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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerade zusammengezogen - Partner bezieht Überbrückungsgeld


PhoeNixxe
11.10.2005, 13:37
Hallo zusammen!

Ich beschäftige mich zur Zeit mit einer Menge Fragen, die ich hier nacheinander stellen möchte. Zur Nachvollziehbarkeit eine Kurzdarstellung der Situation:

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Ich beziehe Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III

Seit dem 01.10.2005 wohne ich mit meinem Freund zusammen

Mein Freund hat in 06/05 ALG II bezogen
Dann hat er einen Job gefunden
Im 3. Beschäftigungsmonat (09/05) ist er schwer erkrankt, sein Chef hat ihm während der AU gekündigt und den Monat 09/05 nicht bezahlt
Nun ist mein Partner immer noch krankgeschrieben, musste sich aber bei der BA und ARGE wieder arbeitslos melden und nun den ALG II-Antrag abgeben.

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Nun meine Fragen:

Wir sind gerade erst zusammengezogen - gelten wir als Bedarfsgemeinschaft? (Auch wenn wir nicht *finanziell füreinander einstehen*?)

Wenn ja : Inwiefern kann mein Überbrückungsgeld zur Berechnung seiner Ansprüche gewertet werden?

Wenn nein : Wie soll der *Wohnungsanteil* angegeben werden?


Vielen Dank im voraus für helfende Antworten!!!

StephanK
11.10.2005, 14:12
:welcome: PhoeNixxe,
zunächst mal ein anerkennendes Wort für die klare Darstellung und präzise Fragen... :-)

Wir sind gerade erst zusammengezogen - gelten wir als Bedarfsgemeinschaft?Jedenfalls seit Ihr keine, was Euch leider nicht unbedingt davor bewahrt, trotzdem als eine solche angesehen zu werden. Mancherorts stecken die Alg II-Träger zusammenwohnende Menschen gerne umstandslos in diesen Sack namens "eheähnliche Gemeinschaft", ohne überhaupt näher hinzusehen. Mehr zu dieser ganzen Problematik findest Du bei http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22). Notfalls muss man sich dagegen eben wehren. Die Frage nach Deinem Überbrückungsgeld stellt sich deswegen (hoffentlich) nicht.

Wichtig ist, dass bei den Antragsformularen Du nur in dem Formular zu den "Kosten der Unterkunft" aufzutauchen hast, was mich gleich zu Deiner Frage nach dem "Wohnungsanteil" bringt. Das kommt darauf an, wie Ihr das organisiert habt: Wenn jede/r ein eigenes Zimmer hat, gibt er dessen Größe plus die Hälfte der gemeinsam genutzten Räume wie Flur, Bad usw. an, wenn es keine solche Zuordnung gibt, schlicht die Hälfte der Wohnfläche. Dabei sollte man daran denken, dass praktisch überall Obergrenzen gelten, die einem Alg II-Empfänger zugestanden werden (in der Regel 45 m² in Anlehnung an die Regelungen für den sozialen Wohnungsbau). Bei Zweipersonenhaushalten werden aber oft nur ~60 m² für die gesamte Wohnung akzeptiert, unabhängig davon, ob der der/die Mitbewohner/in auch Alg II bezieht oder nicht - darin liegt also einiges Konfliktpotential.
Es gibt in dem Formular kein Ankreuzkästchen "Wohngemeinschaft"; man schreibt das am besten selbst hinein, zusammen mit einer kurzen Erläuterung wie "Kostenteilung nach Kopfzahl" oder so - je nach der tatsächlichen Handhabung.
Gutes Gelingen und ihm gute Besserung!