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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umgangsrecht mit Kind: Kosten gehen extra!


StephanK
12.10.2005, 13:41
Gericht: Sozialgericht Duisburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 11.07.05
Aktenzeichen: S 27 AS 233/05 ER

Kernaussage: Die Kosten, die einem Alg II-beziehenden Elternteil für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem anderswo lebenden Kind entstehen, müssen nicht aus der Regelleistung gedeckt werden, weil sie ein atypischer Bedarf sind. Es können jedoch nur die Kosten für das billigste öffentliche Verkehrsmittel und € 4,50 pro Besuchstag und Kind gewährt werden.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=24206&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses