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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwartschaft zu kurz ?


verwirrtbin
10.08.2011, 12:52
Hallo allerseits,

folgende Zeiten liegen bei mir vor.

letzte Arbeitslosmeldung vom 29.10.09 - 31.10.09
das war auch der Restanspruch - vorher war ich im Krankenstand und davor auch arbeitslos - also kein Restanspruch mehr.

01.11.09 - 30.11.09 - Selbständig ( ohne AV-Versicherung )

01.12.09 - 14.09.10 - Arbeitnehmer SV-pflichtig

15.09.10 - 31.01.11 - Arbeitnehmer SV-pflichtig

01.02.11 - 28.02.11 - Krangengeld

01.03.11 - 30.09.11 - Arbeitnehmer SV-pflichtig

Die erste Hürde für ALG 1 habe ich ja geschafft - 12 Monate in einem Pflichtverhältnis ( inkl. dem Monat Krankengeld ).

Jedoch gibt mir der zweite Punkt zu denken - die Anwartschaft beginnt ja erst nach 2 Jahren.

Ich komme allerdings bei der Legende auf folgende Rechnung

wenn ich die Selbständigkeit mit einbeziehe dann sind es nur 22 Monate ( SV-Verhältnis vom 01.12.09 - 30.09.11.

Habe ich nun eigentlich Anspruch auf ALG 1 und wenn ja wie lange wäre die Bezugszeit.

Ich habe leider nix passendes im Forum gefunden.

Wäre für Antworten außerordentlich dankbar.

Gruß

Lopo01
10.08.2011, 17:24
HI

Die Regelanwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben.

Du bist bis zum 30.09.2011 beschäftigt.
Unterstellt am 01.10.2011 ist der Tag deiner Antragstellung auf ALG.

Die Rahmenfrist läuft vom 01.10.2009 - 30.09.2011.

01.11.09 - 30.11.09 - Selbständig ( ohne AV-Versicherung )

01.12.2009 - 30.09.2011 = 668 Tage, soweit kein Fehler in meiner Berechnung.

Du kannst ja noch mal nachrechnen.:http://www.topster.de/kalender/tagerechner.php

Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.

Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Dauer des Anspruchs

(http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Anspruch/Dauer-Nav.html)

verwirrtbin
10.08.2011, 17:43
Hallo Lopo,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort :-)

wenn ich Deine Ausführung richtig verstanden habe, dann sind die 2 Jahre dahingehend nicht so bedeutsam, so lange man in dieser Zeit 12 Monate SV-pflichtig beschäftigt war. Gehe ich recht in der Annahme, daß die 2 Jahre dahingehend zu verstehen sind, daß man erst mit diesen 2 Jahren den vollen Anspruch ( 12 Monate ) auf ALG 1 erwirbt und bei weniger als 2 Jahren der Anspruch eben anteilig sinkt ?

In meinem Fall würde das ja bedeuten, daß ich eben anteilig ( 668 vs. 720 Tage ) statt 12 Monaten nur 10 Monate bekommen werde.

Liege ich da richtig ?

Gruß

Lopo01
10.08.2011, 19:58
Gehe ich recht in der Annahme, daß die 2 Jahre dahingehend zu verstehen sind, daß man erst mit diesen 2 Jahren den vollen Anspruch ( 12 Monate ) auf ALG 1 erwirbt und bei weniger als 2 Jahren der Anspruch eben anteilig sinkt ?

In meinem Fall würde das ja bedeuten, daß ich eben anteilig ( 668 vs. 720 Tage ) statt 12 Monaten nur 10 Monate bekommen werde.

Liege ich da richtig ?

Gruß

Hi,

alles richtig verstanden, nach deinen Schilderungen beträgt dein Anspruch 10 Monate.