Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegen Maßnahme wird mir ein Job verwehrt
Scheitan
02.08.2011, 20:43
Hallo zusammen,
da ich neu hier bin (könnte mich beissen weil ich auf dieses Forum noch nicht früher gekommen bin) würde ich gerne kurz meinen (Leidens)Weg schildern. Versuche mich auch nur auf das Nötigste zu beschränken.
Ich bin nun seit ca. 6 Monaten arbeitslos und beziehe ALG I . Nach diversem Ärger mit der 1. Beraterin welche nun glücklicherweise selbst einen Job suchen darf (Andere Geschichte, anderes Forum) habe ich nun eine neue bekommen. Die erste Aktion der "Guten" war, mich in eine Maßnahme zu stecken. 2 Monate soll das ganze gehen und von morgens um 8:00 Uhr bis mittags um 15:45 Uhr. Auch das wäre noch einigermaßen hinnehmbar, auch wenn ich alleine schon wegen den Fahrtkosten von 8,40€ pro Tag wirklich am verzweifeln bin.
Doch nun zum Eigentlichen. Gestern erreichte mich der Anruf eines neuen Chefs bei dem ich mich zunächst als Helfer (Teilzeit) beworben habe. Er sicherte mir auch direkt eine Option zur Übernahme in Vollzeit an, je nachdem wie geschickt ich mich die nächsten Wochen anstellen würde. Und da ich obendrein noch schön flexibel bin (Wochenende, Nachts) - klar, bin arbeitslos und habe ergo wirklich nichts zu tun - würde ich diesen Teilzeitjob MIT OPTION AUF VOLLZEITÜBERNAHME auch liebend gerne annehmen. Bis ich das Telefongespräch mit meiner Beraterin hatte. Die meinte nämlich, dass ich diese Stelle nicht annehmen DARF. Denn wenn ich das tun würde, würde ich die Maßnahme verweigern und automatisch gesperrt bzw. ganz abgemeldet werden würde. Nachdem ich ihr schilderte das mir hier eine echte Chance flöten geht und ich auch lieber für mein Geld arbeite (mir würden ja alles was über 165,- rausgeht eh gestrichen werden) riet diese Person mir doch tatsächlich ich solle mich abmelden und den 400 Euro Job annehmen. Auf meine Frage hin wer dann meine Miete bezahlt und meine Krankenversicherung meinte Sie dann (ZITAT:) "Ja dann sind sie halt die paar Wochen nicht krankenversichert, können ja bei Ihren Freunden unterkommen so lange" o.O ----> Ist klar, meine Freunde nehmen auch liebend gerne mich, meine schwangere Frau sowie einen Hund und 2 Katzen auf. Blöd nur das ich keine Freunde mit leerstehender Wohnung für unser Mobiliar habe... Aber das mit der Krankenversicherung ist echt der Knaller...
Doch auch diese Argumentation lies die "Gute" kalt. Faktum muss ich mich nun 8 Stunden in einem Seminar rumdrücken welches ich durch diese Chance eigentlich nicht bräuchte und bin weiterhin Vollzeitarbeitslos.
Wie seht ihr das, gibt es da Möglichkeiten die ich vielleicht noch nicht kenne das Ganze so zu regeln das ich nicht NUR Nachteile davontrage egal wie ich mich entscheide? :?
Da gibt es keine Möglichkeiten. Entweder, der Chef stellt dich gleich richtig ein oder er lässt es.
Helga
Scheitan
02.08.2011, 21:00
Da gibt es keine Möglichkeiten. Entweder, der Chef stellt dich gleich richtig ein oder er lässt es.
Helga
Oh, Du bist aber nicht zufällig meine Vermittlerin, oder?
Glaube mir, ich denke an meiner Stelle würdest Du nicht so leichtfertig schreiben sondern auch Dein Bestmöglichstes Tun um den Job zu bekommen.
spaceman
02.08.2011, 21:04
Du sollst ja sozialversicherungspflichtig vermittelt werden. Ob später mal eine "Option" besteht ist egal.
Wie gsagt er stellt dich richtig ein oder du er läßt es. Das ist eine alte Hacke und auch gesetzlich völlig i.O was hier abläuft.
Scheitan
02.08.2011, 21:09
Hmm, ich dachte eigentlich es heisst Agentur FÜR Arbeit und nicht gegen...
Wenn du keine rechtlich korrekte Antwort wolltest, sondern eine, die deinen Bauch streichelt und dir nach dem Maule quatscht, dann bist du schlichtweg hier falsch.
Oder hättest vorher schreiben sollen, dass du nur "genehme" Antworten wünschst. Dann hätten wir auf die Beantwortung verzichtet, weil es eine solche Antwort nicht gibt.
Du erhältst eine Versicherungsleistung, dein beabsichtigter Nebenjob spielt nunmal dabei keine Rolle.
Helga
Scheitan
02.08.2011, 21:10
Nachtrag (finde keinen Button zum Editieren)
Dennoch wird mir hier ein reelle und nicht zu verachtende Chance komplett verbaut und ich mache mich auch dem Arbeitgeber gegenüber lächerlich wenn ich ihm morgen sage ich DARF die Arbeit nicht annehmen, er kann die Bewerbungsunterlagen shreddern. DA brauche ich mich dann sicherlich nie mehr bewerben...
Dein Lamentiere hilft dir im Übrigen auch nicht weiter. Das Ziel und die Aufgabe für die AfA ist nunmal die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit. Ein Nebenjob ist unerheblich. Was hindert denn deinen künftigen Chef, dich entsprechend einzustellen? Wie wäre es, wenn er mal nach Lohnkostenzuschuss fragt und dich gleich richtig einstellt?
Helga
Scheitan
02.08.2011, 21:14
Wenn du keine rechtlich korrekte Antwort wolltest, sondern eine, die deinen Bauch streichelt und dir nach dem Maule quatscht, dann bist du schlichtweg hier falsch.
Oder hättest vorher schreiben sollen, dass du nur "genehme" Antworten wünschst. Dann hätten wir auf die Beantwortung verzichtet, weil es eine solche Antwort nicht gibt.
Du erhältst eine Versicherungsleistung, dein beabsichtigter Nebenjob spielt nunmal dabei keine Rolle.
Helga
Danke, nun weiss ich ja woran ich hier bin. Meine usprüngliche Intention hier zu schreiben war sicherlich nicht "um meinen Bauch" gestreichelt zu bekommen sondern für einen Erfahrungsaustausch, vielleicht hat ja jemand schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt mit positivem Ausgehen.
Wenn ich mit meiner Fragestellung jemandem auf den Schlips getreten habe, so tut mir das leid. Falls nicht habe ich keine Ahnung warum Du Dich angegriffen fühlst, bzw. nun einen solchen Kommentar gibst...
Ach so, dein zweiter Beitrag in diesem Thread war also nicht Ausdruck von "So eine rechtlich korrekte Antwort wollte ich nicht hören, ich wollte eine, die meine Meinung bestärkt."?
Das wäre dann aber doch wieder "Bauch gestreichelt", oder nicht?
Ich bin verwirrt.
Was wolltest du jetzt nochmal genau? Eine rechtlich korrekte Auskunft oder dass dir jemand das Blaue vom Himmel vorlügt, Hauptsache, es gefällt?
Helga
Scheitan
02.08.2011, 21:23
Ach so, dein zweiter Beitrag in diesem Thread war also nicht Ausdruck von "So eine rechtlich korrekte Antwort wollte ich nicht hören, ich wollte eine, die meine Meinung bestärkt."?
Das wäre dann aber doch wieder "Bauch gestreichelt", oder nicht?
Ich bin verwirrt.
Was wolltest du jetzt nochmal genau? Eine rechtlich korrekte Auskunft oder dass dir jemand das Blaue vom Himmel vorlügt, Hauptsache, es gefällt?
Helga
Lass gut sein. Ich denke ich habe ganz gut beschrieben das ich einen Erfahrungsaustausch wollte, Ansichten, etc. Du hast Deinen Standpunkt resp. Deine Ansicht klar gestellt. Du sagst Gesetz ist Gesetz und nennst mich durch die Blume einen Heuler. Damit kann ich Leben. Allerdings ist mir dennoch schleierhaft, dass Du aus meinem zweiten Beitrag so etwas herausliest. Denn ich wollte lediglich wissen, ob es da auch eine andere Lösung für gibt. Deines Wissens nach gibt es sie nicht. Also: Lass gut sein.
:welcome: Scheitan,
auch wenn du das nicht gerne hörst, aber was willst du den hier hören oder was erwartest du ?
Ich mein, auch wenn dir die Antwort von Helga nicht passt, aber so is es halt mal :( Hauptaufgabe von dir und vom Amt ist es dich schnellst möglich aus dem Bezug wieder rauszubekommen und eine Maßnahme hat in der Regel vorrang vor einem Nebenjob, genauso wie ein "richtiger" Job vorrang vor einer Maßnahme hat.
Ich meine auch, das es dir nix bringt, wenn ich dir jetzt das schreibe was du gerne hören willst und du dann irgendwann feststellst: Oh, irgendwie läuft das aber alles ganz anders ..... Ich mein, damit ist dir doch auch nicht wirklich geholfen, oder ?
Ich denke ich habe ganz gut beschrieben das ich einen Erfahrungsaustausch wollte, Ansichten, etc.
Ok, wenn`s dir hilft, ich leide mit dir und finde das auch super zum :kotz:, aber ändert an der Sachlage leider garnix.
Verstehst du warum Helga dir nicht den "Bauch streicheln" will ?
Scheitan
03.08.2011, 14:16
Sooo, nun hat sich doch nochmal alles in Wohlgefallen aufgelöst.
Hier die kurze Zusammenfassung falls doch jemandem mal so etwas (oder so ähnlich) wiederfahren sollte:
Ich war heute bei der Maßnahme und habe mir auch direkt die Zuständige Ansprechpartnerin gekrallt. Habe ihr ausführlich meinen Fall geschildert. Nachdem die Ansprechpartnerin dann eine Weile herumüberlegt hat, hat sie mich in die Kaffeeküche gesetzt und meinte nur sie müsse ein paar Telefonate führen. Gesagt getan und 2 Kaffee und 1 1/2 Stunden später wurde ich wieder ins Büro zitiert mit der Bitte doch nach Hause zu gehen und auf den ersehnten Anruf des zukünftigen Arbeitgebers zu warten. Sie hätte wohl mit dem Bereichsleiter der Agentur gesprochen der dies dann auch ohne Weiteres so akzeptiert hat.
Faktum - es ist wohl doch nicht alles nach "Gesetz ist Gesetz" geregelt, und es gab auch hier eine konkrete Möglichkeit mich dagegen zur Wehr zu setzen. Und das ganz OHNE Sanktionen oder sonstigem Nachteil. Man sieht hier also, das Sachbearbeiterinnen die sich hinter irgendwelchen §§ verstecken nicht automatisch im Recht sind.
Tip: Redet mit allen Beteiligten, zur Not auch mit der nächsthöheren Instanz!
spaceman
03.08.2011, 17:14
Das dürfte wohl kaum allgemeingültig sein. Und mich als als Agentur würde es einen Dreck interessieren was so ein Maßnahmeträger von mir will.
Probieren kann man es und es klappt wohl auch, aber die Regel ist das nicht.
stummelbeinchen
03.08.2011, 18:16
Also, auch wenn es sich dem Anschein nach geklärt hat, gebe ich trotzdem noch meinen Senf dazu.
Wenn der Job in Teilzeit 15 Wochenstunden und mehr beträgt, kannst Du natürlich die Maßnahme beenden, weil Du dann abgemeldet wirst. Das Ziel Dich in Beschäftigung zu bringen, wäre dann ja erreicht. Der Verdienst spielt dabei keine Rolle. Reicht dieser nicht aus, wäre ALG2 aufstockend eine Option für Dich.
Wenn der Job mit weniger als 15 Wochenstunden ist, dann reden wir über eine Nebentätigkeit. Im ALG1 darf eine Nebentätigkeit Dich niemals an der Arbeitsuche, Terminen in der Agentur, Eigenbemühungen oder Maßnahmen hindern. Nach der Maßnahme und am Wochenende kannst Du sie natürlich ausüben.
Steht auch alles im Merkblatt 1, was man Dir gegeben hat.
MfG
P.S.: Sofern es Dir aber darum geht eine fundierte und rechtlich begründete Rückmeldung zu bekommen, mit der Du ggf. auch vor Deiner Vermittlerin bestehst, dann bekommst Du das von uns.
Wenn Du aber - wie Helga schon schrieb - nur Argumente im "Kampf gegen die Agentur" hören willst, dann schreib das schon beim ersten Post rein. In den Fällen würde sich der "Rest" zurückhalten.
@Scheitan
Ich kann Dir nur zwei Tips geben: Der eine wäre, Dich in den einschlägigen Jammer- und Heulforen zu registrieren, dort Dein Problem zu posten und darauf hoffen, daß Du die Antwort bekommst, die Du hören willst. Solltest Du dies vorhaben, dann teile das hier bitte vorher mit, denn anderenfalls wäre das ein reglementwidriges Doppelposting.
Tip 2: Benutze doch einfach mal hier die Forensuchfunktion. Meinst Du, Du bist der Erste, der hier so eine Fallkonstellation postet ?
Im Übrigen kann eine Sanktion noch folgen, denn wie ich das so rauslese, ist das alles bisher nur mündlich erfolgt und Du weißt nicht, was telefonisch mit dem Arbeitsamt abgesprochen wurde. Auch wenn Du nach Hause geschickt wurdest, kann es durchaus sein, daß man Dein Verhalten beim Maßnahmeträger als Verweigerung der Maßnahme gedeutet hat und Du zumindest noch dazu gehört wirst, bevor man über eine Sanktion entscheidet!
Ich will Dir da jetzt keine Angst machen. Dies ist ein reiner Erfahrungsbericht. So ist es einem Teilnehmer ergangen, der in meinem Kurs war, als mir damals eine ähnliche Maßnahme aufgedrückt wurde. Meinst Du, der Maßnahmeträger "ärgert" sich mit den Teilnehmern noch rum ? Die Teilnehmer sind gebucht und der Maßnahmeträger bekommt auch sein Geld, wenn ein Kursteilnehmer mit berechtigtem Grund der Maßnahme verwiesen wird.
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