PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsagentur verweigert Bescheinigung


Bibo1973
11.10.2005, 13:09
Hallo Allerseits!
Zu meiner Situation:
Ich war 2 Jahre befristet beschäftigt, wurde schwanger, der Vertrag lief aus. Habe aber Anspruch auf Übergangsgeld vom Arbeitgeber (öffentlicher Dienst). Da ich nicht arbeiten kann da ich keine Betreuung für meine Tochter(7 Monate alt) habe, bekomme ichj auch kein Arbeitslosengeld. Soweit, sogut. Ich hatte aber fristgerecht mich arbeitslos gemeldet und meine Arbeitsbescheinigung zur Berechnung des Arbeitslosengeldes abgegeben. Weil das Übergangsgeld welches ich vom Ex-Arbeitgeber bekomme sich von der Höhe nach dem fiktiven Arbeitslosengeld rechnet. Die Personalabteilung der Uniklinik hat mehrmals das Arbeitsamt bebeten (schriftlich) meinen fiktiven Anspruch auszurechnen. Es sind 3 Monate vergangen, nichts ist passiert. Ich rufe beim Arbeitsamt an, sie sagen sie bekommen doch kein Geld von uns deshalb gibt es keine Bescheinigung?! Ja, aber ich brauche doch nur die Bescheinigung für den Erhalt des Überganggekdes von der Klinik. Zumal dürfte es doch schnell gehen mit der Berechnung, oder? Es gibt doch zig Arbeitlosengeld-Rechner im Internet? Ich bin echt sauer, was soll das? Ich kann ja wohl schlecht mit meinem Still-Baby da ständig aufkreuzen nur wegen einem Blatt Papier? Ich werde jetzt am Freitag persönlich vorbei gehen, aber an wen kann ich mich wenden? An dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin, damit er sie "zwingt" ihre Arbeit zumachen?
vielen Dank im voraus

StephanK
11.10.2005, 13:24
:welcome: Bibo1973,
ich habe meine Zweifel, ob Du selbst da überhaupt etwas ausrichten kannst, denn das ist eine Sache zwischen Deinem Ex-Arbeitgeber und der Arbeitsagentur, die zwar Dich betrifft, an der Du aber nur als "Objekt" beteiligt bist.
Diese (vermutlich tarifvertragliche) Regelung mit dem fiktiven Arbeitslosengeld ist ja schön und gut, aber es ist dann einfach Sache des Arbeitgebers, wie er das ermittelt. Das auszurechnen ist kein Hexenwerk, und ich kann es auch ein gut Stück weit verstehen, wenn die Arbeitsagentur sagt: wir machen nicht den Job der Personalabteilung eines Arbeitgebers.
Deswegen sieht es für mich so aus, dass Du eher dem Ex-Arbeitgeber in den Ohren liegen solltest als der Arbeitsagentur. Wenn der nicht in der Lage, den Anspruch auszurechnen, dann soll er sich selbst mit der Arbeitsagentur auseinandersetzen und nicht diese Aufgabe, die seine Aufgabe ist, auf Dich abwälzen.
Gutes Gelingen!

Bibo1973
11.10.2005, 14:04
Hallo
Danke für Deine Atntwort. Habe die Personalabteilung des Ex-Arbeitgebers angerufen, sie sagte sie dürfen es nicht so ausrechnen, das muss vom AA sein, sie hätten in der Vergangenheit einige solche Fälle da hat das AA auch die fiktiven Berechnungen gestellt. Hab dann das AA angerufen, sie sagte ich wäre gar nicht Arbeitlos gemeldet weil ich ja mein Kind erziehe. Erst wenn ich wieder Arbeitsfähig bin könne der Anspruch errechnet werden. Chaos! Ich werde mich am Freitag dort vorstellen

StephanK
11.10.2005, 14:21
Hab dann das AA angerufen, sie sagte ich wäre gar nicht Arbeitlos gemeldet weil ich ja mein Kind erziehe. Erst wenn ich wieder Arbeitsfähig bin könne der Anspruch errechnet werden.Das ist der Punkt, den ich meinte: Die AA hat momentan keine Veranlassung dazu, das auszurechnen, weil Du keinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hast. Aus ihrer Sicht ist das völlig nachvollziehbar.

Warum Dein Ex-Arbeitgeber behauptet, er dürfe das nicht ausrechnen, verstehe ich nicht und halte das für einfach vorgeschützt. Aber ich denke, Du merkst jetzt selbst, dass diese Sache zwischen Ex-Arbeitgeber und AA ausgetragen werden muss und man Dich da nur als "externe Hilfskraft der Personalabteilung" missbrauchen will. Zieh Dir diesen Schuh nicht an und und mach dem Ex-Arbeitgeber klar, dass er sich selbst darum kümmern muss.