PhoeNixxe
11.10.2005, 13:37
Hallo zusammen!
Ich beschäftige mich zur Zeit mit einer Menge Fragen, die ich hier nacheinander stellen möchte. Zur Nachvollziehbarkeit eine Kurzdarstellung der Situation:
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Ich beziehe Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III
Seit dem 01.10.2005 wohne ich mit meinem Freund zusammen
Mein Freund hat in 06/05 ALG II bezogen
Dann hat er einen Job gefunden
Im 3. Beschäftigungsmonat (09/05) ist er schwer erkrankt, sein Chef hat ihm während der AU gekündigt und den Monat 09/05 nicht bezahlt
Nun ist mein Partner immer noch krankgeschrieben, musste sich aber bei der BA und ARGE wieder arbeitslos melden und nun den ALG II-Antrag abgeben.
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Nun meine Fragen:
Wir sind gerade erst zusammengezogen - gelten wir als Bedarfsgemeinschaft? (Auch wenn wir nicht *finanziell füreinander einstehen*?)
Wenn ja : Inwiefern kann mein Überbrückungsgeld zur Berechnung seiner Ansprüche gewertet werden?
Wenn nein : Wie soll der *Wohnungsanteil* angegeben werden?
Vielen Dank im voraus für helfende Antworten!!!
Ich beschäftige mich zur Zeit mit einer Menge Fragen, die ich hier nacheinander stellen möchte. Zur Nachvollziehbarkeit eine Kurzdarstellung der Situation:
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Ich beziehe Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III
Seit dem 01.10.2005 wohne ich mit meinem Freund zusammen
Mein Freund hat in 06/05 ALG II bezogen
Dann hat er einen Job gefunden
Im 3. Beschäftigungsmonat (09/05) ist er schwer erkrankt, sein Chef hat ihm während der AU gekündigt und den Monat 09/05 nicht bezahlt
Nun ist mein Partner immer noch krankgeschrieben, musste sich aber bei der BA und ARGE wieder arbeitslos melden und nun den ALG II-Antrag abgeben.
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Nun meine Fragen:
Wir sind gerade erst zusammengezogen - gelten wir als Bedarfsgemeinschaft? (Auch wenn wir nicht *finanziell füreinander einstehen*?)
Wenn ja : Inwiefern kann mein Überbrückungsgeld zur Berechnung seiner Ansprüche gewertet werden?
Wenn nein : Wie soll der *Wohnungsanteil* angegeben werden?
Vielen Dank im voraus für helfende Antworten!!!