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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reisekostenerstattung 'Einladung'


Barcelo
13.11.2006, 18:53
Hallo Forum,

gibt es bei Reisekostenerstattungen infolge 'Einladung' durch Optionskommune oder ARGE neue Erkenntnisse?

Letzter Stand - 2005 - gemäß §16 Abs. 1 in Verbindung §45 SGB III war:
- Reisekostenerstattung ist eine Kann-Bestimmung (Je nach Laune)
- Reisekosten unter 6,00 Euro werden nicht erstattet

Müssen nun - November 2006 - Reisekosten prinzipiell erstattet werden?
Wieviel Reisen pro Monat sind normal oder zumutbar?

Gibt es hier Neues? Wer kann weiterhelfen?

Upsala
14.11.2006, 07:20
Servus Barcelo!

Jedenfalls hat das Bayerische Landessozialgericht die 6-Euro Grenze in der zweiten Instanz geknackt.Die Feststetzung einer Bagatellgrenze von 6,00 EUR bei Reisekosten zu einem Meldetermin ist rechtswidrig. Dies folgt aus der Tatsache, dass der Tagessatz eines ALG-Empfängers 11,50 Euro beträgt und die Bagatellgrenze von 6,-- Euro nahezu die Hälfte eines Tagessatzes entspricht.:-)
Nachzulesen in der Tacheles Entscheidungsdatenbank unter Bayerisches LSG - L 7 AS 93/06 (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=942)

Superhasi
08.12.2006, 20:03
Hallo, ich würde dir das Urteil geben wenn ich im moment auf meine Datenbank käme. Fahrkosten auch unter 6 € müssen erstattet werden.

siehe hier >> xxxxxxxxxxx

Gruß Franziska

efge
08.12.2006, 20:29
Das ist ja richtig super.

Tolle Auskunft, toller Link. Aber was will uns der Dichter damit sagen :?:

Wenn Du Hilfe leisten willst, dann nur zu. Mit solchen Beiträgen ist allerdings keiner/keinem geholfen.
:troll: