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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haushaltsgemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft


Kleiner Muck
10.11.2006, 21:54
Hallo! Meine Frage Ich als haushaltsvorstand habe jetzt einen Antrag auf Alg II ausgestellt, und zwar für meine Frau, und für meine 19 Jährigen Sohn! Bei uns wohnt noch ein Sohn aus erster Ehe von meiner jtzigen Frau der ist 30 Jahre jung. Der Gibt weder Geld noch naturalien ab an uns, weil er nur knapp 800 € netto verdient, und sein leben auf eigene Füsse gestellt hat, in Form von Essen, Trinken, Leben, halt, und ein paar Schulden, wie wird dieser Junge gerechnet, ist er Haushaltsgemeinschaft, oder Bedarfsgemeinschaft. Wir er uns angerechnet, oder? Ich habe gehört er gehört zur Haushaltsgemeinschaft aber nicht zur Bedarfsg. ist das richtig, das er uns Unterschreiben soll, in einem Brief, das er an uns weder Leistungen noch Naturalien abgiebt! Ich hoffe Ihr könnt wir helfen, mit einer Antwort-Auskunft, damit ich meine Antrag baldigst abgeben kann!

Viele Grüße an euch alle hier im Forum!

Vom Kleiner Muck

Die Ägypter
10.11.2006, 23:42
Hallo,

der Ü25-Stiefsohn gehört zur Haushaltsgemeinschaft - und ja, er kann widerlegen euch in irgendeiner Form zu unterstützen - Ausnahme davon ist die Miete - hier wird in jedem Fall fiktiv von ihm ein Viertel der Gesamtmiete runtergerechnet, so das ihr drei als Rest-BG nur 3/4 der Miete von der ArGe erhaltet. Demzufolge würde ich beim Stiefsohn doch mal vorfühlen, ob er 1/4 der Miete zahlt - denn ihm bleiben mit 800 Euro als Einzelperson im Endeffekt höhere Mittel übrig als euch anderen, zumal ihr ja dann seinen Mietanteil aus dem Regelsatz mittragt.

Die ArGe unterstützt euch, nicht indirekt ihn.

Kleiner Muck
12.11.2006, 10:08
Hallo nefertari1968! Vielen Dank für deine Antwort! Ich habe es verstanden!

Viele Grüße an dich und den Rest hier im Board!

Vom Kleiner Muck

Kleiner Muck
12.11.2006, 13:42
Hallo! Zum Zusatzblatt 7 habe ich folgende Frage!

Auf der vorderen Seite heißt es: Erhält der/die Hilfebedürftige Leistungen, wie z.B. auch Unterkunft oder Verpflegung, von Verwandten/Verschwägerten, die mit ihm/ihr in einer Haushaltsgemeinschaft leben? Wenn man nein ankreuzen würde: So heißt es, sind weitere Angaben entbehrlich und es ist nur noch die Unterschrift erforderlich.

Frage: Wer muß hier dann Unterschreiben? Der in der Haushaltsgemeinschaft mit lebt, und der nichts abgibt oder kann, oder der Haushaltsvorstand also (Der Antragsteller zu Alg II)

Vielen Dank für eine odere mehrere Antworten

Viele Grüße vom Kleiner Muck

efge
12.11.2006, 16:27
Hallo Kleiner Muck,

habe die Beiträge zusammengeführt, da sie eng miteinander zusammenhängen.

Gruß

efge
12.11.2006, 16:39
Hallo Kleiner Muck,

habe doch glatt die Antwort vergessen :oops:

Nachdem ich mir dieses wunderbare Zusatzblatt 7 (auch eine Neuerung ab dem 01.08.06) als PDF-Datei angesehen habe, wirst Du als antragstellender Haushaltsvorstand diese herrliche Stück Papier unterschreiben dürfen/müssen.

Alles Gute & Gruß

Kleiner Muck
12.11.2006, 16:54
Hallo effge! Vielen Dank, für deine Antwort!

Ja, dann weiß ich Bescheid!

Vielen Dank für deine Hilfe!

Kleiner Muck