Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in Wohngemeinschaft
Hallo ich heiß Verena (23) und bin neu hier! Leider gehöre ich seit der Trennung vom Vater meines Kindes zu den Harz4-Empfängern.
Und ich bin mir grad ziemlich unsicher - ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen oder Tips geben!
Folgendes:
Ich bekomme vom Amt 872 Euro.
Ich lebe mit meiner 3jährigen Tocher in einer 60 m² DG-Wohnung, die mich ganze 540 Euro kostet (warm)! Vom Amt bekomme ich 263,59 Euro Unterkunftskosten. Damit komm ich hinten und vorn nicht klar. Im Monat bleiben mir somit knappe 330 Euro, von denen ich Rechnungen und Lebensmittel zahlen muss. Der Vater meiner Tochter zahlt auch keinen Unterhalt..
Jetzt möchte ich umziehen. Mein bester Freund will seit langem von zu Hause raus und hat jetzt den Vorschlag gemacht, zusammen in eine WG zu ziehen. Wir haben eine schöne Wohnung gefunden. 80 m², 600 Euro. Das wären für jeden 300 Euro.
Meine Frage ist nun, erkennt das Amt es als eine Wohngemeinschaft an, wenn ein kleines Kind mit im Haushalt lebt? Oder werden die mir nen Vogel zeigen und mir sagen, ich muss mir allein was suchen?
Entschuldigt aber ich bin da echt total ahnungslos.
Liebe Grüße Verena
Colatrinker
12.10.2005, 22:36
Hallo Verena,
Willkommen im Forum.
Eine sehr interessante Frage!!!
Würde mich auch mal interessieren wie oder ob sowas geht.
Bin sicher hier wird uns geholfen 8)
StephanK
12.10.2005, 23:17
Hallo Verena,
ich nehme es zwar nicht an, frage aber der Vollständigkeit halber doch nach, ob Du mit dem Vater Deiner Tochter verheiratet bist?
Im folgenden gehe ich jedenfalls mal davon aus, dass es nicht so ist, dass Du also ledig bist.
Der Vorschlag Deines Freundes ist natürlich sinnvoll, denn Du must wirklich zusehen, dass Du Deine Mietkosten reduzierst.
Natürlich kann kein Alg II-Träger Dir vorschreiben, wie Du zu wohnen hast, erst recht nicht, dass Du nur mit Deiner Tochter zusammen leben könnest.
Eine Wohngemeinschaft muss nicht "anerkannt" werden. Das praktische Problem ist umgekehrt und besteht darin, dass die Ämter oft sehr schnell eine "eheähnliche Gemeinschaft" und damit eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, wenn Männlein und Weiblein eine Wohnung teilen - Motto: da muss doch was sein. Bei gemeinsamen Kindern geht das oft besonders fix, aber dieses Problem habt Ihr immerhin nicht. Lies Dir bitte mal die entsprechenden Hinweise in Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#22) durch, dann wird Dir klar, was gilt und - leider auch - was möglicherweise auf Euch zukommen könnte bzw. wogegen Ihr Euch - vielleicht - werdet wehren müssen. Du bist jedenfalls nur zusammen mit Deiner Tochter eine Bedarfsgemeinschaft und Dein zukünftiger Mitbewohner ein Mensch, der dann lediglich im Formular "Kosten der Unterkunft" kurz auftaucht, mit dem Vermerk "Wohngemeinschaft", aber ohne Angabe seines Einkommens oder sonstiger Einzelheiten.
Wichtig ist, dass Du Dir vor Unterzeichnung des Mietvertrages die Zusicherung des Alg II-Trägers zur Kostenübernahme geben lässt. Versuch auch, wenigstens einen Zuschuss zu den Umzugskosten zu bekommen. Das ist zwar eigentlich nur vorgesehen, wenn Du aufgefordert wurdest, eine billigere Wohnung zu suchen, aber den Versuch wert ist es trotzdem.
Hi Stephan! Und hi Colatrinker :)
Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also du liegst richtig, mit dem Vater meiner Tochter war ich nie verheiratet.
Hm, dann klingt das ja nichtmal schlecht.. Unterstellen können sie ja aber beweisen könnten sie es trotzdem nicht, selbst WENN was wäre und das wird nie der fall sein!
Das heißt, ich mach am besten gleich nen Termin im Amt aus und sag ihm, dass ich umziehen möchte oder? Oder kündigt man sowas schriftlich an? Geht das denn?
Und wegen den Umzugskosten werd ich fragen. Vielleicht klappts ja!!
VIELEN DANK!!
StephanK
13.10.2005, 13:50
Das heißt, ich mach am besten gleich nen Termin im Amt aus und sag ihm, dass ich umziehen möchte oder? Oder kündigt man sowas schriftlich an? Geht das denn?Ich denke, es ist besser, das persönlich zu besprechen und dazu natürlich Unterlagen zu der neuen Wohnung mitzunehmen.
Weil auf Dich (bzw. das Amt) ja nur Dein Anteil an der Miete entfällt, wirst Du bei dieser Gelegenheit gleich die WG-Sache ansprechen müssen. Das ist - je nach dem Menschen auf der anderen Seite des Schreibtisches - u.U. auch eine ganz gute Gelegenheit, gleich klar zu machen, dass nur 'ne WG wird und nix weiter. Auf persönlicher Ebene ist so was manchmal besser zu vermitteln...
Gutes Gelingen!
alles klar - das dachte ich mir! super! ich werd euch bescheid geben, obs geklappt hat :) bis bald!
Hallo Regina,habe gerade Deinen Artikel gelesen.Du erwähntest,das der leibliche Vater nicht zahlt?
Dann beantrage beim Jugendamt " Unterhaltsvorschuss" für das Kind.Das steht Dir zu und das Amt rechnet mit dem Vater ab.Für Nicht Eheliche Kinder kannst Du auch einen Amtsvormund beim Jugendamt bestellen,der Dich und Dein Kind in allem erdenklichen Angelegenheiten unterstützt.
Ich spreche da aus persönlicher Erfahrung.
Viel Glück
LG Manu
hallo manu!!
mittlerweile ist das alles beantragt und ich bekomme das geld vom jugendamt. vielen dank :)
liebe grüße verena
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