Barcelo
13.11.2006, 18:53
Hallo Forum,
gibt es bei Reisekostenerstattungen infolge 'Einladung' durch Optionskommune oder ARGE neue Erkenntnisse?
Letzter Stand - 2005 - gemäß §16 Abs. 1 in Verbindung §45 SGB III war:
- Reisekostenerstattung ist eine Kann-Bestimmung (Je nach Laune)
- Reisekosten unter 6,00 Euro werden nicht erstattet
Müssen nun - November 2006 - Reisekosten prinzipiell erstattet werden?
Wieviel Reisen pro Monat sind normal oder zumutbar?
Gibt es hier Neues? Wer kann weiterhelfen?
gibt es bei Reisekostenerstattungen infolge 'Einladung' durch Optionskommune oder ARGE neue Erkenntnisse?
Letzter Stand - 2005 - gemäß §16 Abs. 1 in Verbindung §45 SGB III war:
- Reisekostenerstattung ist eine Kann-Bestimmung (Je nach Laune)
- Reisekosten unter 6,00 Euro werden nicht erstattet
Müssen nun - November 2006 - Reisekosten prinzipiell erstattet werden?
Wieviel Reisen pro Monat sind normal oder zumutbar?
Gibt es hier Neues? Wer kann weiterhelfen?