Damul
13.11.2006, 05:17
Guten Morgen zusammen,
mich und meine Freundin beschäftigen viele sachen und seid sie schwanger ist nochmehr... Wir leben getrennt beide bei unseren Eltern sind beide 24 jahre jung und würden jetzt gerne auf grund der umstellung unseres lebens in eine gemeinsame wohnung ziehen. Ich bin derzeit arbeitssuchend und habe keinerlei anspruch auf ALG II laut meiner Arge da mein ALG I aufgebraucht ist und meine Eltern zuviel verdienen zudem noch eigentum hätten, meine freundin studiert im 5ten Semester Jura. Meine Eltern sehen es nun nicht mehr ein weiterhin für mich aufzukommen ich soll endlich auf eigenen beinen stehen. sie haben mir damals ja schon eine Ausbildung finanziert ( bin gelernter Chemikant ) und ich war ja auch schon mal ausgezogen nach der Lehre musste dann aber wieder zurück zu meinen eltern ziehen als ich arbeitslos wurde.
Was können wir denn machen um in eine eigene Wohnung zu finden? Und wie groß darf die sein?
Klar ich sollte besser arbeiten gehen aber selbst als packetzusteller oder ähnliches bewerbe ich mich inzwischen damit ich nen job finde aber hier in Köln is es recht tot würd ich mal sagen. Meine Arge gibt mir nicht mal auskünfte ich soll vorbei kommen zu nem Beratungsgesprach dann sitz ich dort 2std und warte das ich dran komme und werde nach 5min nachhause geschickt da sie mir keine auskunft geben können oder wollen....
Meine Freundin legte mir nahe wir könnten ja heiraten was wir sowieso nächstes jahr vorhatten aber in wiefern ändert sich dort die lage sind meine eltern dann immernoch verpflichtet für mich aufzukommen oder kann ich nach der Heirat sofort mit meiner freundin zusammen ziehen? Wie sieht es aus mit der Regelleistungen da sie Studentin ist.
Noch so ein Ding... Bei der Profamilia wurde uns gesagt das der Staat eine Erstaustattung zahlt auch bei studenten dies wurde von der Arge auch geblockt. Das Studenten keinen Anspruch auf ALG II ist mir klar ( ausnahmen gibt es sicherlich aber selten )
So viele fragen und ich werde einfach nicht schlau ich habe schon mehrere Foren durchforstet und bin nicht fündig geworden.
Vielleicht kann mir hier ja jemand eine Auskunft geben, Ich freue mich über jede antwort.
lg
sorry für die rechtschreib und grammatikfehler es ist einfach zufrüh :)
mich und meine Freundin beschäftigen viele sachen und seid sie schwanger ist nochmehr... Wir leben getrennt beide bei unseren Eltern sind beide 24 jahre jung und würden jetzt gerne auf grund der umstellung unseres lebens in eine gemeinsame wohnung ziehen. Ich bin derzeit arbeitssuchend und habe keinerlei anspruch auf ALG II laut meiner Arge da mein ALG I aufgebraucht ist und meine Eltern zuviel verdienen zudem noch eigentum hätten, meine freundin studiert im 5ten Semester Jura. Meine Eltern sehen es nun nicht mehr ein weiterhin für mich aufzukommen ich soll endlich auf eigenen beinen stehen. sie haben mir damals ja schon eine Ausbildung finanziert ( bin gelernter Chemikant ) und ich war ja auch schon mal ausgezogen nach der Lehre musste dann aber wieder zurück zu meinen eltern ziehen als ich arbeitslos wurde.
Was können wir denn machen um in eine eigene Wohnung zu finden? Und wie groß darf die sein?
Klar ich sollte besser arbeiten gehen aber selbst als packetzusteller oder ähnliches bewerbe ich mich inzwischen damit ich nen job finde aber hier in Köln is es recht tot würd ich mal sagen. Meine Arge gibt mir nicht mal auskünfte ich soll vorbei kommen zu nem Beratungsgesprach dann sitz ich dort 2std und warte das ich dran komme und werde nach 5min nachhause geschickt da sie mir keine auskunft geben können oder wollen....
Meine Freundin legte mir nahe wir könnten ja heiraten was wir sowieso nächstes jahr vorhatten aber in wiefern ändert sich dort die lage sind meine eltern dann immernoch verpflichtet für mich aufzukommen oder kann ich nach der Heirat sofort mit meiner freundin zusammen ziehen? Wie sieht es aus mit der Regelleistungen da sie Studentin ist.
Noch so ein Ding... Bei der Profamilia wurde uns gesagt das der Staat eine Erstaustattung zahlt auch bei studenten dies wurde von der Arge auch geblockt. Das Studenten keinen Anspruch auf ALG II ist mir klar ( ausnahmen gibt es sicherlich aber selten )
So viele fragen und ich werde einfach nicht schlau ich habe schon mehrere Foren durchforstet und bin nicht fündig geworden.
Vielleicht kann mir hier ja jemand eine Auskunft geben, Ich freue mich über jede antwort.
lg
sorry für die rechtschreib und grammatikfehler es ist einfach zufrüh :)