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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie oft muss man einen 1€ Job annehmen ?


Sara_H
12.11.2006, 16:28
Hallo,

mich würde mal interessieren wie oft man einen 1€ Job annehmen muss ? Weiß das jemand ?

Ich habe letztes Jahr einen angenommen der ging bis Anfang diesen Jahres, im März hab ich dann freiwillig noch einen angenommen der vor kurzem zuende ging.

Als ich danach auf dem Arbeitsamt war hieß es die würden mir jetzt eine Zeit lang keine 1€ Jobs mehr anbieten & das ich sozusagen allein auf Stellensuche gehen kann.

Letzte Woche hab ich per Post aber wieder eine Einladung zu einem 1€ Job bekommen , muss ich den wirklich annehmen ? 3 1€ Jobs nach einander ?

Eine Bekannte hat mir gesagt ich müsste nicht annehmen da man nur 2 annehmen muss .. stimmt das ???

Die Ägypter
12.11.2006, 19:48
Eine Bekannte hat mir gesagt ich müsste nicht annehmen da man nur 2 annehmen muss .. stimmt das ???


Das wäre mir neu... da ja Fördern und Fordern oder war es nur Fordern im Vordergrund steht... dazu noch die Verpflichtung alles zu tun, um Hilfebedürftigkeit zu verringern oder diese langfristig ganz zu vermeiden - und so dient (fettes Sarkasmusschild hochhalt) jeder EEJ zu einer "tiefgreifenden" Weiterqualifizierung - die wir doch gern beanspruchen, gell? (Ironieschild absenk)

M.E. ist Fakt, dass du einen EEJ solange annehmen musst, solange du keine andere Arbeitsstelle vorzuweisen hast und solange die ArGe solche "Qualifizierungsangebote" in Petto hat...

Ich lasse mich hier aber gern eines Besseren belehren!!!!

efge
12.11.2006, 20:38
(...) im März hab ich dann freiwillig noch einen angenommen der vor kurzem zuende ging.
Hallo Sara,

was heisst hier freiwillig? Hast Du Dich darum selbst bemüht?

Wie auch immer:

Es wird die Meinung vertreten, dass jede/r Bezieher/in von ALG II einen Ein-Euro-Job annehmen müsse. Getreu dem Motto: Als „Gegenleistung“ für den ALG II-Bezug müsse ein Dienst für die Gemeinschaft erbracht werden. § 2 des SGB II weist jedoch nur auf die Verpflichtung der Erwerbslosen hin, sich vorrangig und eigenverantwortlich um die Beendigung seiner Erwerbslosigkeit zu bemühen. Und dort ist nicht von „angeordneten“ sondern von „angebotenen“ Arbeitsgelegenheiten die Rede. Die gesetzliche Grundlage der Ein-Euro-Jobs ist in § 16 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) beschrieben.

Die wichtigsten Voraussetzungen für Ein-Euro-Jobs sind u.a.:
- Öffentliches Interesse
- Zusätzlichkeit
- Nachrangigkeit gegenüber anderen Leistungen zur Eingliederung

Mit einem Ein-Euro-Job wird kein Arbeitsverhältnis begründet, sonder lediglich ein sog. Sozialrechtsverhältnis (Die gravierenden Unterschiede zu einem Arbeitsverhältnis können hier (http://dietercoler.piranho.de/index_vnavbar_arbeits_sozialverhaltnisse.html) nachgelesen werden.)

Für diese Beschäftigungen sind nicht nur tarifliche Regelungen sondern auch Arbeitnehmerrechte außer Kraft gesetzt, obwohl die Ein-Euro-Jobber in den meisten Fällen Tätigkeiten ausführen, die typischerweise von Beschäftigten im ersten Arbeitsmarkt erledigt werden.
Ein-Euro-Jobbern wird kein Arbeitsentgelt bezahlt, sondern die dienstverpflichteten Erwerbslosen erhalten neben ihren Bezügen von ALG II eine Aufwandsentschädigung von maximal 2 Euro pro Arbeitsstunde.
Dies ist m.E. Lohndumping und Entrechtung von Erwerbslosen.

Auch darf keineswegs verdrängt werden, dass sich rund um die Ein-Euro-Jobs ein lukratives Geschäft entwickelt hat.
Beispiel Saarbrücken, hier zahlt die Arbeitsverwaltung monatlich rund 150 Euro an private Vermittler. In Hamburg kassieren private Träger pro Ein-Euro-Job im Schnitt 440 Euro im Monat. Bundesweit flossen im vergangenen Jahr rund 550 Millionen Euro für solche Pauschalen.
Hier nachzulesen: Wer verdient an den Ein-Euro-Jobs? (http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=1235832/m0wq2r/index.html)

Zudem vernichten Ein-Euro-Jobs langfristig Arbeitsplätze regulär BeschäftigterSo sind auch in der Privatwirtschaft Arbeitsplätze durch die neue Gratis-Konkurrenz bedroht. Ingeborg Böhme hat als Geschäftsführerin der Kreishandwerkschaft Halle-Saalkreis die Möglichkeit, Einspruch gegen Ein-Euro-Jobs zu erheben, wenn sie zur Konkurrenz für Handwerksbetriebe werden. Kürzlich hat sie zum Beispiel eine ABM-Stelle bei der Kirche abgelehnt. Die Produktion von Kirchenmöbeln schien ihr doch eher ein Fall für den Markt zu sein. Im Handwerk ist dieser Auftrag dennoch nicht gelandet. Eine Jugendwerkstatt machte das Rennen – und ließ die Möbel von Ein-Euro-Jobbern bauen. Wer Ingeborg Böhme fragt, wie man die Verdrängung von Arbeitsplätzen verhindern kann, muss auf die Antwort nicht lange warten. »Weg mit den Ein-Euro-Jobs!«, fordert die Handwerksvertreterin kategorisch.
Hier ist der gesamte Artikel nachzulesen: Die Billigjobs vernichten Abeitsplätze ( http://www.zeit.de/2006/23/Ein-Euro-Jobs-neu_xml?page=all
)

Und: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich wünsche Dir eine gute Entscheidung. :)

Gruss
effge