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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Sperrfrist von 12 Wochen obwohl gekündigt


Berggie
05.07.2011, 15:12
Guten Tag, an alle,
ich bin neu hier in dem Forum und es beunruhigt mich, was ich dort z. T. lese. Zu meinem Sachverhalt:
Ich habe am 01.06.2011 in einer Personalberatung (Executive Search) als Management Assistentin begonnen. Mein Chef war nicht da, hat mir aber jemand zur Einarbeitung (3,0 Std.) zur Verfügung gestellt. Er kam dann einige Tage später und hat sich 1,5 Std. Zeit genommen, um mir vollkommen fremde Aufgaben zu übertragen. Habe ich aber dennoch gemacht, weil irgendwie findet man schon rein. Dennoch war ich enttäuscht über das, was ich vorfand und das, was man mir im Vorstellungsgespräch erzählt hat. Dennoch war ich guten Willens jeden Tag um 07:00 h im Büro und habe bis 18:00 h gearbeitet. Am 15.06. hat mein Chef mir mitgeteilt, dass er erfahren habe, dass ich noch weitere Bewerbungen offen habe bzw. mich bewerbe, wovon auch seine Mitarbeiter Kenntnis erlangt haben. Er meinte, er wisse nicht, ob das Team das aushalten würde. Er überlege sich, ob er mir kündigen würde. Ich habe dann an diesem Tag meine Arbeit ganz normal forgesetzt und bin abends nach Hause. Am nächsten Morgen bin ich wieder zur Arbeit und habe meine Tätigkeit fortgesetzt. Gegen 09:00 h rief der Prokurist an und teilte mir mit, dass mein Chef ihn habe wissen lassen, dass er mir in der Probezeit fristgerecht kündigen soll, ich aber mit sofortiger Wirkung von meiner Tätigkeit freigestellt sei. Die Kündigung erfolgte schriftlich, Frist wahrend innerhalb der 14 Tage zum 30.06.2011. Die Firma hat mir mein Gehalt für einen Monat überwiesen. Das war es.
Und jetzt sperrt mich das Arbeitsamt bis zum 22.09.2011. Obwohl ich mir schon wieder eine neue Tätigkeit gesucht habe und am 1.09.2011 mit meinem neuen Job beginne. Ich will ja niemand zur Last fallen. Aber ich habe jetzt doch ein Problem. Ich finde vielleicht eine Interimstätigkeit für die Zwischenzeit in meinem Bereich.
Das Arbeitsamt hat mich gebeten, dem letzten Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung wieder zurück zu senden, da er unter Pkt. 3 nichts angekreuzt hat (Vertragsbruch, Kündigunsschutzklage, etc.). Der letzte AG hat angekreuzt: AG hat gekündigt, schriftlich.

Ist es ein Vertragsbruch, wenn man neben seiner Tätigkeit noch weitere offene Bewerbungen hat? Das ist doch Irrsinn. Auch, wenn die anderen Mitarbeiter davon Kenntnis erhalten haben.

Was ist, wenn der letzte AG nun "Vertragsbruch" ankreuzt? Soll ich dann trotzdem Widerspruch einlegen.

Wer weiß Rat? Danke

bydgo
05.07.2011, 15:55
Hallo Berglena,

was steht im Bescheid von der Agentur für Arbeit als Begründung für die Sperrfrist? Ist es ein vorläufiger oder endgültiger Bescheid?

Gruß

Berggie
05.07.2011, 15:57
Hallo,

es steht drin: vorläufiger Bescheid. Ich habe dann prompt angerufen, aber man konnte mir anhand der "Akte" keine Auskunft geben. Ich soll die Arbeitsbescheinigung des letzten AG zurücksenden, damit er die nicht beantworteten Fragen ausfüllt.

Berglena

bydgo
05.07.2011, 16:38
Hallo Berglena,

weller Paragraf steht als Begründung für die Sperrzeit?

Gruß

Berggie
05.07.2011, 17:42
Hallo,

danke für die Frage. Es ist kein Paragraph angegeben. Nur vorläufiger Bescheid.

Gruss

Berglena

Seebarsch
05.07.2011, 17:46
Alles Mumpitz und nicht zulässig.
Hier hat der Arbeitgeber angegeben, dass er gekündigt habe, hat aber in der Arbeitsbescheingung nicht angekreuzt, ob es sich wegen eines vertragswidriges Verhaltens handelt.
Das hast nicht du selbst zu klären, sondern die Arbeitsagentur.
Dafür reicht ein Anruf des Sachbearbeiters!
:wut:

Berggie
05.07.2011, 18:00
Hallo Seebarsch,
das sehe ich genauso. Der Kündigungsgrund seitens des AG wurde mir ja nur mit der "schwammigen" Aussage angedeutet, dass das Team das (also, dass man rausgekriegt hat, dass ich noch andere Bewerbungen offen habe), das nicht aushalte.
Vertragswidrig??? In welchem Arbeitsvertrag steht denn drin, dass man sich nicht nach einer neuen Arbeitsstelle umsehen darf (insbesondere, wenn man das Gefühl hat, dass der neue Arbeitsplatz eine Fehlentscheidung war)?

Merci für die Antwort.

Berglena

Seebarsch
05.07.2011, 20:20
Nö,
das werfe ich dir ja garnicht vor.
Nur muss der Arbeitgeber angeben, ob für die Kündigung ein vertragswidriges Handeln ursächlich war, dass eventuell eine Sperrzeit gerechtfertigen würde.
Sagt der Arbeitgeber "nein kein vertragswidriges Verhalten" ist die Kugelm gerollt.
Nur muss er dazu eine Aussage treffen!
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