DerAlexander
11.10.2005, 20:52
Ich erhalte zu Zeit Harz 4.
Ich habe die Möglichkeit ein Projekt von einer Firma in Luxemburg zu übernehmen.
Pauschal hat die Firma mir 1800 € dafür angeboten.
Die Arbeitszeit ist mit ca. 173 Stunden angesetzt. Also ca. 1 Monat Arbeit.
Die Arbeit streckt sich aber über 2 Monate.
Die Firma hat es mit überlassen ob ich das Geld in einmal 1800 € oder zweimal je 900 € erhalte.
Ist es möglich das ich die 2 Monate das als Nebenbeschäftigung mache. Mir ist klar das das Geld komplett angerechnet wird. Bin ich in der Zeit noch über das Arbeitsamt versichert oder muss ich mich dann selber darum kümmern? Oder muss das dann auch die Firma übernehmen.
Oder wie ist das wenn ich von dem Geld mir als Arbeitsgerät für diesen Projekt einen Laptop und Software kaufe. Kann ich das Geld dann vom verdienst abziehen ? Das ich zb. 1500 € Kosten habe und am ende 300 € übrig bleiben und ich diese dann in 2 mal 150 € aufteile. Ist das Möglich.
Alexander
StephanK
12.10.2005, 08:39
:welcome: Alexander
Bin ich in der Zeit noch über das Arbeitsamt versichert oder muss ich mich dann selber darum kümmern? Oder muss das dann auch die Firma übernehmen.Ich denke, das hängt von mehreren Dingen ab:
(1) Davon, ob der Vertrag über "das Projekt" ein Arbeits- oder ein Werkvertrag ist. Falls "Werkvertrag" Dir nix sagt: Das ist die Sorte Vertrag, den Du z.B. für eine Autoreparatur mit einer Autowerkstatt abschließt. Dadurch wirst Du ja nicht Arbeitgeber des einzelnen Kfz-Mechanikers, und die Autowerkstatt schuldet Dir als Auftraggeber nicht soundsoviele Arbeitsstunden, sondern nur einen bestimmten Erfolg, nämlich dass die Karre dann wieder tiptop ist.
Projektverträge sind oft Werkverträge, aber zwingend ist das nicht. Es könnte auch ein befristeter Arbeitsvertrag sein. Ohne Kenntnis des Vertrages ist das schwer einzuschätzen. Je selbständiger Du arbeitest, desto mehr spricht für einen Werkvertrag, je mehr Du in die Organisation des Arbeitgebers einbezogen bist, desto mehr geht es in Richtung Arbeitsvertrag. Diese Frage solltest Du zuerst klären; wenn es schon einen Vertragsentwurf gibt, kannst Du ihn auch der Arbeitsagentur vorlegen und fragen.
Wenn es ein Arbeitsvertrag ist, fragt sich dann weiter, ob Du in Deutschland oder Luxemburg arbeiten sollst. Im zweiten Fall gilt luxemburgisches Recht und die Europäische Verordnung über Wanderarbeitnehmer, die dann auch die Frage der Sozialversicherungspflicht regelt. Das wäre alles noch zu klären.
Ich gehe aber mal eher von einem Werkvertrag aus.
(2) Werkvertrag hieße, dass Du eine selbständige Tätigkeit ausübst und Dich prinzipiell selbst um Deine Versicherung kümmern musst - es sei denn, Dein Alg II wird noch weitergezahlt. Alg II wird weitergezahlt, wenn (a) Du weiterhin mindestens drei Stunden täglich (zusätzlich) arbeiten könntest und (b) Du nicht so viel verdienst, dass Deine Bedürftigkeit entfällt. Zweifellos wärest Du nicht mehr bedürftig, wenn das ganze Geld auf einen Batzen gezahlt würde, also solltest Du in jedem Fall die 2 x 900-Variante wählen. Dann wird's ein Rechenexempel, ob das anzurechnende Einkommen so hoch ist, dass auch dann Deine Bedürftigkeit entfällt oder nicht. Wie die Einkommensanrechnung funktioniert, kannst Du bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#16) nachlesen, wobei dann nichts für gesetzliche Pflichtversicherungen abzuziehen wäre, weil Du als Selbständiger ja nicht versicherungspflichtig wärest, dafür aber die realen Kosten einer freiwilligen (Kranken-)Versicherung.
Kosten für Arbeitsgerät sind Werbungskosten, die von Deinem Arbeitslohn bzw. (bei Werkvertrag) Gewinn abziehen kannst; ich weiss allerdings nicht, ob bzgl. PC in voller Höhe auf einen Batzen oder ob es dafür Abschreibungsfristen gibt (das ist eine steuerliche Frage).
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