Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tipps bei vorheriger Kündigung wegen Krankheit
Timo1983
14.08.2011, 12:24
Also ich war ein halbes Jahr krank und sollte wieder versuchen zu arbeiten. Ich bin nachwievor eingeschränkt durch meine Sehfähigkeit. G25 Untersuchung steht noch aus.
Nach Vermittlerin AFA soll ich nichts davon erwähnen, einfach das ich fit bin.
Seht ihr das auch so. Die Frage warum ich gekündigt worden bin am ersten Arbeitstag wird bestimmt kommen.
Und dann gibts ja noch die ZAFs deren Stelle man ja warscheinlich eh nicht haben will.
Nach Vermittlerin AFA soll ich nichts davon erwähnen, einfach das ich fit bin.
Hi,
also ich sehe das so, wenn dies dich nicht arg behindert in der Ausübung des Job`s, dann würde ich es nicht erwähnen. Behindert dich das allerdings in der Ausübung oder brauchst du Hilfsmittell, ect, dann wäre es meiner Meinung schon sinnvoll des nicht zu verscheigen.
Die Frage warum ich gekündigt worden bin am ersten Arbeitstag wird bestimmt kommen.
Ich würde evtl hier den einen Arbeitstag ganz aus dem Lebenslauf streichen.
Und dann gibts ja noch die ZAFs deren Stelle man ja warscheinlich eh nicht haben will.
Bevor du vorschnell jetzt was ablehnst, schau dir das ganze erst mal selber an und bilde dir dann selber eine Meinung. Gelegendlich sind ZAF gute "Sprungbretter" und nicht jede ZAF beutet Ihre Angestellten aus !
Timo1983
14.08.2011, 16:28
Also das ist bei mir so:
Die meisten verlangen oder bei den ist gleich in der Stellenanzeige: Staplerschein erwünscht oder eben Bedingung.
In der Ausbildung sowie beim letzten AG kam ich ohne aus. Es wird auch Jobs geben wo ich ohne kann aber nur minimal und genau dann bin ich auch schwer vermittelbar laut Afa.
Aber gut: Bin erstmal fit und die Frage ob ich Schein habe wird korrekt dann mit Nein beantwortet.
Szenario: Ich kann augrund erfolgreichert G25 Untersuchung den Schein machen dann is alles gut
Wenn nicht dann muss ich den AG das auch so mitteilen das ich kein Stapler fahren darf.
Abwarten
Hi Timo1983,
bespreche das ganze doch mal mit deinem SB. Ich meine, ein Staplerschein fördert evtl das Amt auch unabhgängig ob du nun G25 bist oder nicht.
Solltest du zB eine feste Zusage bekommen das man dich Einstellen würde, wenn du diesen Schein hättest, dann könnte ich mir schon Vorstellen das das Amt diesen dir auch bezahlt.
Im Vorstellungsgespräch würde ich auch nicht nur stur "nein" sagen, sondern, eher das du diesen z.Z leider nicht hast, ihn aber gerne machen würdest. Evtl bezahlt die Firma ja dann auch den Staplerschein .......
Timo1983
14.08.2011, 16:47
G25 Ist in meinen Fall (gesundheitliche Einschränkung) erforderlich für den Schein
@Timo
Was steht denn in Deinem Arbeitszeugnis als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ? Das wäre das Einzige, warum ein neuer AG auf eine Kündigung wegen Krankheit schließen könnte.
Ansonsten solltest Du bei der Frage danach neutral antworten (kriesenbedingter Stellenabbau oder so). Ja ich weiß, wäre zwar eine Lüge, aber anders verbaust Du Dir die Chancen auf eine Einstellung schon von vorn herein.
Ein Nachfragen den neuen AG beim alten AG ist übrigens verboten, läßt sich aber leider nur schwer beweisen.
Timo1983
14.08.2011, 20:00
Es gibt gar kein Arbeitszeugnis :-)
Aber okay ich lüge zwar wenn ich sage: Keine Aufträge jetzt im Sommer aber gut is
Es gibt gar kein Arbeitszeugnis :-)Das solltest Du aber in jedem Fall anfordern! Und zwar ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Anspruch auf das Abschlußarbeitszeugnis hast Du erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Bis dahin hast Du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Das solltest Du aber in jedem Fall anfordern! Und zwar ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Zitat: "Die Frage warum ich gekündigt worden bin am ersten Arbeitstag wird bestimmt kommen."
Also ein Arbeitszeugnis für nur 1 Arbeitstag, darauf kannst du genauso gut verzichten wie dieses Arbeitsverhältnis in den Lebenslauf zu schreiben ....
Timo1983
14.08.2011, 20:56
NEIN
Ich bin am ersten Arbeitstag nach Krankschreibung gekündigt worden
So is das richtig
Ups :oops:, dann hab ich wohl hier was total falsch Verstanden.
Dann mach es doch so wie es "Step" geschrieben hat.
Timo1983
15.08.2011, 12:45
Ja Betreuer in Urlaub
Anruf AFA:
Ich geb Ihnen zeitnah Termin, Anfang September und dann Antrag auf Staplerschein mit G25
Achja so kommt Verzögerung in die Bude, die meinte ja auch ich bin ja sowieso noch nich offiziell arbeitslos.
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