Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : doppeltmiete ?
hallo,
ich wohne mit meinen mann und unseren sohn(1,5Jahre) in einer 56qm 2-zimmerwohnung (ohne vollbad,ohne küche und ohne balkon), nun sind wir auf der suche nach einer größeren wohnung und sind auch fündig geworden, 3 zimmer 76qm und die nettokaltmiete beträgt 499euro, nun meine frage die wohnung wäre in einen monat frei, wenn ich unsere jetzige wohnung kündigen würde wären noch 2 mieten an den alten mieter fällig, übernimmt die arge die doppeltmieten?vielleicht auch durch ein darlehn?
liebe grüße
dana
Hallo dana,
Euch Dreien hätte schon eher eine größere Wohnung bis 75 qm (für drei Personen) zugestanden. Dies hättet Ihr bei der ARGE/Jobcenter rechtzeitig "anmelden" müssen.
Ich kann nur empfehlen möglichst rasch mit dem "Amt" in Hamburg in Verbindung zu treten (persönlich!!!) und Euren Mehrbedarf an Wohnraum anzumelden. Dabei spielt "ein Balkon" jedoch keine Rolle! Es geht um den Mehrbedarf für insgesamt drei Personen!!!
hallo danke für die schnelle antwort,
also ich muss sowieso donnerstag zur arbeitsgemeinschaft, dann werde ich da sagen das ich einen mehrbedarf für wohnraum beantragen möchte, aber wie würde es denn mit der wohnung ausschauen? würde man die doppeltmieten übernehmen?wie machen das denn andere arbeitslosengeldII bezieher die umziehen?ich mein es ist ja wirklich unwahrscheinlich eine passende wohnung zu finden die genau in 3 monaten frei wird, ich kann ja nicht meinen mietvertrag kündigen und auf risiko gehen,
bitte um antwort:)
liebe grüße
dana
Hallo Dana,
Hamburg, das Tor zur Welt, hat eine äußerst detaillierte "Fachliche Vorgabe zu § 22 SGB II" erstellt:
Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/infoline/dienstvorschriften/fachliche-vorgaben/zu-22/angemessenheit-unterkunftskosten.html#headline3.)
Unter Pkt. 2. "Anhaltspunkte für die Angemessenheit der Aufwendungen" kannst Du selbst die "Angemessenheit" der neuen Wohnung ermitteln.
Wichtig:
Pkt. 3. "Verfahren bei einem Wohnungswechsel" unbedingt beachten :!:
Pkt. 4.3, denn dort werden eindeutige und für Euren geplanten Umzug nützliche Details zu "Umzugs- und Renovierungskosten" gemacht
Gutes Gelingen
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