jobcenter und von der kam das Schreiben nicht,sondern von Riegelsberg.
Das Primus ist ja auch ein Jobcenter nur halt eins wo freiwillig ist und möchte man das nicht mehr, dann wird man wieder zurück zur eigentlichen Hauptvermittlerin abgegeben ohne mit Sanktionen zu Rechnen.
Deshalb verstehen wir das ja jetzt nicht.
Hi Earl J. Hickey,
ich weis das dir das nicht weiterhilft aber ich versteh nicht wie man das Schreiben falsch verstehen kann, denn in dem Schreiben steht doch sehr eindeutig alles drinen was passiert, wielange und um was es geht ?!
Ich finde schon, das man aus dem Schreiben eindeutig rauslesen kann, das es sich hier um einen Termin mit dem SB handelt, der eben wie üblich über die berufliche Situation mit dir sprechen will. Also ein ganz normaler Termin beim JobCenter. Und weiter steht ja auch wie lange & wieviel % eine Sanktion wäre, wenn man nicht erscheint.
Sorry, aber vielleicht sollte man Briefe auch vorab mal lesen, bevor man Sie zerreist .... Ist mir wirklich etwas unbegreiflich wie man diesen Brief falsch verstehen konnte.
Earl Wickey
11.06.2011, 10:18
Hi Earl J. Hickey,
ich weis das dir das nicht weiterhilft aber ich versteh nicht wie man das Schreiben falsch verstehen kann, denn in dem Schreiben steht doch sehr eindeutig alles drinen was passiert, wielange und um was es geht ?!
Ich finde schon, das man aus dem Schreiben eindeutig rauslesen kann, das es sich hier um einen Termin mit dem SB handelt, der eben wie üblich über die berufliche Situation mit dir sprechen will. Also ein ganz normaler Termin beim JobCenter. Und weiter steht ja auch wie lange & wieviel % eine Sanktion wäre, wenn man nicht erscheint.
Sorry, aber vielleicht sollte man Briefe auch vorab mal lesen, bevor man Sie zerreist .... Ist mir wirklich etwas unbegreiflich wie man diesen Brief falsch verstehen konnte.
Zerrissen wurde er ja erst nachhinein.
Sie wollte den Termin ja auch eigentlich wahrnehmen konnte aber mit Begründung nicht und hat es per Email mitgeteilt so wie immer.
Und in der EGV steht das diese von Primus keine Sanktionen verhängen dürfen.
Und der Termin wäre ja beim Primus gewesen und nicht beim eigentlichen Jobcenter.
Und meiner Freundin wurde immer gesagt das sie nicht mit Sanktionen rechnen muss.Wenn sie nicht mitarbeiten würde.
Deshalb wundern wir uns jetzt.
Und der Termin wäre ja beim Primus gewesen und nicht beim eigentlichen Jobcenter.
Hi,
leider ist das hochgeladene Schreiben jetzt weg, aber ich hab nix von Primus gelesen.
Versteh ich das also richtig, das normal das JC in der Straße xy ist und die Straße die im Schreiben genannt wurde, davon bist du ausgegangen das diese zu Primus gehört bzw diese gehört dazu ?
Sie wollte den Termin ja auch eigentlich wahrnehmen konnte aber mit Begründung nicht und hat es per Email mitgeteilt so wie immer.
Und in der EGV steht das diese von Primus keine Sanktionen verhängen dürfen.
Und der Termin wäre ja beim Primus gewesen und nicht beim eigentlichen Jobcenter.
Und meiner Freundin wurde immer gesagt das sie nicht mit Sanktionen rechnen muss.Wenn sie nicht mitarbeiten würde.
Deshalb wundern wir uns jetzt.
Es gibt hier zwei Baustellen.
Die eine Baustelle ist die Massnahme, die sich PRIMUS nennt, die ist freiwillig und kann sanktionsfrei aufgegeben werden.
Die andere Baustelle ist die Einladung nach § 309 SGB III/ § 59 SGB II.
Wichtig wäre hier der Text des § 309 SGB III:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__309.html
Meiner Ansicht nach liegt hier ene Verletzung der Meldepflicht vor.
Nun scheibst du aber, dass du den Meldetermin mit BEGRÜNDUNG abgesagt hast.
Man müsste jetzt natürlich wissen, wie du die Absage der Einladung begründet hast.
Hi Earl J. Hickey,
nach der Erklärung von "ex-con" hab ich`s jetzt auch verstanden, wie es wahrscheinlich war. Schreib doch mal die Begründung mit der du den Termin abgesagt hast, denn diese dürfte entscheidend sein.
Earl Wickey
11.06.2011, 11:51
@ Pharao
Du hast es richtig verstanden.Dort wo meine Freundin hinkommen hätte sollen ist in Riegelsberg in der Saarbrückerstr. und dort befindet sich das Primus und nur das Primus.
Das richtige Jobcenter befindet sich in Saarbrücken in der Hafenstr.
Die Begründung ist verzwickt.
Aber ich versuche es mal.
Meine Freundin hat 2 Kinder die seit neustem alle 2 Wochen zu uns kommen für übers Wochenende.
Laut gesetzt und so ist es auch geregelt worden, bekommt sie die Fahrkarten so wie die Verpflegung gezahlt.Das bedeutet knapp 20 Euro für die Karten und pro Kind und pro Tag 8,73 Euro.
Das heist das ist für ein ALG2 Bezieher viel Geld.
dieses Geld muss sie erst immer vorstrecken.
Das Fahrgeld bekommt sie ca. nach 1 Woche zurück erstattet aber das Geld für die Kinder nur alle 4-6 Wochen (Wieso auch immer) so wurde es gesagt.
Somit ist sie Automatisch immer im Minus und hat für sich selber in dem Monat weniger zum verleben als eigentlich sein sollte.
Somit hat sie dieser Dame vom Primus ca. 3 Stunden davor eine Email geschrieben das Sie es aus diesen Gründen (Kinder,Fahrtgeld) Finanziell nicht schafft zu ihr zu kommen und darum gebittet das Sie sie wieder in die Reguläre Jobvermittlung stecken soll, weil sie dort kein Geld braucht um hin zu fahren.
Für zum Primus zu kommen, kostet eine Fahrt auch schon knapp 4 Euro.Das wären für hin und zurück knapp 8 Euro.
So hoffe das war Verständlich genug :)
Earl Wickey
11.06.2011, 12:10
[QUOTE=Earl J. Hickey;324243]Haben es doch hin bekommen es zu flicken.War doch nur einmal Zerrissen.
Hier das Schreiben
Sie hatte am 9.!!!!!! des Monats, also gleich zu Anfang des Monats, kurz nachdem ALG 2 überwiesen wurde, keine 8 Euro für die Fahrkosten mehr, die sie dann auch erstattet bekommt?! Ähm, das kann sie als wichtigen Grund vergessen.
Helga
Earl Wickey
11.06.2011, 12:47
Sie hatte am 9.!!!!!! des Monats, also gleich zu Anfang des Monats, kurz nachdem ALG 2 überwiesen wurde, keine 8 Euro für die Fahrkosten mehr, die sie dann auch erstattet bekommt?! Ähm, das kann sie als wichtigen Grund vergessen.
Helga
Es geht ja nicht nur um die 8 Euro.
Sondern wie lange sie auch darauf warten muss und bis dort hin hat sie eben weniger und da es alles bis zu 4-6 Wochen dauern kann hat sie bis dort hin nichts mehr und die 8 Euro hätte sie dann vielleicht noch.
Das Schreiben wurde erst später Zerrissen weil sie ja angenommen hat das sie dort hin geht und somit das Schreiben nicht mehr Benötigt wurde.
Man darf nicht immer gleich das schlechte im Menschen sehen ;)
So ist das aber nunmal. Ein Teil des Regelsatzes ist auch für Fahrkosten bestimmt. Daher kann man den Teil auch erstmal dafür verwenden, besonders, wenn man es später wiederbekommt. Und man sollte als eigenverantwortlicher Mensch mal abschätzen, was einen günstiger kommt: 8 Euro auszulegen oder 3 x 33 Euro Sanktion zu kassieren!
Noch dazu, wo man als vernünftiger Mensch ja wohl auch im eigenen Interesse zum Amt fährt. Oder möchte man keine Arbeit?!
Helga
Earl Wickey
11.06.2011, 13:26
So ist das aber nunmal. Ein Teil des Regelsatzes ist auch für Fahrkosten bestimmt. Daher kann man den Teil auch erstmal dafür verwenden, besonders, wenn man es später wiederbekommt. Und man sollte als eigenverantwortlicher Mensch mal abschätzen, was einen günstiger kommt: 8 Euro auszulegen oder 3 x 33 Euro Sanktion zu kassieren!
Noch dazu, wo man als vernünftiger Mensch ja wohl auch im eigenen Interesse zum Amt fährt. Oder möchte man keine Arbeit?!
Helga
Doch natürlich möchte Sie wieder Arbeit (Wer nicht)
Aber es geht in erster Linie darum.
Das eigentlich Primus keine Sanktion verhängen darf und trotzdem so ein Schreiben raus schickt.
Das Schreiben selbst haben wir Verstanden, nur nicht wieso Sie einem mit Sachen drohen die Sie selber gar nicht verhängen dürften?
Da dies ja alles Freiwillig ist und man es jeder zeit abbrechen kann und man dann halt wieder zur eigentlichen Vermittler/in abgegeben wird.
Also ist es doch das selbe ob man nun den Termin nicht war nimmt oder es abbricht.Ist doch das selbe, damit sei ihr doch gesagt meine Freundin bricht ab und wird zurück gegeben ans eigentlich Jobcenter?
ex-con hat es doch nun wirklich ganz einfach verständlich erläutert: das eine ist die Maßnahme, das andere eine Einladung zur Erfüllung der Meldepflicht!
Sorry, aber wenn man liest: "Wenn Sie nicht kommen, dann gibts 10% weniger." und man dann meint, man bräuchte trotzdem nicht zu kommen, dann hat man irgendwie ein sehr großes Verständnisproblem.
So ein Verhalten ist für mich im Übrigen der beste Beweis, dass Freiwilligkeit wohl im SGB II nichts zu suchen hat.
Helga
Ich glaube, Du hast die Situation hier nicht erkannt!
In dem Schreiben steht:
Bitte kommen Sie in das Jobcenter...
und nicht
Bitte kommen Sie zu Primus....
Das Jobcenter darf sehr wohl mit Rechtsfolgen drohen und diese auch verhängen.
Gewöhnlich gibt es ein - ich nenne es mal - Hauptjobcenter, das sich bei Dir in Saarbrücken befindet. Da es einem Bedürftigen nicht zuzumuten ist, teure Fahrten zum Hauptjobcenter aufbringen zu müssen, wurden Außenstellen geschaffen. Diese befindet sich (dem Schreiben nach) in Riegelsberg, und auch diese Außenstellen dürfen rechtsfolgenbehaftete Einladungen verschicken.
Earl Wickey
11.06.2011, 13:46
Ich glaube, Du hast die Situation hier nicht erkannt!
In dem Schreiben steht:
Bitte kommen Sie in das Jobcenter...
und nicht
Bitte kommen Sie zu Primus....
Das Jobcenter darf sehr wohl mit Rechtsfolgen drohen und diese auch verhängen.
Gewöhnlich gibt es ein - ich nenne es mal - Hauptjobcenter, das sich bei Dir in Saarbrücken befindet. Da es einem Bedürftigen nicht zuzumuten ist, teure Fahrten zum Hauptjobcenter aufbringen zu müssen, wurden Außenstellen geschaffen. Diese befindet sich (dem Schreiben nach) in Riegelsberg, und auch diese Außenstellen dürfen rechtsfolgenbehaftete Einladungen verschicken.
Nein es ist so.Das in Riegelsberg ist weiter als das eigentliche Jobcenter.Und das in Riegelsberg ist das Primus und nicht das Jobcenter.
Das Jobcenter hat damit nichts zu tun.
Primus bietet nur an für Langzeitarbeitslose, weil die sich mehr zeit nehmen und auch können als das Jobcenter.
Die Einladung, war also nicht für ins Jobcenter sondern für ins Primus.
In Riegelsberg gibt es kein Jobcenter.Die nennen sich nur so weil die für es Jobcenter Arbeiten.
Das ganze nennt sich Projekt Primus und nicht Jobcenter Riegelsberg.
Die verwenden nur die Schriftstücke weil Sie ja für das Jobcenter Arbeiten.
Ich weiss nicht wie ich es besser erklären soll.
Fakt ist, Primus ist nicht Jobcenter und Jobcenter befindet sich nicht in
Riegelsberg.
Da wir ja in Saarbrücken wohnen, ist das Hauptamt für uns näher.
Das in Riegelsberg war nur eine alternative um halt eher wieder einen Job zu bekommen.
Selbst die vom Jobcenter in Saarbrücken haben gesagt das die in Riegelsberg keine Sanktionen verhängen dürfen.
So, jetzt habe ich mir mal das Projekt "Primus" angesehen. Es ist genauso, wie es bereits geschrieben wurde: Es ist ein Projekt der Arge, findet auch unter dem Dach der Arge statt und nur die Teilnahme am Projekt ist freiwillig. Alle anderen Pflichten - wie z.B. die Meldepflicht - bleiben davon unberührt. Die Nichterfüllung der Meldepflicht, wie im Falle Deiner Freundin, bedeutet im Umkehrschluß aber nicht, dass sie damit die Maßnahme abbricht, sondern nur, dass sie ihrer Meldepflicht nicht nachkam und somit sanktioniert werden kann.
Im Übrigen: Drei Stunden vorher per Mail - mit solch einer Begründung- einem Meldetermin nicht nachzukommen...geht nirgendwo sanktionslos durch.
Ich glaube, Du hast die Situation hier nicht erkannt!
In dem Schreiben steht:
Bitte kommen Sie in das Jobcenter...
und nicht
Bitte kommen Sie zu Primus....
Hi,
nach etwas rumgooglen muss ich aber auch sagen, das dies etwas verwirrend ist, den in der angegebenen Strasse gibt es kein JobCenter, sondern nur diese Firma "Primus-Bildungsform".
Aber im Schreiben wiederum heißt es ja auch : "Bitte kommen SIe .... in das JobCenter Saarbrücken Auslagerung Riegelsberg ...."
Ich versteh aber auch nicht was "Auslagerung" hier zu bedeuten hat und kann schon etwas nachvollziehen das man dies etwas falsch verstehen kann. Ok, spätestens bei der RFB hätte man aber hellhörig werden müssen und ggf beim JobCenter mal Nachfragen können.
Earl Wickey
11.06.2011, 14:00
Hi,
nach etwas rumgooglen muss ich aber auch sagen, das dies etwas verwirrend ist, den in der angegebenen Strasse gibt es kein JobCenter, sondern nur diese Firma "Primus-Bildungsform".
Aber im Schreiben wiederum heißt es ja auch : "Bitte kommen SIe .... in das JobCenter Saarbrücken Auslagerung Riegelsberg ...."
Ich versteh aber auch nicht was "Auslagerung" hier zu bedeuten hat und kann schon etwas nachvollziehen das man dies etwas falsch verstehen kann. Ok, spätestens bei der RFB hätte man aber hellhörig werden müssen und ggf beim JobCenter mal Nachfragen können.
Danke, endlich einer der weiss was ich meine.
Und genau so ist es.Es gilt nur für Langzeitarbeitslose und ist kein Jobcenter sondern nur eine Hilfe für solche Menschen.
Auslagerung steht dafür, das es das Projekt ist und auch nicht jeder hin gehen kann sondern erst es Beantragen muss oder die vom eigentlich Jobcenter einen dort hin vermitteln können oder auch machen.
Das Primus ist nicht für Leistungen oder sonstiges zuständig wie z.B. die erwähnten Nebenstellen.
Sondern nur für Job Hilfe.
Weil die sich mehr mit den Menschen befassen können, wo das Jobcenter keine zeit für hat.z.B. für Lebensläufe,Praktikums, etc.
die sind rein nur ein Hilfe und geht man nicht hin, dann dürften sie einem nur wieder zurück schicken zum Jobcenter und sie müssten einem nicht mehr helfen.
Aber ansonten dürften sie eigentlich nichts.Also auch keine Sanktionen verhängen
Aber ansonten dürften sie eigentlich nichts.Also auch keine Sanktionen verhängenWenn sie keine Sanktionen verhängen dürften, dann dürften sie damit auch nicht drohen bzw. Schreiben mit einer entsprechenden RFB versenden. Das könnte als Amtsanmaßung ausgelegt werden.
Dieses Schreiben kam vielleicht aus dem "Hause Primus", jedoch von der Arbeitsvermittlung des Jobcenters, und man wollte Deine Freundin dort sehen. Ich sehe es wie Ophelia, hier kann sanktioniert werden.
@Pharao
"Auslagerung" ist vielleicht ein unglücklich gewählter Begriff. Sollte vielleicht "Außenstelle" heißen.
Earl Wickey
11.06.2011, 14:48
Wenn sie keine Sanktionen verhängen dürften, dann dürften sie damit auch nicht drohen bzw. Schreiben mit einer entsprechenden RFB versenden. Das könnte als Amtsanmaßung ausgelegt werden.
Dieses Schreiben kam vielleicht aus dem "Hause Primus", jedoch von der Arbeitsvermittlung des Jobcenters, und man wollte Deine Freundin dort sehen. Ich sehe es wie Ophelia, hier kann sanktioniert werden.
@Pharao
"Auslagerung" ist vielleicht ein unglücklich gewählter Begriff. Sollte vielleicht "Außenstelle" heißen.
Nein sie wollten meine Freundin im Primus sehen und nicht im Jobcenter.
In der EGV steht ja auch das sie keine Sanktionen verhängen dürfen.Und die im Jobcenter sagten dies auch.
Ich denke wir kommen hier nicht weiter.
Viele sehen hier nur Jobcenter oder Aussenstelle und das ist es Definitiv nicht.
Dieses Projekt gibt es nur einmal hier in Deutschland und wie der Name schon sagt, ist es nur ein Projekt.Es hat begonnen am 1.Januar 2010 und läuft erst mal nur auf Probe bis Dezember 2011.
Hier noch ein ausschnitt.
file:///C:/Users/Tim%20&%20Anne/Pictures/ARGE%20Saarbr%C3%BCcken%20stellt%20Projekt%20PRIMU S%20vor.htm
Demian32
11.06.2011, 14:55
Hallo Earl,
Sanktion hin oder her. Ich kenne mich da nicht so aus.
Aber wenn man arbeitlos ist, dann hat man auch Pflichten. Und viel Zeit. Warum ist Deine Freundin nicht einfach dort hin?
Nein sie wollten meine Freundin im Primus sehen und nicht im Jobcenter.
In der EGV steht ja auch das sie keine Sanktionen verhängen dürfen.Und die im Jobcenter sagten dies auch.
Ich denke wir kommen hier nicht weiter.
Hi,
das sehe ich allerdings auch wie Step bzw Ophelia, das "die" keine RFB dran hängen würden/dürfen, wenn diese nichtig wäre. Hier hätten alle Alarmgocken leuten müssen bei euch.
Viele sehen hier nur Jobcenter oder Aussenstelle und das ist es Definitiv nicht.
Andererseits ist das Schreiben ansich vom JobCenter ! Und bei Stellenangeboten/Maßnahmen zu denen man sich vorstellen soll/darf/muss ist ja auch oft eine RFB dran.
Somit denke ich schon das die Sanktion erlaubt ist, auch wenn das Schreiben sehr verwirrend seinen kann. Meiner Meinung nach hättest du also hingehen müssen zu dem Termin und wenn du dann während dem Termin gesagt hättest "nö, das ist nix für mich", dann hätte es evtl keine Sanktion gegeben, wenn das dort alles Freiwillig ist.
Verstehst du wie ich das meine ? Probiere einen Widerspruch, aber mach dir nicht zuviel Hoffnung.
Earl Wickey
11.06.2011, 17:25
@ Pharao
Ja natürlich weiss ich was du meinst.
so denke ich auch die ganze zeit schon.
Und zwar das die zwar keine verhängen dürfen.Aber zu einem Termin man trotzdem gehen muss und dort dann sagen kann was Sache ist.
Oder halt Rechtzeitig absagen.
Am besten wir rufen mal am Dienstag an und schauen mal was die sagen.
Es kommt ja letztendlich doch noch auf die Person selbst an ob sie nun eine verhängt oder doch nur sagt wir schicken sie wieder zum Jobcenter.
Denn die können, müssen es aber nicht.
Trotzdem vielen dank für die ganzen Antworten.Etwas weiter sind wir ja doch gekommen.
@Earl J. Hickey
Warum wartest Du nicht einfach ab und wenn sanktioniert wird, kannst Du "Primus" ja verklagen wegen Verhängung von Rechtsfolgen, die gar nicht verhängt werden dürfen :-x
Warum wartest Du nicht einfach ab und wenn sanktioniert wird, kannst Du "Primus" ja verklagen wegen Verhängung von Rechtsfolgen, die gar nicht verhängt werden dürfen
Hi Step,
der Brief ansich ist ja vom JobCenter ! Ich denke das ist unstrittig.
Hi Step,
der Brief ansich ist ja vom JobCenter ! Ich denke das ist unstrittig.Ja. Aber der TE meint, er kommt von einem in dem Sinne nicht rechtsfähigen Maßnahmeprojekt.
Earl Wickey
11.06.2011, 21:36
@Earl J. Hickey
Warum wartest Du nicht einfach ab und wenn sanktioniert wird, kannst Du "Primus" ja verklagen wegen Verhängung von Rechtsfolgen, die gar nicht verhängt werden dürfen :-x
Denke sowas in der art werden wir auch tun.
Zumindest dann ein Widerspruch.
Aber danke für die Info
@ Earl J. Hickey,
das ist Käse ! Du kannst nicht die Firma Primus verklagen, weil der Brief nicht von denen kam. Der Brief kam ja eindeutig vom JC.
Natürlich kannst du einen Widerspruch versuchen, aber wie schon gesagt, mach dir nicht zu viel Hoffnung. Ich bin weiter der Meinung, das du den Termin dort hättest wahrnehmen müssen und wenn du dann dort kein Interesse gehabt hättest, dann wäre auch keine Sperre eingetreten, da die Teilnahme dort ja anscheinend freiwillig ist.
Das JC kann auch in anderweitige Räumlichkeiten einladen, z. B. zu einem Bildungsträger oder in die Räume einer Zeitarbeitsfirma. Immer dann, wenn vom JC eingeladen wurde und dann auch eine Person vom JC dabei ist, handelt es sich um einen Meldetermin nach § 309 SGB III. Und das Nichterscheinen ist dann sanktionsbewehrt!
Von daher kann man sich streiten, wie man will: Es gibt eine Einladung mit RFB und wenn man da nicht erscheint, dann gibt es eine Sanktion. Denn man wurde darüber belehrt, was passiert, wenn man nicht kommt.
Helga
Earl Wickey
14.06.2011, 10:17
Hallo Gemeinde,
wollte euch nur mitteilen.
Das wir heute bei dem Primus angerufen haben und Sie keine Sanktion verhängen.
1. Weil sie es nicht dürfen (Wie auch schon erwähnt)
2. Das sie es nur wieder abgegeben dürfen in die Regelvermittlung.
3. Mit der Rechtsfolge einem nur Angst machen wollten um einem die Augen zu öffnen.
Ich hoffe wir können jetzt dem nächsten wo auch fragen über solch ein Projekt hat, weiter helfen.
Vielen dank für eure Hilfe.:)
3. Mit der Rechtsfolge einem nur Angst machen wollten um einem die Augen zu öffnen.Interessant! Das wäre dann aber sozialrechtlich höchst bedenklich.
3. Mit der Rechtsfolge einem nur Angst machen wollten um einem die Augen zu öffnen.
Das sehe ich aber auch sehr kritisch und frage mich ob sowas überhaupt erlaubt wäre .....
Was ich allerdings immer noch nicht Verstehe, der eigentliche Brief kam doch vom JobCenter und da war doch die RFB drauf zu diesem Termin. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das das Amt eine RFB nur drauf schreibt um dem Kunden die Augen zu öffnen !
Jetzt musst du halt mal abwarten ob ein Sanktionsbescheid kommt oder nicht. Nach deinen Angaben dürfe ja keiner kommen. Aber wie schon gesagt, kann mir nicht vorstellen das das Amt einer RFB nur zum Spaß drauf druckt.
Earl Wickey
14.06.2011, 16:03
Das sehe ich aber auch sehr kritisch und frage mich ob sowas überhaupt erlaubt wäre .....
Was ich allerdings immer noch nicht Verstehe, der eigentliche Brief kam doch vom JobCenter und da war doch die RFB drauf zu diesem Termin. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das das Amt eine RFB nur drauf schreibt um dem Kunden die Augen zu öffnen !
Jetzt musst du halt mal abwarten ob ein Sanktionsbescheid kommt oder nicht. Nach deinen Angaben dürfe ja keiner kommen. Aber wie schon gesagt, kann mir nicht vorstellen das das Amt einer RFB nur zum Spaß drauf druckt.
Ich habe in meinen anderen Beiträgen schon des öfteren erwähnt, das es Primus kein Jobcenter ist, sondern nur eine Hilfestellung für Kranke, Langzeitarbeitslose etc.
Die Arbeiten nur für das Jobcenter und deshalb verwenden die auch die Vorgedruckten Schreiben.
Die machen es vielleicht um einem Angst zu machen.Damit man ja auch kommt.
Jedenfalls ist PRIMUS kein JOBCENTER und die dürfen auch nicht das anwenden wie das eigentliche Jobcenter.
Und es ist auch keine Nebenstelle.Sondern nur eine Anlaufstelle für Leute die das gerne in Anspruch nehmen würden.
Die machen es vielleicht um einem Angst zu machen.Damit man ja auch kommt.Das könnte aber auch den Straftatbestand der Nötigung erfüllen.
Es ist jetzt Deine Chance, dagegen vorzugehen, damit einem solchen Treiben ein Ende gesetzt wird.
Jedenfalls ist PRIMUS kein JOBCENTER und die dürfen auch nicht das anwenden wie das eigentliche Jobcenter.Genau. Sie dürfen dann aber auch nicht nach außen auftreten, als wären sie das Jobcenter und schon gar nicht darf mit Rechtsfolgen gedroht werden, die gar nicht verhängt werden dürfen.
Das wäre dasselbe, wenn Du Dir eine Polizeiuniform anziehst, Dich als Polizist ausgibts und Personen/Autofahrer oder sonst wen belästigst. Was glaubst Du, passiert mit Dir dann ? Richtig, Du wirst rechtlich belangt werden. Und ein "Primus" soll sich als jemand ausgeben dürfen, was er gar nicht ist ?
Ich habe in meinen anderen Beiträgen schon des öfteren erwähnt, das es Primus kein Jobcenter ist, sondern nur ....
Jaja, das ist auch Unstrittig, aber der eigentliche Brief kommt doch vom JobCenter ! Schau doch mal die Postanschrift !
Und was mir auch gerade noch aufgefallen ist:
Im Brief (meiner Meinung nach vom JC verschickt) steht die Adresse wo du dich melden solltest Saarbrücker Str 29. Primus ist aber laut Internet in der Saarbrücker Str. 255 !!! :confused:
Earl Wickey
14.06.2011, 18:51
Und was mir auch gerade noch aufgefallen ist:
Im Brief (meiner Meinung nach vom JC verschickt) steht die Adresse wo du dich melden solltest Saarbrücker Str 29. Primus ist aber laut Internet in der Saarbrücker Str. 255 !!! :confused:
Ne das stimmt schon.Die Hausnummer ist schon richtig.
Nee der Brief kam nicht von Jocenter sondern vom Primus.
Die nutzen nur die Briefe vom Jobcenter.
Ist ja auch egal, wir sind nur froh das es keine Sanktionen gibt.Und das war uns wichtig
@Pharao
Ich glaube, hier schreiben wir uns die Finger wund. Er wird es sowiso nicht verstehen, was da falsch läuft und das nur er da jetzt reagieren kann, damit die Nachwelt nicht auch so genötigt wird.
Na warten wir es mal ab. In ein paar Wochen wird hier wieder geschrieben, weil es doch eine Sanktion geben soll und wie man die wieder los wird :engel:
Da wäre er nicht der Erste :seufz:
Earl Wickey
14.06.2011, 22:06
@Pharao
Ich glaube, hier schreiben wir uns die Finger wund. Er wird es sowiso nicht verstehen, was da falsch läuft und das nur er da jetzt reagieren kann, damit die Nachwelt nicht auch so genötigt wird.
Na warten wir es mal ab. In ein paar Wochen wird hier wieder geschrieben, weil es doch eine Sanktion geben soll und wie man die wieder los wird :engel:
Da wäre er nicht der Erste :seufz:
Ich verstehe das schon.Nur was soll ich als einzelner dagegen tun.
Andere kümmern sich auch nicht um uns.
Wieso soll ich in ein paar Wochen doch Schreiben das es eine gegeben hat?
Uns wurde heute ja 2 mal gesagt das es keine gibt.
Uns wurde heute ja 2 mal gesagt das es keine gibt.
Hi,
von wem ? JobCenter oder Primus ?
Naja, ist ja nun wirklich auch egal. Wenn es eine Sanktion geben sollte, dann wirst du schon vom JobCenter was hören und kannst dich dazu ja äußern oder ggf noch einen Widerspruch einlegen. Wenn du nichts hören solltest, dann freue dich !
Allerdings kann ich nicht glauben das man eine Rechtsfolgebelehrung in einer Einladung drauf schreibt, nur um den "Kunden" etwas einzuschüchtern ......., aber wir kommen jetzt eh hier nicht mehr weiter. Abwarten !
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