PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitliche Begrenzung der Arbeitsgelegenheit mit MAE


Jookel
02.07.2011, 09:29
Hallo,

für die nächsten 6 Monate habe ich eine Arbeitsgelegenheit mit Mehrarbeitsaufwandsentschädigung, Zusatzjob, mit 30 Stunden wöchentlich und 1,00 Euro pro Stunde Verdienst bekommen.

Auf meine Frage bei der Arbeitsvermittlung, ob nach Ablauf der sechs Monate eine Verlängerung möglich sei, sagte dieser "wenn dies nötig ist".

Meine Frage dazu ist: Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Arbeitsgelegenheit mit MAE oder muss ich mich darauf einstellen, jahrelang bis zur Rente mehrere Arbeitsgelegenheiten mit MAE zu machen.

Beim 1-Euro-Job gab es meines Wissens eine Regelung, das nach einer bestimmten Anzahl von Monaten kein 1-Euro-Job mehr zugewiesen werden durfte.

Wie ist bei der Arbeitsgelegenheit mit MAE gemäß § 16 d SGB II die Praxis und wie solllte man sich verhalten, wenn man jahrelang Zusatzjobs absolvieren soll ?

Danke für die Antworten

Der Schmu
02.07.2011, 10:07
Hallo Joker,

ich glaube Du brauchst keine Angst haben vor einer Karriere im 1€ Job Bereich.

Die Regierung ist gerade dabei diese Maßnahmen abzubauen.
Ist auch irgendwie verständlich... man kann nicht erwarten das die Menschen für 6€/Std. "normal" arbeiten gehen wenn man beim "1€" Job über 7€/Std verdient.

Anstatt den Verdienst der 6€ Jobs anzuheben, werden die 1€ Jobs abgebaut.

Natürlich wird sich da wieder was neues finden, z.B. Bürgerarbeit.

Jookel
02.07.2011, 11:51
Hallo Joker,


Ist auch irgendwie verständlich... man kann nicht erwarten das die Menschen für 6€/Std. "normal" arbeiten gehen wenn man beim "1€" Job über 7€/Std verdient.




Hallo Schmu, danke für die Antwort.
Wieso ist der Verdienst beim 1€-Job 7€/std. und nicht 1€/std.? Habe ich da etwas nicht mitbekommen oder ist das ein Tippfehler.


Grüsse
Joker

Helga40
02.07.2011, 18:38
Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Arbeitsgelegenheit mit MAE oder muss ich mich darauf einstellen, jahrelang bis zur Rente mehrere Arbeitsgelegenheiten mit MAE zu machen.

Beim 1-Euro-Job gab es meines Wissens eine Regelung, das nach einer bestimmten Anzahl von Monaten kein 1-Euro-Job mehr zugewiesen werden durfte.

:shock::shock::shock: Eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) ist ein "1-Euro-Job". Das ist nämlich nur die umgangssprachliche Bezeichnung dafür.

Helga

Der Schmu
03.07.2011, 10:01
Hallo Joker,

Du darfst natürlich nicht nur die MAE von 1€ sehen.

Ein 1€ Jobber bekommt ja auch
KdU = ca 400€
ALG2 = 354€
Fahrgeld = ca 60€
MAE = ca 100€

Summasumarum = ca. 900€ geteilt durch 100 bis 120 Std/Monat entsprechen ca. 7 - 9€ Std. NETTO je nach geleisteten Monatsstunden.

Der fest angestellte Vorarbeiter der gemeinnützigen Gesellschaft schafft gerade mal 6,30€ NETTO und schafft den kleinen bisschen höheren Lohn nur durch mehr Arbeitsstunden.

Selbst wenn ich hier und da weniger für den 1€ Jober berechne, steht der besser da als der Vorarbeiter der ihn "führen" soll.

Anstatt dem Vorarbeiter mehr Lohn zu geben, wird halt einfach der 1€ Job abgeschafft.