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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zusätzliche Belege berechtigt ?


harz-kr
11.10.2005, 15:15
ich bin harz 4 empfänger.
Meine Frau hat ein wegen Kindererziehung ruhendes Gewerbe.
Jetz bei Leistungsverlängerung verlangt die Behörde den letzten Einkommensbescheid. Soweit o,k,
aber, die wollen noch eine nie gemachte Bilanz(Kleingewerbe, Bilanz erstellen kostet mehr als der Umsatz)
jetzt eine Gewinn+Verlustrechnung
und !!!
mit allen Anlagen und dazugehörenden Belegen
dürfen die das ?
ich kann doch kein Aktenordner voller Belege kopieren - und zudem hat das Finanzamt ja schon alles geprüft.

StephanK
11.10.2005, 16:06
:welcome: harz-kr
Schau Dir bitte mal in die behörden-internen Durchführungshinweise zu § 10 SGB II (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-11-20050816.pdf) an auf Seite 10/11 bei "Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" und weise Deinen Alg II-Träger darauf hin, dass er hier ganz offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen schießen will. Ich kenne mich mit selbständig Gewerbetreibenden nicht gut aus, aber falls sie das derzeitige Ruhen des Gewerbes irgendwie amtlich dokumentieren kann, wäre es sicherlich nützlich, es belegen zu können. Dann sollte hoffentlich auch Ruhe sein.

harz-kr
11.10.2005, 17:20
danke