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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : väterlicher Unterhalt beim Wohngeld angerechnet ?


familie321
13.06.2011, 09:12
Hallo,

wir haben Anfang dieses Jahres Wohngeld beantragt. Nach monatelanger Wartezeit kam letzte Woche endlich der Bescheid. Problem ist, dass für meinen Sohn der Unterhalt des Vaters angerechnet wird. Ist das korrekt?? Hier einige Daten zu meinem Sohn:

Schulabschluss: Sommer 2004
Ausbildung (Industriekaufmann): 2005-2008 - erfolgreich abgeschlossen
Studium (Betriebswirtschaftslehre): 2008-2011 (??) läuft noch

Er ist jetzt 26 Jahre alt. Wird im September 27. Einkommen ist außer dem Bezug von BAföG keines vorhanden. Der angerechnete Unterhalt beträgt ca. 200 Euro, ist also bedeutend.

Helga40
13.06.2011, 12:31
Verstehe ich jetzt nicht. Bekommt er denn jetzt Unterhalt oder nur Bafög?

Wenn er Unterhalt bekommt, ist das natürlich anzurechnen. Es dient doch dem Lebensunterhalt und damit auch der Mietzahlung...

Helga

familie321
13.06.2011, 15:11
Der Sohn erhält kein Unterhalt. Das Wohngeldamt rechnet allerdings den Unterhalt des Vaters mit ein. Die Frage ist jetzt, ob wirklich noch eine Unterhaltspflicht besteht und somit der Einbezug in die Berechnung rechtens ist.

Sommerloch
15.06.2011, 11:01
Bei der Wohngeldberechnung ist es unterm Strich egal, ob dein Sohn den Unterhalt, der im zusteht, tatsächlich erhält oder nicht. Wenn festgestellt wurde, dass der Vater Unterhalt zahlen müsste (z. B. könnte sich ein entsprechender Betrag aus dem BAföG-Bescheid ergeben), ist dieser auch als Einkommen zu berücksichtigen.

Unterhaltsansprüche sind nun einmal vorrangig vor Sozialleistungen. Und es liegt an deinem Sohn, diese notfalls einzuklagen.

Viele Grüße

Der Schmu
15.06.2011, 20:30
Ich meine die Unterhaltszahlungen hätten mit der Beendigung der 1sten Ausbildung auslaufen müssen bzw sind nicht mehr anrechenbar.

Bin mir aber nicht sicher.

Sommerloch
15.06.2011, 22:42
Beim Wohngeld ist Unterhalt immer anrechenbar. Egal oder als Verpflichteter oder als freiwilliger Unterhalt.

Ansonsten wie gesagt, wenn "irgendjemand" Unterhaltsansprüche festgestellt hat, muss dein Sohn sie auch geltend machen. Das mit dem Abschluss der 1. Ausbildung ist landläufig herrschende Meinung, ändert aber nichts daran, dass Verwandte in gerader Linie grundsätzlich einander zum Unterhalt verpflichtet sind.

Sommerloch
15.06.2011, 22:44
Ich korrigiere mal meinen zweiten Satz: "Egal ob als pflichtiger oder als freiwilliger Unterhalt."

Doof, dass man hier seine Antworten nicht noch einmal korrigieren kann.

StudentHB
18.06.2011, 02:04
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass der Vater nach einer abgeschlossenen Ausbildung nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Ausnahmen gibt es aber meine ich, wenn die Fortbildung auf der Ausbildung aufbaut. Meinetwegen ein Bachelor in Wiwi und dann der entsprechende Master....

Zum Wohngeld: wenn Zahlungen erfolgen werden diese auch angerechnet...