AnnaK
12.08.2011, 12:07
Hallo zusammen,
kurz meine Situation geschildert:
seit 10/2009 bin ich arbeitslos, habe ALG I erhalten, eine Weiterbildung von 09/2009 bis Jan/2010 gemacht und nach längerer Krankheitsphase (24.02.2010 bis 21.12.2010; 22.02.2011 bis 30.08.2011) habe ich am 25.02.2011 die Erwerbsminderungsrente beantragt und nach diversen ärztlichen Untersuchungen ist diese jetzt durch den DRV bewilligt worden. Stichtag 24.02.2010, Tag meines Unfalls, Start der Rentenzahlung ist der 01.09.2011. Die Nachzahlung, abzüglich des AfA-Anteils - mein ALG I- , habe ich bereits erhalten. Die von der KK haben sich bei mir noch nicht gemeldet.
Der DRV Rentenbescheid, Datum 12.07.2011, über die volle Erwerbsminderungsrente ist rückwirkend ab 01.02.2011 und befristet bis zum 30.05.2012. Die Rente kann, sofern sich meine gesundheitlichen Probleme (Knie, Rücken etc.) nicht verbessern, auch auf Antrag verlängert werden. Bei Antragstellung wurde auch meine Schwerbehinderung 60% mit Merkzeichen "G" aufgenommen. Bin 2009 bei der weltweiten Wirtschaftskrise nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden. Alle Mitarbeiter 50+ hat es betroffen. Bei diesem Arbeitgeber habe ich Anspruch auf Betriebsrente bei Eintritt der Regelaltersrente. Die schriftliche Bestätigung nach der Kündigung liegt mir vor.
Nun habe ich folgende Fragen, da ich Informationen bekommen habe, wonach folgende Möglichkeiten bestehen, ich mir aber nicht sicher bin, ob das korrekt ist, deshalb wäre es mir sehr wichtig, die Meinung der Experten hier aus dem Forum dazu zu wissen:
kann ich bei meinem Arbeitgeber aufgrund der Erwerbsminderungsrente jetzt auch schon die Betriebsrente beantragen, zumindest befristet bis zum 31.05.2012? Es ist wirklich nicht viel, aber im €urozeitalter zählt jeder Cent.
wird aufgrund der Schwerbehinderung ab 50% aufwärts mehr Rente gezahlt als sonst? Bei meinen 60% sollen das 8% mehr Rente sein. Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
kann ich dann noch Widerspruch einlegen oder laufe ich Gefahr, dass dann die ganze Bewilligung in Frage gestellt ist und u.U. wieder aufgehoben wird? Das wäre mir zu riskant.
Ich hoffe, es ist nicht zuviel an Informationen :o
:danke: für Eure Hilfe!
Gruss,
AnnaK
kurz meine Situation geschildert:
seit 10/2009 bin ich arbeitslos, habe ALG I erhalten, eine Weiterbildung von 09/2009 bis Jan/2010 gemacht und nach längerer Krankheitsphase (24.02.2010 bis 21.12.2010; 22.02.2011 bis 30.08.2011) habe ich am 25.02.2011 die Erwerbsminderungsrente beantragt und nach diversen ärztlichen Untersuchungen ist diese jetzt durch den DRV bewilligt worden. Stichtag 24.02.2010, Tag meines Unfalls, Start der Rentenzahlung ist der 01.09.2011. Die Nachzahlung, abzüglich des AfA-Anteils - mein ALG I- , habe ich bereits erhalten. Die von der KK haben sich bei mir noch nicht gemeldet.
Der DRV Rentenbescheid, Datum 12.07.2011, über die volle Erwerbsminderungsrente ist rückwirkend ab 01.02.2011 und befristet bis zum 30.05.2012. Die Rente kann, sofern sich meine gesundheitlichen Probleme (Knie, Rücken etc.) nicht verbessern, auch auf Antrag verlängert werden. Bei Antragstellung wurde auch meine Schwerbehinderung 60% mit Merkzeichen "G" aufgenommen. Bin 2009 bei der weltweiten Wirtschaftskrise nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden. Alle Mitarbeiter 50+ hat es betroffen. Bei diesem Arbeitgeber habe ich Anspruch auf Betriebsrente bei Eintritt der Regelaltersrente. Die schriftliche Bestätigung nach der Kündigung liegt mir vor.
Nun habe ich folgende Fragen, da ich Informationen bekommen habe, wonach folgende Möglichkeiten bestehen, ich mir aber nicht sicher bin, ob das korrekt ist, deshalb wäre es mir sehr wichtig, die Meinung der Experten hier aus dem Forum dazu zu wissen:
kann ich bei meinem Arbeitgeber aufgrund der Erwerbsminderungsrente jetzt auch schon die Betriebsrente beantragen, zumindest befristet bis zum 31.05.2012? Es ist wirklich nicht viel, aber im €urozeitalter zählt jeder Cent.
wird aufgrund der Schwerbehinderung ab 50% aufwärts mehr Rente gezahlt als sonst? Bei meinen 60% sollen das 8% mehr Rente sein. Kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen.
kann ich dann noch Widerspruch einlegen oder laufe ich Gefahr, dass dann die ganze Bewilligung in Frage gestellt ist und u.U. wieder aufgehoben wird? Das wäre mir zu riskant.
Ich hoffe, es ist nicht zuviel an Informationen :o
:danke: für Eure Hilfe!
Gruss,
AnnaK