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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstauszug , Wohnungsgrösse und Höhe der Miete


Jay
10.10.2005, 15:27
Hallo, habe folgende Situation : Ich bin 28 Jahre und habe eine Ausbildung zum It Kaufmann , bin jetzt seit April 05 ALG 2 Empfänger.
Ich wohne noch zu Hause mit meinem Bruder und meiner Mutter zusammen , die aber ende des Jahres in eine kleinere Wohnung ziehen möchte. Ich bin deswegen jetzt auf der suche nach einer Wohnung , die auch vom Amt finanziert wird. Für eine unmöblierte Wohnung wurden mir 170 Kalt + Heiz und Nebenkosten genannt, für eine Möblierte 230 + Nebenkosten. Die Wohnungsgrösse dürfte bis 45 qm sein .
Unter diesen Vorgaben ist es sehr schwierig eine Wohnung hier in Bochum zu finden. Geeignete Wohnungen kosten etwa 60 -70 Euro mehr an Kaltmiete. Beim Amt hat man mir was von einer Bürgschaft oder so erzählt die meine Mutter z.b. geben könnte, dass sie die Differenz der vom Amt gezahlten Kaltmiete übernimmt.
Habt ihr damit Erfahrungen ? Und wie sieht es denn aus wenn z.b. die ohnung 50 qm gross ist also 5 qm mehr hat , aber die Miete im Rahmen einr 40 -45 qm Wohnung ist ?? Kan man das vergessen oder ist da generell was zu machen ?? Für reichlich Infos wäre ich sehr dankbar , gruss jay

StephanK
10.10.2005, 16:16
:welcome: Jay,
ist Dir klar, was genau eine Bürgschaft ist? Eine Bürgschaft ist eine Garantieerklärung, für die Schulden eines anderen aufzukommen, wenn er die Schulden nicht mehr bezahlen kann. Wenn das mit der Bürgschaft wörtlich zu nehmen ist ("oder so"?), dann würde das folgendes bedeuten: Dein Alg II-Träger schlägt Dir vor, von der sowieso verdammt knappen Regelleistung einen Teil für die Miete zu verwenden, und wenn Du das nicht mehr kannst, weil es einfach nicht reicht, soll Deine Mutter für die Miete einspringen. So sollte es nicht laufen!
(Eine ganz andere Frage ist evtl. die, ob ein Vermieter, der Bedenken gegen einen Alg II-Empfänger als Mieter hat, dadurch zum Abschluss eines Mietvertrages zu bewegen wäre, dass die Mutter eine Mietbürgschaft stellt.)
Bochum ist keineswegs die einzige Stadt, in der die "Kosten der Unterkunft" so knapp bemessen werden, dass es nur für die billigsten und schlechtesten Wohnungen reicht. :x
Was Deine Frage zur Überschreitung der Angemessenheits-Grenzen angeht: Der härtere Punkt ist wohl die Wohnungsgröße, härter als die andere Frage mit der m²-Miete. Bei einer 50 m²-Wohnung werden Dir also gnadenlos 10 % der Miete nicht bezahlt (auch wenn die Höhe der m²-Miete angemessen ist), so dass Du diesen Anteil aus dem Regelsatz bezahlen musst. Es ist Deine Entscheidung, was Dich weniger drückt: knapperer Wohnraum oder weniger Geld zum Leben.
Was die in Bochum als angemessen geltende m²-Miete angeht, kann ich mangels Kenntnis der örtlichen Verhältnisse nicht einschätzen, wie (un)realistisch das ist. Die Maßstäbe dafür hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen recht deutlich beschrieben, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=22766) - zur gründlichen Lektüre empfohlen. Es lohnt wahrscheinlich die Mühe, wenn Du Dich mal vor Ort schlau machst (z.B. bei örtlichen Erwerbsloseninitiativen), ob diese € 170 nicht fern der Realität sind. Notfalls musst Du Dich halt wehren... das haben schon viele getan, und oft mit Erfolg.

Jay
11.10.2005, 20:02
Vielen dank für die Antwort , von der Wohnungsgesellschaft hab ich erfahren dass , das Amt wohl etwas mehr durchgehen lässt als die 170 kalt , das erhöht die chancen natürlich .

Für weitere Infos und Tips bin ich sehr dankbar , gruss jay