Jookel
02.07.2011, 09:29
Hallo,
für die nächsten 6 Monate habe ich eine Arbeitsgelegenheit mit Mehrarbeitsaufwandsentschädigung, Zusatzjob, mit 30 Stunden wöchentlich und 1,00 Euro pro Stunde Verdienst bekommen.
Auf meine Frage bei der Arbeitsvermittlung, ob nach Ablauf der sechs Monate eine Verlängerung möglich sei, sagte dieser "wenn dies nötig ist".
Meine Frage dazu ist: Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Arbeitsgelegenheit mit MAE oder muss ich mich darauf einstellen, jahrelang bis zur Rente mehrere Arbeitsgelegenheiten mit MAE zu machen.
Beim 1-Euro-Job gab es meines Wissens eine Regelung, das nach einer bestimmten Anzahl von Monaten kein 1-Euro-Job mehr zugewiesen werden durfte.
Wie ist bei der Arbeitsgelegenheit mit MAE gemäß § 16 d SGB II die Praxis und wie solllte man sich verhalten, wenn man jahrelang Zusatzjobs absolvieren soll ?
Danke für die Antworten
für die nächsten 6 Monate habe ich eine Arbeitsgelegenheit mit Mehrarbeitsaufwandsentschädigung, Zusatzjob, mit 30 Stunden wöchentlich und 1,00 Euro pro Stunde Verdienst bekommen.
Auf meine Frage bei der Arbeitsvermittlung, ob nach Ablauf der sechs Monate eine Verlängerung möglich sei, sagte dieser "wenn dies nötig ist".
Meine Frage dazu ist: Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Arbeitsgelegenheit mit MAE oder muss ich mich darauf einstellen, jahrelang bis zur Rente mehrere Arbeitsgelegenheiten mit MAE zu machen.
Beim 1-Euro-Job gab es meines Wissens eine Regelung, das nach einer bestimmten Anzahl von Monaten kein 1-Euro-Job mehr zugewiesen werden durfte.
Wie ist bei der Arbeitsgelegenheit mit MAE gemäß § 16 d SGB II die Praxis und wie solllte man sich verhalten, wenn man jahrelang Zusatzjobs absolvieren soll ?
Danke für die Antworten