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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschuldung des Darlehns?


dana
10.11.2006, 03:23
hallo, ich wohne mit meinen mann und unseren sohn in einer kleinen 2-zimmerwohnung, als wir in die wohnung gezogen sind war mein mann noch arbeitslos und die genossenschaftsanteile wurde über ein darlehen von der arbeitslosengeldstelle2 übernommen, so nun arbeitet mein mann und verdient 1140euro netto, nun meine frage, wir wollen umziehen da die wohnung wirklich viel zu klein für uns 3 ist, ich habe einen brief von der grundsicherungsstelle erhalten wegen der rückzahlung des darlehns aber dadurch das mein mann so wenig verdient müssen wir nichts zurückzahlen,aber was ist wenn wir eine andere wohnung finden?könnte man das geld von dem darlehn für die andere wohnung(kaution) umschulden?wir haben momantan keine möglichkeit für die kaution zu sparen,es bleibt einfach kein cent übrig und kommen gerade so über die runden,doch ein umzug ist wirklich notwendig, würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen kann!

l.g dana

Die Ägypter
10.11.2006, 15:34
Hallo Dana,

bei dem Nettoverdienst bezieht ihr doch weiterhin aufstockendes ALG II, dann müsst ihr die ArGe ohnehin fragen, ob ihr überhaupt umziehen dürft.

Was die Genossenschaftsanteile angeht - die müssten doch frei werden, wenn ihr nicht innerhalb dieser Wohnungsbaugesellschaft umzieht und davon kann dann auch das Darlehen bei der ArGe zurückgeführt werden.

Eine ggf. neue Kaution ist dann neu zu beantragen wird aber nicht zwingend auch bewilligt, das hängt davon ab, ob diesem Antrag stattgegeben wird und... ob ein Umzug notwendig ist.

dana
10.11.2006, 16:08
hallo erstmal danke für die schnelle antwort,
also wir beziehen keine leistungen von der arbeitslosengeldstelle, ich hatte zwar welches beantragt aufrgrund dem geringen einkommen meines mannes, aber habe eine antwort erhalten das wir keinen anspruch haben da mein mann einkommen hat,jetzt hab ich kindergeldzuschuss beantragt und hoffe das wenigstens das klappt,nun weiß ich aber wirklich nicht wie ich das mit der kaution hinbekommen könnte:(

l.g dana

Die Ägypter
10.11.2006, 16:19
Wie - keinen Anspruch?

311 + 311 + 207 oder 276 + angemessene Miete + Freibetrag auf Erwerbstätigkeit

abzüglich Kindergeld und Nettoeinkommen....

Rechnerisch bleibt da Bedürftigkeit bestehen - und der Kinderzuschlag geht nur dann durch, wenn lediglich die Bedürftigkeit des Kindes abgemildert wird = wenn ihr unter dem rechnerischen Satz liegt, gibt es keinen Kinderzuschlag!

Was steht denn in dem Bescheid?

Die Ägypter
10.11.2006, 16:30
so nun arbeitet mein mann und verdient 1140euro netto


Gehen wir mal von 1.500 Euro brutto aus....

Freibeträge:

100 Euro Grundfreibetrag
140 Euro zusätzlicher Freibetrag (20 % der Differenz zwischen 100 und 800 €)
40 Euro zusätzlicher Freibetrag (10 % der Differenz zischen 800 und 1.500 €)

= 280 Euro Freibetrag....

1.140 Euro Gehalt + Kindergeld = Einkommen: 1.294 Euro


Bedarf:

622 Euro Regelsatz Erwachsene
207 Euro Regelsatz Kind
450 Euro ca. angem. KdU/Miete
280 Euro Freibetrag
1.559 Euro

= erg. ALG II: 265 Euro!

Kinderzuschlag max. 140 Euro - also wird über den Kinderzuschlag nicht nur der Bedarf des Kindes abgedeckt, sondern auch eurer, demzufolge werdet ihr vermutlich wieder an die ArGe verwiesen!

dana
10.11.2006, 18:20
hallo, in den brief steht eigentlich nicht viel mehr als das wir keinen anspruch haben da mein mann einkommen hat,ich denke dann werde ich nochmal zur arbeitsgemeinschaft gehen,das geld könnten wir wirklich gut gebrauchen, vielleicht wurde nur ein rechnerischer fehler gemacht, mein mann verdient brutto 1330euro, durch den nachtzuschlag hat er diesen monat 1140euro bekommen und letzten monat 1120euro, je nachdem wieviel nachtschicht er im monat hatte,ich danke für die hilfreiche info!!!ich werde montag gleich zur arbeitsgemeinschaft gehen:)

l.g dana

dana
13.11.2006, 14:35
hallo nach guter infomation hier im forum bin ich heute mit meinem mann und unseren sohn zur arbeitsgemeinschaft um aufstockendes arbeitslosengeld II zu beantragen und bin nun schon verwundert, dadurch das mein mann arbeitet aber netto gerade mal 1140euro verdient hatte ich schon einmal arbeitslosengeldII beantragt und der wurde abgelehnt mit der begründung das mein mann einkommen hat, na gut denke ich mir der antrag auf aufstockendes arbeitslosengeld II ist ein anderer antrag als der normale antrag, aber was sehe ich das ist genau der gleiche antrag wie ich schon einmal beantragt hatte, ich musste sogar geld an die arge zurückzahlen da sie uns versehntlich noch 15O euro im monat überwiesen haben,nun verstehe ich garnichts mehr, jetzt habe ich angst das genau das gleiche nochmal passiert ich kriege ein bescheid kriege das geld überwiesen und nach 3monaten soll ich das geld wieder zurückzahlen:(!!!!
kann man es sich schriftlich geben lassen das der bescheid von der arge richtig berechnet wurde?einmal mussten wir 580euro überweisen und jetzt bezahlen wir 200euro in 50euro raten ab,obwohl ich mit meinem berater gesprochen hatte und er mir bestätigt hatte das der bescheid in ordnung ist,aber hatte ja leider nichts schriftlich!!!
und wie schaut es eigentlich mit der lebensversicherung von meinem mann aus?die hat einen rückkaufswert von 800euro, das geld wollen wir für den umzug nehmen wenn wir eine wohnung bekommen,kann die arge das geld einziehen?

viele fragen,warte auf viele antworten:)
liebe grüße dana