Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenverdienst bei ALG II ab 1.10.2005?
Hallo,
ich war heute auf dem Arbeitsamt und habe meine Nebenverdienstbescheinigung über 201,- Euro vorgelegt (im Sept. gearbeitet, im Okt. ausgezahlt). Ab 1.10.05 weiß ich, dass man 100,- Euro anrechnungsfrei behalten darf. Nach einer kurzen Rückfrage beim Mitarbeiter, ob das so sei, sagte man mir, dass ich die 100,- Euro nicht behalten darf, da mein Bewilligungsbescheid bis Ende Januar läuft. Diese neue Regelung triftt nur für ALG II-Empfänger zu, die den Bewilligungsbescheid im Oktober erhalten haben! Bei mir geht es jetzt nicht mehr zu ändern! :sad:
Da war ich erstmal von den Socken! Stimmt das nun?
Im SGB II kann ich über eine solche Regelung nichts finden! Die können doch nicht zwischen den ALG II-Empfängern solche Unterschiede machen! Sind wir jetzt schon zweierlei Menschen in Deutschland?
So, nun möchte ich die Experten hören!
Danke!
larsen
Betroffener
11.10.2005, 02:14
:welcome: Larsen,
leider stimmt es so - wir hatten hier im Forum auch schon öfter darauf hingewiesen.
Welch verqueres Hirn sich sowas als Gesetz ausdenkt, ist ein anderes Thema.
Siehe auch hier unter Neuregelung der Freibeträge:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
StephanK
11.10.2005, 09:43
Aus der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs (http://dip.bundestag.de/btd/15/054/1505446.pdf): "Die Regelung stellt sicher, dass der Verwaltung ausreichend Zeit für die erforderlichen Umstellungsarbeiten beim Übergang zur neuen Rechtslage bei der Berücksichtigung von Einkommen eingeräumt wird." Die ursprünglich vorgesehene, etwas andere Regelung wurde in den Ausschussberatungen im Bundestag verändert; in diesem Punkt ist das Gesetz also ein Werk des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit. In dessen Bericht (Bundestags-Drucksache 15/5607 (http://dip.bundestag.de/btd/15/056/1505607.pdf), Seite 5) heisst es: Ein Vertreter des BMWA informierte den Ausschuss darüber, dass die Bundesagentur für Arbeit und der Dienstleister für die technische Umsetzung der Neuregelungen darauf hingewiesen hätten, dass eine entsprechende Programmierung der A2LL-Software nicht vor dem 1. Januar 2006 möglich sei und daher im Hinblick auf das Inkrafttreten zum 1. Oktober 2005 eine Umgehungslösung gefunden werden müsse. Dies werde die ARGEn und die zugelassenen kommunalen Träger mit erheblichen Arbeiten im Leistungsbereich belasten.
Der Ausschuss hat daraus folgenden Schluss gezogen (gleiche Quelle, Seite 6): Anders als bisher vorgesehen soll die Anwendung der neuen Rechtslage nicht davon abhängig gemacht werden, ob der erwerbsfähige Hilfebedürftige im Leistungsbezug steht. Entscheidend soll sein, wann der Bewilligungszeitraum begonnen hat. Damit wird sichergestellt, dass die Anwendung der Neuregelung nicht davon abhängig ist, ob dem Betreffenden die beantragten Leistungen rechtzeitig zu Monatsbeginn oder verspätet bewilligt worden sind. Auf den Tatbestand der „wesentlichen Änderung“ wird verzichtet, um für die ARGEn und die zugelassenen kommunalen Träger zusätzlichen Prüfaufwand zu vermeiden.
Mit anderen Worten: Man wollte den zusätzlichen Aufwand vermeiden, den es bedeutet hätte, Bescheide während des laufenden Bewilligungszeitraums neu zu berechnen. Bei den bekannten Problemen mit der A2LL-Software hätte das vermutlich wirklich zu noch mehr Chaos geführt. Trotzdem ist es natürlich ärgerlich, wenn einem nur deswegen mehr angerechnet wird, weil die Verwaltung es anders "nicht gebacken kriegt".
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