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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unwissend


Shenyu
13.11.2006, 16:39
Hallo zusammen,
wie ihr schon am titel unschwer erkennen könnt bin ich was sozialhilfe und alles was sie umfasst total unwissend da ich mich bisher nicht damit beschäftigt habe /musste. Leider hat sich das nun verändert sodass ich mich nun etwas schlauer machen will.

Zu meiner Situation :
Ich bin 22 Jahre alt, habe wie bisher erwähnt noch keine leistungen vom AA bezogen. Meine Eltern habe sich vor kurzem Scheiden lassen.
Meine mutter ist mit meiner schwester ausgezogen, ich und mein Vater sind in dem Haus in dem wir auf Miete leben geblieben.
Ich habe leider nur einen 400,-€ Job mein Vater arbeitet zwar vollzeit doch leider Steckt er, durch seine frühere Selbstständigkeit, in der Insolvenz ( verfahren ist bereit eingeleitet ).

Nun zu meiner Frage, ist mein Vater bzw ich alg II berechtigt, falls nicht gibt es sonst irgendwelche soziale hilfsmittel die wir in anspruch nehmen können? Das problem ist das Haus ( 800 Euro Kaltmiete ) Das ich und mein vater dennoch gerne weiter beziehen möchten. Mir ist bewusst das die miete überaus hoch ist und eine kleine wohnung wesentlich günstiger wäre, deshalb bitte ich, ohne überheblich zu klingen, diesen ratschlag außen vor zu lassen ;). Wenn wir auf 300-400 euro hilfe aus irgend einer leistung ( thema unwissen ) beziehen könnten wäre das problem gelöst.

Meine absicht ist es auch nicht den Staat in irgend einer Weise abzuzocken ( gott bewahre ) ich bin schon auf der suche nach einem fulltime job, doch derzeit gibt es leider keine Alternative. Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

p.s. Verzeiht mir meine Rechtschreibung.

mfg Norbert

/edit

Falls noch weitere Fragen oder unklarheiten bestehen beantworte ich diese selbstverständlich ausführlich und umgehend

Betroffener
14.11.2006, 17:20
:welcome: Shenyu,

Deine Fragestellung ist schwierig zu beantworten wegen der Scheidung.
Denn üblicherweise bestehen auch nach einer Scheidung gegenseitige Unterhaltsansprüche - insbesondere von den Kindern sowohl gegenüber der Mutter als auch gegenüber dem Vater.

Bevor es eine Chance für ALG II gibt (das wird das Amt mit Sicherheit geklärt haben wollen), müssen die bei der Scheidung getroffenen Modalitäten auf den Tisch.

Aber bestimmt gibt es auch noch weiterführende andere Meinungen.