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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Job Kündigen?


diego1971
12.11.2006, 10:13
Ich verstehe nur noch bahnhof.Sorry.
Mein Kopf brennt,
Also mein Problem:

Ich beziehe bis zum 30.11.2006 alg1.
Meine Ehefrau verdiente bis heute 323 Euro netto dazu.
Kinder haben wir auch ,zwei.
Ich bekam den Antrag von der arge zurück und dort wurden ab 01.12.2006 ,1200 Euro im Monat alg2 genehmigt.

Meine Frau und ich wollen aber veg von alg2.

Sie fand eine Vollzeitstelle und verdient ab 01.11.2006
1300 Euro brutto im Monat.
Das hab ich den Arbeitsamt und Arge noch nicht Mittegeteilt da ich meine Frau erst gestern den Vertrag unterschrieb und abgab.

Heute morgen nun bekomme ich Post von der arge .

Sie bieten mir eine Stelle bei einer Zeitarbeit Firma an-dort hatte ich mich schon mal freiwillig beworben,und die boten mir 7 Euro Stundenlohn an,also ca. 1000 Euro brutto monatlich.

Jetzt mein Problem:

Ich weiss nicht wer auf unsere 8 und 12 jährige Töchter aufpassen kann.
Wir haben hier weder verwandte noch bekannte die unsere kurze zur schule abholt und bringt.

Es würde bedeute das beide Kinder von 6 Uhr 30 bis 16 Uhr 30 ohne Aufsicht und völlig auf sich alleine gestellt sind.

Das paradoxe war ja,das meine Frau den 323 Euro Job kündigte um einen vollzeitjob an-nahm ,da ich ja in 12 Monaten 45 absagen bekam und es keine Aussicht gab auf einen Job.

Jetzt wissen wir nicht weiter.
Soll meine Frau den Job kündigen damit ich arbeiten kann?
Dann würde es bedeutet das arge mehr alg2 bezahlen würde.

Soll ich den Jobangebot ablehnen mit der Begründung auf die Kinder ?
Bekommen ich eine sperre?

Soll ich der arge sagen das meine Frau extra den 323 Euro Job gekündigt hatte um einen vollzeit Job annahm,da ich sowieso zu hause war und ich mich um die kinder Kümmern würde??

Die Ägypter
12.11.2006, 11:04
Hallo Diego1971,

der springende Punkt ist, das der Nettoverdienst deiner Frau euren Bedarf nicht deckt... somit bleibt im Prinzip die Angewiesenheit auf ALG II, wenn dein ALG I wegfällt... Denn Kinderzuschlag in Kombination mit Wohngeld greift nur dann, wenn lediglich die Notlage der Kinder abgewendet werden soll...

Wenn ihr einen Antrag auf ALG II gestellt habt mit Wirkung zum 01.12. (Bescheid), dann müsst ihr unverzüglich der ArGe auch nachweisbar mitteilen, das euer Bedarf sich verändert. Der Verdienst deiner Frau wird übrigens nicht vollständig auf ALG II angerechnet, sondern es wird vorweg ein Freibetrag vom Nettogehalt nicht angerechnet, so das ihr höheres ALG II bekommen werdet.

Was die Betreuungssituation angeht - ihr müsst halt nachweisen, das ihr euch um eine Betreuung nachweisbar bemüht habt (Tagesmutter, Nachmittagsunterbringung etc. - ggf. Anträge hier auch bei der ArGe stellen), erst wenn dies alles scheitert, könnte man mindestens was die kleine Tochter angeht, keine Vollzeittätigkeit von dir verlangen, wohl aber einen Teilzeitjob in den Vormittagsstunden....

Wenn ihr mit der ArGe kommuniziert, schreibt alles genau auf, stellt Anträge nachweisbar, entweder schriftlich per Einschreiben/Rückschein oder aber persönlich gegen Empfangsbeleg auf identischer Kopie - gleiches gilt für Änderungsmitteilungen. Wenn irgendwelche Aussagen seitens der Sachbearbeiter gemacht werden, verlangt es in Schriftform.

diego1971
12.11.2006, 11:38
Hallo nefertari1968!
Danke für die Hinweise.
Es gibt in der Schule eine Ganztags Betreung . ich muss morgen fragen ob noch ein platz frei ist und was es Kostet.

Die Ägypter
12.11.2006, 12:01
Hallo nefertari1968!
Danke für die Hinweise.
Es gibt in der Schule eine Ganztags Betreung . ich muss morgen fragen ob noch ein platz frei ist und was es Kostet.

Das was es kostet... kann dann auch gleich bei der ArGe beantragt werden... auch dies in Schriftform (formlos) und nachweisbar (!)

diego1971
12.11.2006, 12:19
Das was es kostet... kann dann auch gleich bei der ArGe beantragt werden... auch dies in Schriftform (formlos) und nachweisbar (!)

Bedeutet das die ARGe die Kosten voll übernimmt?!!