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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermittlungsvorschlag nicht erhalten - 30% Kürzung


Zachariah
08.08.2011, 11:15
Tachauch.

Viel kann ich nicht sagen. Ich weiß nur, ich hab 4 Vorschläge an einem Tag bekommen, vor 2 Monaten oder so, jetzt bekam ich Post vom AV, einen der Vorschläge hätte ich nicht beworben. Dies hätte der AG mitgeteilt. Dazu dann die Spezifikation des AG und der Stellenanzeige. Hab ich nie gesehen, das Teil.

Was mach ich denn jetzt bitte? Nur weil der AV - wasweißich - vergessen hat, mir das Teil mit reinzupacken, soll ich jetzt für 3 Monate - und dann auch noch während meiner Wohnungssuche - 30% weniger kriegen?

Wie kann er nachweisen, dass er mir das Teil geschickt hat? Auf sinnvolle Vorschläge bewerbe ich mich natürlich grundsätzlich. Da ich aber diese Stelle nie bekommen habe, kann ich dazu gar nix sagen!

Badmax
08.08.2011, 11:56
Aussage gegen Aussage? Wenn du schon mehrmals Bewerbungsbemühungen nachgewiesen hast die alle komplett waren sollte es dir gelingen Glaubwürdig zu sein. Hast du einen Anhörungsbogen erhalten? Sprich mit deinem AV. Sachlich und ruhig. Falls er dir nicht zuhören will oder dir droht gehst du zu seinem Vorgesetztem oder dem Ombudsmann. Kannst natürlich auch Anmerken das du gern gewillt bist dich dort zu bewerben sobald du den Vorschlag erhalten hast.

Badmax

stummelbeinchen
08.08.2011, 20:40
Hi,

ich werd nichts ganz schlau aus Deinem Text. Wenn Du sagst, Du "sollst" eine Sanktion bekommen, heißt das Du hast jetzt die Anhörung vor Dir liegen und sollst Dich dazu äußern oder hast Du den Bescheid vor Dir liegen?

Sofern es sich um die Anhörung handelt, einfach wahrheitsgemäß antworten. "Ich habe diesen Vermittlungsvorschlag nicht erhalten."

Sofern es sich um einen Bescheid handelt geh innerhalb der 4 Wochenfrist in den Widerspruch und schildere dort, dass Du den Vermittlungsvorschlag nicht bekommen hast.

MfG


@Badmax: Bei einer Anhörung ist eine Beschwerde völlig sinnfrei, weil der AV ja noch gar nicht wissen kann, warum sich jemand nicht beworben hat. Deswegen gibts ja eine Anhörung, wo man seine Gründe darlegen kann.
Sofern es sich um einen Bescheid handelt, geht man in den Widerspruch.

spaceman
08.08.2011, 21:56
Eben, zuerst müßte ja das Jobcenter beweisen, das du den Vorschlag erhalten hast.

Sollte es zu einem Bescheid über eine Sperrzeit kommen, hat hier ein Widerspruch sicher gute Chancen.

In der Zukunft werden dann vermutliche derartige Sachen per Einschreiben, was aber nicht wirklcih was zur Sache tut.